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EU Customs & Trade News EU Einfuhrabgaben, übergreifend
Die Europäische Kommission leitet eine Überprüfung ein.
09.12.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Seit 1. Februar 2019 gelten endgültige Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse. Die EU-Kommission verlängerte die Maßnahmen im Juni 2021 bis 30. Juni 2024. Die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Maßnahmen sieht eine Überprüfung der Maßnahmen vor. Die Überprüfung betrifft vor allem die Frage, ob die Schutzmaßnahmen schon zum 30. Juni 2023 eingestellt werden sollten.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind bis zum 13. Januar 2023 bei der Europäischen Kommission einzureichen. Hierzu ist ein Fragebogen zu verwenden, der in der Bekanntmachung verlinkt ist.
Ziel ist es, die Überprüfung bis 30. Juni 2023 abzuschließen.
Die Maßnahmen betreffen Stahlerzeugnisse aus 26 Warenkategorien. Für diese Waren wurden Zollkontingente eröffnet. Sind die Kontingente erschöpft, werden zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf die betroffenen Waren erhoben.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung der Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. C 459 vom 2. Dezember 2022, S. 6.