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Rechtsmeldung Ukraine Gesellschaftsrecht

Ukraine regelt die Registrierung für Niederlassungen neu

Das Registrierungsverfahren für Niederlassungen und Repräsentanzen von ausländischen Unternehmen wird verbessert und an EU-Recht angepasst.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die ukrainische Regierung unterschrieb am 14. Juli 2023 das Gesetz zur Änderung des Registrierungs- und Liquidationsverfahrens von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen. Die Änderungen berücksichtigen die Anforderungen der EU-Richtlinie 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, insbesondere hinsichtlich Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen. 

Das Gesetz regelt die Fragen der Registrierung, der Tätigkeit vor Ort und Liquidation von Unterabteilungen. Ausländische Unternehmen haben folgende Änderungen zu beachten:

  • Registrierung und Beendigung erfolgen gemäß dem gesetzlichen festgelegtem Verfahren für ukrainische juristische Personen. Das Registrierungsverfahren erfolgte bisher über das Ministerium der Finanzen. Diese Aufgabe soll zukünftig das staatliche Handelsregister übernehmen. 
  • Die Dauer des Registrierungsverfahrens wird von 20 Werktagen auf 5 Werktage verkürzt.
  • Unterabteilungen werden verpflichtet, Informationen über die Eigentümerstruktur sowie Informationen über wirtschaftliche Eigentümer der ausländischen Muttergesellschaft vorzulegen. Diese Informationen sollen im staatlichen Register öffentlich einsehbar sein. 

Das Gesetz Nr. 3257-IX Zur Änderung einiger Gesetze zur Regelung der Tätigkeit von ausländischen Zweigniederlassungen und Repräsentanzen tritt zum 3. September 2024 in Kraft. 

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