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Wirtschaftsrecht in Georgien: Gründen und investieren

Niedrige Steuersätze und unkomplizierte Gründungsverfahren machen Georgien zu einem interessanten Standort für unternehmerische Aktivitäten. Ein erster rechtlicher Überblick.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das georgische Investitionsrecht hat keine Beschränkungen für ausländische Unternehmen. Die Gründung eines Unternehmens erfolgt nach dem "Ein-Fenster-Prinzip" und wird innerhalb eines Tages abgewickelt.

Was ist bei Investitionen zu beachten?

Die georgische Investitionsgesetzgebung schafft günstige Bedienungen für ausländische Investitionen. Sie bietet jedoch keine extra Vorteile für ausländische Unternehmen. Maßgeblich ist das Gesetz Nr. 473 "Zur Förderung und Garantie von Investitionstätigkeit". Das Gesetz schützt ausländische Investoren für einen Zeitraum von zehn Jahren, zum Beispiel für den Fall, dass Gesetze zu Ungunsten der Investoren geändert werden. In diesem Fall kann sich der Investor auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Investition berufen.

Es gibt keine besonderen Genehmigungsanforderungen für ausländische Investoren. Es existieren jedoch Anforderungen für Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der nationalen Sicherheit und dem Finanzsektor. Die Regierung verlangt derzeit Lizenzen für bestimmte Tätigkeiten wie der Herstellung von Waffen, Sprengstoffen, pharmazeutischen Erzeugnissen, Exploration und Gewinn von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Rohstoffen, Kasinos etc. Darüber hinaus schreibt das Gesetz eine Mehrheitsbeteiligung des Staates unter anderem an der Kernenergie vor. Zudem darf nur der Staat Zertifikate unter anderem für Herstellung von Kontrollsystem für den Energiesektor ausstellen. Die Genehmigung muss innerhalb von 30 Tagen erteilt werden. 

Die Nationale georgische Investitionsagentur (Invest in Georgia) ist die erste Anlaufstelle für ausländische Unternehmen. Sie vermittelt zwischen den Unternehmen und Staat. Interessierte können die Dienste der Agentur kostenlos in Anspruch nehmen. 

Wie läuft die Registrierung ab?

Die Registrierung eines Unternehmens in Georgien ist in der Regel einfach und schnell. Das Registrierungsverfahren dauert einen Tag an. Die Registrierung erfolgt über die Nationale Agentur für öffentliche Register (NAPR). Sie umfasst sowohl die staatliche als auch die steuerliche Registrierung. Die Registrierungsgebühr richtet sich nach der Schnelligkeit der Eintragung und ist für die reguläre Eintragung gering. Um ein Unternehmen anzumelden, muss zunächst die Registrierungsgebühr entrichtet werden und eine Identifikationsnummer sowie die Bescheinigung über die staatliche und steuerliche Registrierung vorgelegt werden. Außerdem muss ein Bankkonto bei einer in Georgien ansässigen Bank eröffnet werden. Die Eröffnung des Bankkontos ist kostenlos. 

Ausländische Unternehmer können ein Unternehmen über einen Vertreter in Georgien anmelden, ohne hierzu nach Georgien zu reisen. Dazu müssen Sie den Reisepass und die erforderlichen Dokumente beglaubigen lassen.

Welche Unternehmensformen gibt es? 

Das georgische Gesellschaftsrecht kennt die gebräuchlichsten Unternehmensformen. Nachfolgend sind die eintragungsfähigen Gesellschaften aufgeführt:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft, die aus mehreren natürlichen Personen besteht, die in Geschäftsbeziehungen unter einem Namen auftreten und Gläubigern gegenüber gleichermaßen haften. 

Aktiengesellschaft

Eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Der Nennwert des genehmigten Kapitals entspricht 10.000 US-Dollar (US$). 

Offene Handels- und Kommanditgesellschaft

Eine Gesellschaft, in der mehrere Personen unter einem einzigen Firmennamen wiederholte und unabhängige Tätigkeiten ausüben. Die Haftung ist in diesem Fall persönlich und hängt von den Bedingungen des Gesellschaftsvertrages ab.

Solidarische Gesellschaft

Eine Gesellschaft, die aus mehreren natürlichen Personen besteht, die in Geschäftsbeziehungen unter einem Namen auftreten und Gläubigern gegenüber gleichermaßen haften.

Korporative (Genossenschaft)

Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, die zu dem Zweck gegründet wurde, das Einkommen und die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs auf der Grundlage der Arbeitstätigkeit ihrer Mitglieder zu steigern. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen ihrer Mitglieder zu befriedigen


Einzelunternehmer:in

Inhaber:in eines Einzelunternehmens ist eine natürliche Person. Die unternehmerische Tätigkeit erfordert ein Kassen- und Rechnungswesen; Handel im eigenen Namen und auf eigene Haftung

Welche Steuern sind zu zahlen?

Georgische und ausländische Unternehmen, die in Georgien eine Betriebsstätte errichtet haben, unterliegen einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent auf  Unternehmensgewinne. Folgende Steuern werden in Georgien erhoben:

Mehrwertsteuer

18 %

Gewinnsteuer

15 %

Einkommenssteuer

20 %

Dividendensteuer

5 %

Einfuhrsteuer

0 % oder 5 % oder 12 %

Quellensteuer

10 bis 15 %

Vermögenssteuer

Bis zu 1 %

Verbrauchsteuer

Kein fester Steuersatz

Einkünfte, die ein Nichtansässiger aus einer anderen Quelle als einer Betriebsstätte bezieht, sondern zum Beispiel aus Erbringung von Dienstleistungen, unterliegen ebenfalls einer Steuer (Quellensteuer). Es gelten folgende Steuersätze:

Lizenzgebühren bzw. Tantiemen

5 %

für internationale Kommunikations-, Telekommunikations- und internationale Transportdienstleistungen

10 %

Einkünfte aus Öl- und Gasgeschäften

4 %

auf alle anderen Zahlungen (Marketing, Dienstleistungen, Beratung usw.)

10 %

auf Zahlungen an Offshore-Gesellschaften

15 %

Georgien hat eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dies gilt auch für Deutschland (Bundesfinanzministerium - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ). Das bedeutet, dass die Steuerbemessungsgrundlage eines georgischen Unternehmens für eine Reihe von Steuern gleich Null ist, wenn die entsprechende Bestätigung über die Zahlung dieser Steuern in einem solchen Land vorliegt.

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