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Rechtsbericht | EU-Beitrittskandidaten | Mindestlohn

Mindestlohnbestimmungen in Georgien, Moldau und der Ukraine

Wie sieht es mit dem Mindestlohn in den drei EU-Beitrittsländern aus? Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Mindestlohnregelungen in diesen Ländern.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Länder Georgien, Moldau und die Ukraine sind EU-Beitrittskandidaten. Im Jahr 2022 haben sie einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Die Europäische Kommission hat im November 2023 eine Bewertung vorgenommen, welche Fortschritte die Beitrittskandidaten auf dem Weg in die EU gemacht haben. Am 8. November 2023 empfahl die EU-Kommission die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau sowie die Verleihung des Kandidatenstatus an Georgien im Dezember desselben Jahres. Die Länder-Statusberichte der EU-Kommission beschreiben detailliert, die von den Ländern noch zu unternehmenden Schritte für den EU-Beitritt. Dabei gilt es vor allem, das derzeit geltende nationale Recht mit der EU-Gesetzgebung zu harmonisieren.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für Unternehmen vermehrt die Frage, wie eine Geschäftstätigkeit in diesen Ländern am besten begonnen werden kann. Dazu zählt auch die Frage, wie hoch der Mindestlohn im Vergleich ausfällt. Die Antwort ist nicht nur für die Berechnung der abzuführenden Steuern wichtig, sondern auch für die Bemessung von anderen staatlichen Abgaben, beispielsweise von Bußgeldern, Lizenzen und Zöllen.

Georgien: Kein gesetzlicher Mindestlohn in der Privatwirtschaft 

In der georgischen Privatwirtschaft gibt es faktisch derzeit noch keinen gesetzlichen Mindestlohn für Beschäftigte. Das wichtigste normative Gesetz, das die Arbeitsbeziehungen in Georgien regelt, ist das Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht definiert und regelt den Mindestlohn für Beschäftigte derzeit noch nicht. Die einzige Regelung, die sich auf den Mindestlohn für Beschäftigte in der Privatwirtschaft bezieht, ist das Präsidialdekret Nr. 251 vom 4. Juni 1999: Darin wird der Brutto-Monatsmindestlohn auf 20 Lari (ca. 7 Euro; nach dem tagesaktuellen Wechselkurs der georgischen Nationalbank vom 17. April 2024) festgesetzt. Im selben Dekret wird auch das Verfahren zur Indexierung des Mindestlohns festgelegt. In den vergangenen 20 Jahren wurde der Mindestlohn lediglich einmal auf 40 Lari (ca. 14 Euro) erhöht, um Bußgelder und andere Zahlungen für Verstöße zu berechnen.

Die georgische Regierung hat sich bislang gegen die Einführung eines Mindestlohnes ausgesprochen, da sie darin eine Einmischung in die freie Marktwirtschaft sieht. 

Bei der Berechnung von Löhnen wird daher von einem monatlichen Durchschnittslohn ausgegangen. Im dritten Quartal des Jahres 2023 belief sich der Durchschnittsmonatslohn bei Frauen auf 1.459 Lari (ca. 512,41 Euro) und bei Männern auf 2.234 Lari (ca. 784,60 Euro). Es sei darauf hingewiesen, dass die Höhe des Durchschnittslohns in hohem Maße von der jeweiligen Branche abhängt.

Moldau: Der Mindestlohn wird jährlich neu festgelegt 

Die Festlegung des Mindestlohns in Moldau erfolgt gemäß dem Gesetz über das Verfahren zur Festlegung und Überprüfung des Mindestlohns. Der gesetzliche Monatslohn eines Beschäftigten, der seine Arbeitsleistung vollständig erbracht hat, darf nicht unterschritten werden. Eine Kürzung des Mindestlohns durch Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag ist nicht zulässig. Zudem wird der Mindestlohn auf einfache, nicht qualifizierte Tätigkeiten angewendet. Die Festlegung des Mindestlohns erfolgt jährlich durch das Ministerium für Arbeit und Soziales nach Konsultationen mit den Sozialpartnern, insbesondere den Gewerkschaften. Der festgelegte Mindestlohn wird der Regierung zur Annahme vorgelegt. Für das Jahr 2024 wurde ein Monatsmindestlohn in Höhe von 5.000 Moldau-Leu (ca. 264 Euro; nach dem tagesaktuellen Wechselkurs der moldauischen Nationalbank vom 17. April 2024) bei einem Arbeitsdurchschnitt von 169 Stunden im Monat durch die Regierung gebilligt und gilt seit dem 1. Januar 2024.

Der Mindestlohn bezieht sich lediglich auf arbeitsbezogene Leistungen und findet keine Berücksichtigung bei der Bemessung von staatlichen Abgaben wie Steuern, Zöllen, Bußgeldern und anderen Zahlungen.

Ukraine: Der Mindestlohn wird zur Berechnung von staatlichen Leistungen herangezogen

Das Gesetz über die Arbeitsvergütung legt fest, dass der Lohn für eine vollständig erfüllte monatliche Arbeitsnorm nicht unter dem Mindestlohn liegen darf. Falls dem Beschäftigten ein niedriger monatlicher Lohn gezahlt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine zusätzliche Zahlung bis zur Höhe des Mindestlohnes zu leisten, die zusammen mit dem Lohn ausgezahlt wird. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung auf Teilzeit-Arbeitsverhältnisse. Die Festlegung des Mindestlohns erfolgt jährlich durch die ukrainische Regierung im Rahmen des Haushaltsbudgets. Für das Jahr 2024 gilt folgender Brutto-Mindestlohn:

  • vom 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024: 7.100 Hrywnja (ca. 169 Euro; nach dem tagesaktuellen Wechselkurs der ukrainischen Nationalbank)
  • ab dem 1. April bis zum 31. Dezember 2024: 8.000 Hrywnja (ca. 190 Euro; nach dem tagesaktuellen Wechselkurs der ukrainischen Nationalbank)

Zudem stellt der Mindestlohn für Unternehmen einen Indikator für die Höhe der abzuführenden Steuern dar. Dazu zählen die Einkommensteuer (18 Prozent), die Militärabgabe (1,5 Prozent) sowie die Sozialversicherungsbeiträge (22 Prozent).

Des Weiteren findet der Mindestlohn Anwendung bei der Berechnung staatlicher Dienstleistungen und Bußgelder, beispielsweise bei der Ausstellung von Lizenzen, Gerichtskosten, Bußgeldern bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht oder bei der Nichtzahlung von Steuern oder der Bemessung von Grundsteuern.

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