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Rechtsmeldung Uganda Umsatzsteuer

Steuerliche Registrierung für ausländische Dienstleister

Die ugandische Finanzbehörde hat für ausländische Dienstleister ein Onlineportal eingerichtet. Sie können sich dort registrieren und direkt ihre Steuern bezahlen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Ausländische Dienstleister, die in Uganda eine Dienstleistung an nicht steuerpflichtige Personen, in der Regel Verbraucher, erbringen, sind verpflichtet, sich steuerlich zu registrieren und die Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Mehrwertsteuer ist alle drei Monate abzuführen und erfolgt über ein Onlineportal auf der Webseite der ugandischen Finanzbehörde (Uganda Revenue Authority, URA). Dadurch sollen die Mehrwertsteuerzahlungen erleichtert werden.

Um die Mehrwertsteuer online zu entrichten, sind folgende Schritte notwendig:

  • auf der Webseite der URA auf e-Services klicken;
  • unter Payments auf Quarterly VAT Return for Non-Resident Service Providers klicken;
  • bei Erstnutzung muss das Registrierungsformular ausgefüllt werden und im Anschluss wird eine Steueridentifikationsnummer (TIN) erteilt;
  • anschließend ist das Erklärungsformular auszufüllen und einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist 15 Tage nach Quartalsende.

Alternativ können ausländische Dienstleistungserbringer einen Vertreter (tax agent oder tax representative) benennen und ihn mit der Erfüllung der steuerlichen Pflichten beauftragen.

Erbringt ein ausländischer Dienstleister seine Dienstleistung an ein steuerlich registriertes ugandisches Unternehmen, dann gilt ein Reverse-Charge-Verfahren und der ugandische Dienstleistungsempfänger ist für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich.

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