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RF_Getty_504134063_RZ Sanctions Over Russia | © GettyImages/Catherine Lane

Zollbericht Russland Exportkontrolle

Russland-Sanktionen weltweit

Neben der EU und den USA haben zahlreiche weitere Länder wirtschaftliche Maßnahmen gegen Russland aufgrund des Krieges in der Ukraine in Kraft gesetzt.

Von Dr. Achim Kampf, Stefanie Eich, Susanne Scholl | Bonn

Einige Länder haben angekündigt, neben den verhängten Sanktionen Russland auch den Meistbegünstigungsstatus im Rahmen seiner WTO-Mitgliedschaft nicht mehr zu gewähren. Damit können sie höhere Zölle für Waren aus Russland festsetzen.

Sie finden hier eine Übersicht sowohl über die Sanktionen als auch Informationen über Zollerhöhungen ausgewählter Länder. 

Eine Übersicht über die aktuellen EU-Sanktionen finden Sie in unserem Themenspecial EU-Russland-Sanktionen


  • Kanada: Verbot von Stahl und Aluminium aus Russland

    Die kanadische Regierung hat ein Einfuhrverbot für Stahl- und Aluminiumprodukte mit Ursprung in Russland verhängt.

    In Kanada gilt seit dem 10. März 2023 ein Einfuhrverbot für Stahl- und Aluminiumprodukte aus Russland. Das Verbot betrifft Produkte der Kapitel 72 und 76 sowie der HS-Positionen 7301 bis 7306 des kanadischen Zolltarifs. Nach Aussagen der Regierung gilt das Verbot für alle Personen in Kanada und alle kanadischen Staatsangehörigen außerhalb des Landes. Ausnahmen gelten für Kaufverträge, die vor dem Inkrafttreten des Verbots abgeschlossen wurden.

    Von Susanne Scholl | Bonn

  • Baltische Staaten und Polen schränken Einreise für Russen ein

    Die drei baltischen Staaten haben gemeinsam mit Polen beschlossen, Einreisen nur noch in Ausnahmefällen zu erlauben, zum Beispiel für LKW-Fahrer. 

    Polen und die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen haben sich am 7. September 2022 darauf geeinigt, keine russischen Touristen mehr einreisen zu lassen.  Das Einreiseverbot gilt auch für russische Staatsbürger, die über ein Schengenvisum verfügen. Das teilten die vier EU-Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Statement mit.

    Einreisen für LKW-Fahrer, Familienangehörige sowie aus humanitären Gründen bleiben erlaubt.  

    Die Einreisebeschränkungen sollen am 19. September 2022 in Kraft treten. Der gemeinsame Beschluss muss auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Zugleich streben sie eine EU-weite Lösung an. 

    Quelle: Joint Statement vom 8. September 2022

    Von Stefanie Eich | Bonn

  • Japan folgt den westlichen Sanktionsmaßnahmen

    Exportverbot für Dual-Use- und Luxuswaren nach Russland.

    Die japanische Regierung hat sich in verschiedenen Sanktionspaketen seit dem 26. Februar 2022 in wesentlichen Teilen den westlichen Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegenüber Russland angeschlossen:

    • Verbot der Ausgabe von russischen Staatsanleihen auf dem japanischen Finanzmarkt,
    • Verbot des Handels mit den Separatistenregionen in Luhansk und Donetsk im Osten der Ukraine und Einfrieren des Vermögens derer Repräsentanten,
    • Beschränkungen bei Transaktionen mit der russischen Zentralbank,
    • Einfrieren der Vermögen von Oligarchen im nahen Umfeld des russischen Präsidenten,
    • Sanktionen gegenüber bestimmten russischen Personen und Organisationen, unter anderem auch bestimmten Mitgliedern des russischen Parlaments und der staatlichen Exportagentur „Rosoboronexport”,
    • Verbot der Ausfuhr nach Russland von Dual-Use-Gütern, also Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können,
    • Verbot der Ausfuhr nach Russland von Maschinen und Ausrüstungen zur Verwendung in Ölraffinerien sowie von Luxusgütern wie Personenkraftwagen und Krafträder, Bekleidung, Lederwaren, Juweliererzeugnisse und Uhren.

    Zudem wurde der Export von Dual-Use-Gütern nach Belarus verboten sowie bestimmte belarussische Personen, unter anderem auch der Staatspräsident, mit Finanzsanktionen belegt.

    Darüber hinaus soll für Importe von Waren mit Ursprung oder Herkunft Russland künftig die WTO-Meistbegünstigung aufgehoben werden und würde so durch die erhöhten Zollsätze die Importe erheblich verteuern.

    Eine Übersicht der japanischen Sanktionen gegenüber Russland kann in japanischem Wortlaut beim Finanzministerium abgerufen werden.

    Von Dr. Achim Kampf, Jürgen Huster | Bonn

  • Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland

    Die Schweiz setzt auch das 13. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.

    Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland aktualisiert und übernimmt damit das 13. Sanktionspaket der EU vom 24. Februar 2024. Die Schweizer Maßnahmen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten. Die Maßnahmen umfassen die Aktualisierung der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen. Die Schweiz hat weitere 106 natürliche Personen und 88 Unternehmen und Organisationen neu aufgenommen.

    Sanktionen im Warenverkehr

    Die aktuelle Ausweitung umfasst ein Exportverbot von Dual-Use Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands an 27 zusätzliche Unternehmen. Ebenso wurde die Liste der einem Exportverbot unterliegenden Güter erweitert. Neu ist beispielsweise der Verkauf und die Ausfuhr nach Russland von Komponenten, die für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen verwendet werden.

    Die vorherigen Sanktionsrunden umfassten unter anderem folgende Maßnahmen:

    • Einfuhrverbot für russische Diamanten sowie Güter, die dem russischen Staat erhebliche Einnahmen bringen, beispielsweise Roheisen oder flüssiges Propangas;
    • Ausfuhrverbot für verschiedene Güter zur Stärkung der Industrie, beispielsweise Chemikalien, Lithiumbatterien, Motoren für Drohnen sowie bestimmte Maschinen und Maschinenteilen;
    • Einfuhrverbot für Gold und Golderzeugnisse aus Russland. Dienstleistungen, die mit diesen Gütern im Zusammenhang stehen, sind ebenfalls nicht erlaubt;
    • Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland;
    • Ausfuhrverbote von Waren für den Energiesektor sowie damit verbundene Dienstleistungen;
    • Ausfuhrverbot für Luxusgüter und Güter zur maritimen Navigation nach Russland;
    • Ausfuhrverbote von Dual-Use-Gütern und militärischen Gütern, Waren für die Luft- und Raumfahrt sowie für die Ölraffination;
    • Ausfuhrverbote für Kerosin und weitere Güter, die für die russische Industrie wichtig sind, wie zum Beispiel bestimmte Chemikalien;
    • Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von den Ausfuhrverboten betroffenen Gütern sind ebenfalls verboten, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste oder Finanzhilfen;
    • Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus oder mit Ursprung in Russland;
    • Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmittel, pyrotechnischen Gegenständen und Schießpulver aus Russland und der Ukraine;
    • Einfuhrverbot von Kohle sowie weiteren Güter, die für Russland eine wichtige Einkommensquelle darstellen. Dazu gehören beispielsweise Holz, Zement, Meeresfrüchte und Wodka;
    • Einfuhrverbot für weitere Güter, die für Russland wirtschaftlich bedeutend sind. 

    Zum Hintergrund

    Der Schweizer Bundesrat hatte am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Seitdem folgte die Übernahme weiterer Sanktionspakete der EU. 

    Bei den Maßnahmen handelt es sich um Einschränkungen des Warenverkehrs sowie Finanzsanktionen. Beispielsweise werden die Vermögen gelisteter Personen und Unternehmen eingefroren sowie Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte eingeführt. Der Handel mit übertragbaren Wertpapieren wird ebenso verboten wie die Gewährung von Darlehen. Daneben gibt es Dienstleistungsverbote in den Bereichen Produktprüfung, Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt eine Übersicht über alle Änderungen und Aktualisierungen sowie eine konsolidierte Fassung der Verordnung und aller Anhänge zur Verfügung:

    Von Stefanie Eich | Bonn

  • Britische Sanktionen gegenüber Russland

    Das Vereinigte Königreich weitet die bestehenden Sanktionen aus. 

    Das Vereinigte Königreich verschärft sein Sanktionsregime gegenüber Russland. Die bisherigen Maßnahmen umfassen Ausfuhrverbote für bestimmte Waren, ein Bereitstellungsverbot für bestimmte Dienstleistungen sowie Finanzsanktionen.

    Das neue Sanktionspaket enthält weitere Ausfuhrverbote: Betroffen sind Güter, bei denen das Risiko einer militärischen oder industriellen Verwendung besteht, sowie Güter, die in der Ukraine auf dem Schlachtfeld gefunden wurden. Dazu zählen beispielsweise Maschinenteile und Elektronik. 

    Zudem weitet das Vereinigte Königreich Einfuhrverbote aus: Neu hinzu kommen bestimmte Metalle und Diamanten. Die bestehende Liste umfasst bereits 140 Waren, inklusive Eisen- und Stahlprodukte, die in Drittstaaten verarbeitet wurden. 

    Die Verbote und Beschränkungen gelten im Vereinigten Königreich (einschließlich Nordirland) sowie für britische Staatsangehörige und Körperschaften, auch wenn sie sich im Ausland befinden beziehungsweise es sich um Niederlassungen britischer Unternehmen in Drittstaaten handelt.

    Sanktionen im Warenhandel

    Die Verbote im Warenverkehr betreffen sowohl den Export bestimmter Güter als auch damit verbundene Dienstleistungen, unter anderem: 

    • militärische Güter und Technologie
    • Waren des Kapitels 93
    • Dual-Use-Güter
    • Kritische Industriegüter und Technologie gemäß Schedule 2A der Verordnung
    • Bereitstellung von Dienstleistungen in Bezug auf militärische Aktivitäten
    • Energiebezogene Waren und Dienstleistungen

    Die Sanktionen basieren auf EU-Recht

    Das britische Sanktionsregime gegenüber Russland basiert auf den Maßnahmen der Europäischen Union (EU), die bereits seit 2014 bestanden. Die EU führte die Sanktionen als Reaktion auf die Annektion der Halbinsel Krim und der Hafenstadt Sewastopol durch Russland ein. Das Vereinigte Königreich überführte im Zuge des Austritts aus der EU alle Sanktionen in britisches Recht (Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019) und erweitert sie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation fortlaufend. 

    Weiteführende Informationen

    Die britische Regierung stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung:

    Von Stefanie Eich | Bonn

  • Norwegen folgt der EU bei Russland-Sanktionen

    Als Nichtmitglied der Europäischen Union galt für Norwegen kein Automatismus bei den Brüsseler Sanktionen gegen Russland. Nun sind sie aber im Landesrecht implementiert.

    Bereits am 18. März 2022 verankerte die Regierung "das umfangreichste Paket von Sanktionen, das jemals von Norwegen verhängt wurde" im dortigen Recht. Mit einer Aktualisierung der nach der Krimannexion erarbeiteten Verordnung Nr. 1076 wurde unter anderem ein Exportverbot von Dual-Use-Gütern und bestimmten Technologien verhängt. Parallel zu den Vorgaben der Europäischen Union (EU) wurden auch Finanztransaktionen eingeschränkt.

    Am 24. März 2022 folgte ein zweites Sanktionspaket, das die knapp eine Woche vorher von der EU verkündeten Einschränkungen unter anderem bei Investitionen im Energiesektor oder Exporten von Luxusgütern nach Russland beinhaltet.

    Einen Überblick der derzeit geltenden Sanktionen veröffentlicht die norwegische Regierung auf ihren Internetseiten. Dort ist ebenfalls auf Norwegisch ein FAQ zu den wichtigsten Anliegen verfügbar. Werden die Exportregeln nicht befolgt, drohen bis zu drei Jahre Haft. Im Zweifel empfiehlt sich deswegen eine Rückfrage beim Außenministerium über das E-lisens-System.

    Obwohl die Handelsbeziehungen zwischen Norwegen und Russland in den letzten Jahren zugenommen haben, dürften die neuen Sanktionen keinen wesentlichen Einfluss auf die norwegische Wirtschaft haben. Nichtsdestotrotz entschied sich die Regierung ein Hilfspaket für die Region Ostfinnmark, die an Russland grenzt, aufzulegen: unter anderem mit Vorzugskrediten und Umsatzausfallkompensation.

    Von Michał Woźniak | Stockholm

  • Kanada erhöht Zölle für Produkte aus Russland und Belarus

    Kanada hat mit Wirkung vom 2. März 2022 die Zölle auf alle Waren mit Ursprung in Russland und Belarus auf 35 Prozent erhöht. Grund ist die Invasion Russlands in der Ukraine.

    Dies teilten die Finanzministerin Chrystia Freeland und die Ministerin für internationalen Handel, Mary Ng am 3. März 2022 mit. Kanada entzieht beiden Ländern mit der Most-Favoured-Nation Tariff Withdrawal Order den Meistbegünstigungsstatus gemäß dem kanadischen Zolltarif. Alle Produkte aus Russland und Belarus fallen damit nun unter den „General Tariff“. Russland und Belarus sind mit Nordkorea die einzigen Staaten, für die dieser ungünstigere Status gilt.

    Kanada hat darüber hinaus weitere Sanktionen unter dem Special Economic Measures Act gegen Russland und Belarus erlassen.  

    Quellen: 

    Von Susanne Scholl | Bonn

  • Vereinigtes Königreich erhöht Zölle für Waren aus Russland

    Die britische Regierung kündigte erneut eine Ausweitung der Liste der betroffenen Waren sowie neue Ausfuhrverbote an. Die höheren Zölle gelten auch für Einfuhren aus Belarus. 

    Das Vereinigte Königreich erweitert die Liste der Waren, für die zusätzliche Zölle in Höhe von 35 Prozent gelten. Neu betroffen von den Zusatzzöllen sind unter anderem Platin und Palladium. Gleichzeitig sind neue Ausfuhrverbote geplant, die unter anderem chemische Produkte, Maschinen und Kunststoff umfassen sollen. 

    Die britische Regierung beschloss Mitte März höhere Zölle für bestimmte Produkte sowie Ein- und Ausfuhrverbote für bestimmte Waren, betroffen sind beispielsweise Kaviar, Holzwaren und Silber. Analog zu den anderen G8-Staaten besteht ein Exportverbot für Luxusgüter. 

    Die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen

    Seit der Einführung der höheren Zollsätze erweiterte die britische Regierung die Liste der betroffenen Waren zweimal. Die Umsetzung des zweiten und dritten Pakets mittels einer Verordnung steht noch aus.

    Der Leitfaden der britischen Behörden enthält die Liste der betroffenen Waren und eine Übersicht über den Umsetzungsstand der einzelnen Pakete. 

    Mit der Erhöhung der Zölle schloss sich das Vereinigte Königreich anderen Staaten an, die Russland bereits Handelsvorteile im Rahmen seiner WTO-Mitgliedschaft entzogen haben. 

    Das Vereinigte Königreich hat darüber hinaus weitere Sanktionen gegenüber Russland erlassen. 

    Weiterführende Informationen

    Von Stefanie Eich | Bonn

  • Russlandsanktionen Neuseelands

    Sonderzölle und Ausfuhrverbote 

    Neuseeland erhebt einen erhöhten Zoll von 35 Prozent auf die Einfuhr sämtlicher Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation. Dies gilt ab dem 25. April 2022.

    Zahlreiche Waren dürfen nicht nach Russland oder Belarus ausgeführt werden. Betroffen sind zum Beispiel Neon, fotografisches Material, bestimmtes Glas, Waren der Bereiche Maschinenbau und Elektrotechnik, Land- Luft- und Wasserfahrzeuge, optisches Material, Röntgengeräte, Messinstrumente und Beleuchtungskörper. Der genaue Warenumfang ergibt sich aus einem Sanktionsregister, das laufend aktualisiert wird.

    Es gibt auch Sanktionen gegen den russischen Finanzsektor.

    Quelle und weitere Details: Mitteilung der neuseeländischen Zollverwaltung vom 21. April 2022.

  • Russlandsanktionen Australiens

    Australien erhebt einen zusätzlichen Sonderzoll von 35 Prozent auf die Einfuhr sämtlicher Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation und Belarus. Dies gilt ab dem 25. April 2022. 

    Quelle und weitere Details: Mitteilung der australischen Zollverwaltung vom 13. April 2022.


    Außerdem gibt es ein Einfuhrverbot für Öl und andere Energieerzeugnisse sowie ein Ausfuhrverbot für Luxuswaren, Rüstungsgüter, Aluminiumerze und Ausrüstungen zur Ölförderung. Weitere Sanktionen betreffen den Dienstleistungsbereich.

    Quelle: Australisches Außen- und Handelsministerium



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