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Zollmeldung Uganda Kennzeichnungsvorschriften

Uganda fordert digitale Steuerzeichen für weitere Konsumgüter

Das Finanzministerium verpflichtet Hersteller und Importeure, die erfassten Lebensmittel ab 1. Mai 2022 mit digitalen Steuermarken zu versehen.

Von Andrea Mack | Bonn

In einer öffentlichen Bekanntmachung informiert die Steuerbehörde URA (Uganda Revenue Authority), für welche Produkte künftig digitale Steuermarken (digital tax stamps) zu verwenden sind:

  • alle anderen alkoholischen, alkoholfreien und gegorenen Getränke (bislang ausgenommene, nicht zuvor im Amtsblatt gelistete Getränke)
  • Obst- und Gemüsesäfte
  • Speiseöle.

Die URA rät Herstellern, Händlern und Importeuren, alle Lagerbestände ohne digitale Steuermarken in der Übergangszeit bis zum 30. April 2022 zu veräußern. Ab 1. Mai 2022 sind sie verpflichtet, die Steuerzeichen an den Produkten oder deren Verpackung anzubringen. Ansonsten drohen Strafgebühren. Für die Verwendung der digitalen Steuerzeichen ist eine Registrierung erforderlich.

Die Kennzeichnung verbrauchsteuerpflichtiger Waren mit digitalen Steuerzeichen führte die URA in Zusammenarbeit mit dem Uganda National Bureau of Standards (UNBS) 2019 ein. Zuerst für Bier, Spirituosen, Wein, Limonade, Mineralwasser und Tabakwaren. Im Jahr 2021 kamen Zement und Zucker hinzu.

Quelle: Uganda Revenue Authority

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