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Rechtsmeldung Spanien Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Anpassung des spanischen Mindestlohnes

In Spanien gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional – SMI).

Von Nadine Bauer | Bonn

Der Mindestlohn wurde mit königlichem Dekret vom 6. Februar 2024 auf 37,80 Euro pro Tag beziehungsweise 1.134 Euro pro Monat (bei 14 Monatsgehältern) festgesetzt. Die Lohnerhöhung gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. 

Zum Vergleich: Im Vorjahr betrug der Mindestlohn 36,00 Euro pro Tag und 1.080 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich eine Erhöhung von 5 Prozent gegenüber 2023.

Die Mindestlohnbestimmungen gelten flächendeckend und unabhängig von der Art der Beschäftigung. Sie greifen daher insbesondere auch für Leiharbeiter, Saisonarbeiter und Hausangestellte (Art. 4 Real Decreto 145/2024). Eine altersmäßige Staffelung findet nicht statt.

In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende höhere Löhne festgelegt sein.

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