Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Moldau

Der Länderbericht Recht kompakt Moldau bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

  • Moldau ist ein kleines Land im Süd-Westen Europas und seit Juni 2022 ein EU-Beitrittskandidat. 

    Allgemeines

    Die Republik Moldau ("Republica Moldova") grenzt an die Ukraine und Rumänien. Im Zuge der Auflösung der Sowjetunion ist Moldau seit dem Jahr 1991 ein unabhängiger, demokratischer Staat. Zeitgleich begann der Konflikt mit Transnistrien. Die Zentralregierung in der Hauptstadt Chisnau ("Chișinău") hat seit 1990 de facto keine Kontrolle über die separatistische, östlich des Nistru/Dnjestr gelegene Enklave. Transnistrien wird von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt. Der Konflikt prägt die Politik und die Wirtschaft des Landes.

    Staatsaufbau

    Moldau ist eine parlamentarische Demokratie. Das Parlament wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Die amtierende Regierung ist dem Parlament verantwortlich. Die Gesetzesvorschläge werden von den Abgeordneten oder von der Regierung ins Parlament eingebracht. Der Staatspräsident wird direkt von der moldauischen Bevölkerung gewählt und darf nur einmal zur Wiederwahl antreten. Der Staatspräsident kann das Parlament in bestimmten Fällen auflösen, zum Beispiel wenn ein Gesetzgebungsprozess mehr als drei Monate dauert oder wenn das Parlament keine Regierung einberufen kann. Aus der Präsidentschaftswahl 2020 ging Maia Sandu als amtierende Präsidentin hervor. 

    Im Korruptionswahrnehmungsindex 2021 von Transparency International ist Moldau auf Rang 105/180. Die amtierende Regierung kündigte große Reformen der Justiz und der Verwaltung des Staates an.

    Internationale Abkommen

    Zwischen der EU und der Republik Moldau ist ein Assoziierungsabkommen in Kraft, das eine politische und wirtschaftliche Annährung an die EU zum Ziel hat. Im März 2022 hat Moldau einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Seit dem 23. Juni 2022 ist Moldau ein EU-Beitrittskandidat

    Moldau ist einer Reihe an internationalen Abkommen beigetreten: Seit 2016 ist Moldau dem umfassendem Abkommen über die Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA) beigetreten. Im selben Jahr gelang es auch, Transnistrien in das EU-Freihandelsabkommen  einzubinden. Das Assoziierungsabkommen erleichtert den Unternehmen die Ausfuhr und Einfuhr aus Moldau, senkt Zölle und ermöglicht eine zügige Durchführung der Zollverfahren. Seit dem 1. November 2022 gilt zwischen Moldau und der EU ein neues Zollabkommen. Das Abkommen soll den Handel zwischen der EU und Moldau durch Zollerleichterungen für Unternehmen verbessern. 

    Am 5. Dezember 2009 trat die Republik Moldau der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten der östlichen Partnerschaft (GUS)  bei. Das Hauptziel der östlichen Partnerschaft besteht darin, die notwendigen Voraussetzungen für die Beschleunigung der politischen Assoziierung und der weiteren wirtschaftlichen Integration zwischen der EU und interessierten Partnerstaaten zu schaffen. Die aktuell laufenden Programme konzentrieren sich auf die Entwicklung des privaten Sektors, die soziale Dimension des Transformationsprozesses sowie auf die Bereiche Umweltschutz und Landwirtschaft.

    Moldau ist zudem Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und hat das mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA) unterzeichnet. 

    Rechtsquellen

    Das Rechtsystem der Republik Moldau basierte zunächst auf übernommenem sowjetischen Recht, dessen Regelungen jedoch nach und nach durch neue Gesetze ersetzt oder ergänzt wurden. Eine Besonderheit des moldauischen Rechtssystems ergibt sich aus der faktischen Eigenstaatlichkeit des autonomen Gebiets Transnistrien. Dieses Gebiet hat viele Elemente des sowjetischen Rechts bewahrt und orientiert sich in seiner Gesetzgebung an Russland.

    Die höchste Rechtsquelle der Republik Moldau ist die Verfassung ("Constituția Republicii Moldova"), die seit dem 27. April 1994 in Kraft ist. Die Verfassung beinhaltet einen Katalog der Grundrechte, legt die Prinzipien der Gewaltenteilung und die Neutralität der Republik Moldau fest. Die Verfassung verpflichtet den Staat, internationale Abkommen, die Moldau unterzeichnet hat, zu wahren. Eine Ausnahme gilt in den Fällen, in denen die Abkommen der Verfassung widersprechen. Gemäß der Verfassung ist die amtliche Sprache Moldauisch. Neben Moldauisch ist Russisch eine weitere Amtssprache. Alle Gesetzestexte werden in moldauischer und russischer und teils englischer Fassung im Gesetzesblatt "Monitorul Oficial al Republicii Moldova" publiziert. 

    Weitere für Sie ausgewählte Rechtsquellen können Sie auf der GTAI-Internetseite unter "Gesetze in Moldau" abrufen. 

      

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Moldau ist dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf beigetreten. Daneben ist eine Rechtswahl für grenzüberschreitende Geschäfte möglich. 

    Die Republik Moldau ist dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) am 11. November 1995  beigetreten. Das UN-Kaufrecht gilt für internationale Kaufverträge, wenn die Vertragsparteien keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen haben. Die Parteien können sich auch teilweise auf die Anwendung von UN-Kaufrecht einigen. 

    Im Übrigen lässt Art. 2617 des moldauischen Zivilgesetzbuches ("Codul Civil") die Rechtswahl für grenzüberschreitende schuldrechtliche Vertragsverhältnisse zu. 

    Bei Außenhandelsverträgen sollten klare Vereinbarungen bezüglich der Lieferungen getroffen werden. In Betracht kommt die Vereinbarung von INCOTERMS 2000. Die INCOTERMS 2000 entsprechen den Regeln zur Auslegung von Handelsklauseln der internationalen Handelskammern. Im Streitfall könnte es den Vorteil haben, dass die im Vertrag getroffenen Bestimmungen keiner weiteren Auslegung bedürfen.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das moldauische Zivilrecht regelt die vertraglichen und anderen Verpflichtungen und Beziehungen zwischen Wirtschaftsakteuren untereinander und Privatpersonen.

    Das allgemeine Zivilrecht ist im moldauischen Zivilgesetzbuch  ("Codul civil“) geregelt. Das Gesetz geht von Vertragsfreiheit bei Abschluss von Verträgen aus. Es sind jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Einigung über den Vertragsschluss kann sowohl mündlich, schriftlich oder beim Notar erfolgen. Für bestimmte Fälle schreibt das Gesetz die Schriftform oder die notarielle Form vor. Die Schriftform ist unter anderem für folgende Vertragsabschlüsse vorgesehen:

    • bei einem Vertragsabschluss von mehr als 1.000 Moldau-Lei (ca. 49 Euro);
    • Vorkasse;
    • Vertragsstrafen;
    • Mietvertrag;
    • Leasing etc.

    Daneben besteht die Möglichkeit, den Vertrag in elektronischer Form abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass das elektronische Format den gesetzlichen Vorgaben entspricht und eine zertifizierte elektronische Unterschrift vorliegt. Liegt eine solche Unterschrift vor, wird die elektronische Form der Schriftform gleichgestellt. Wenn die Schriftform nicht eingehalten wird, verliert der Vertrag nicht seine Gültigkeit. Allerdings ist zu beachten, dass im Falle eines Rechtstreites dies die Führung des Beweises erschwert. In diesem Fall wird der Beweis durch Zeugen ausgeschlossen. 

    Die notarielle Form ist etwa für Kauf von Immobilien und Grundstücken oder bei Gesellschaftsverträgen vorgesehen. Wird die notarielle Form nicht eingehalten, gilt der abgeschlossene Vertrag als unwirksam.

    Neben dem Erfordernis der Schriftform müssen die Verträge gesetzliche Mindest-Anforderungen an den Inhalt erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Angaben über die Parteien wie Name, Adresse und bei juristischen Personen die Steuernummer. Es empfiehlt sich, eine Rechtswahl im Vertrag aufzunehmen. 

    Verträge sollten in moldauischer Sprache geschlossen werden. Daneben können Verträge in zwei oder mehr Sprachen abgefasst werden. Ergeben sich bei der Auslegung des Vertrages Unsicherheiten und haben die Parteien nicht festgelegt, welche Sprache Vorrang hat, so muss der Vertrag ausgelegt werden: Weichen die beiden Vertragsfassungen voneinander ab, ist die Fassung maßgeblich in der der Vertrag ursprünglich abgefasst wurde. Für einige Arten von Verträgen, wie zum Beispiel bei einem elektronischen Vertragsabschluss, ist die moldauische Sprache gesetzlich vorgeschrieben. 


    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das Gewährleistungsrecht ist im moldauischen Zivilrechtsgesetzbuch geregelt. Bei Lieferung von mangelhafter Ware stehen Käufern diverse Ansprüche gegen den Verkäufer zu. 

    Das Recht der Gewährleistung weist Ähnlichkeiten mit deutschem Recht auf und ist in Art. 1108 bis 1135 des Zivilgesetzbuches ("Codul civil") geregelt. 

    So ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache ohne Sachmangel zu übergeben. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei der Übergabe an den Käufer (Gefahrübergang) die geschuldeten Eigenschaften einer handelsüblichen Ware aufweist. Die Beschaffenheit der Sache kann von den Vertragsparteien vereinbart werden. Wenn eine solche Vereinbarung fehlt, dann richtet sich die Bestimmung der Beschaffenheit nach dem Gesetz. In diesem Fall ist die Sache dann mangelhaft, wenn sie dem im Vertrag angegebenen Verwendungszweck oder der üblichen Verwendung nicht entspricht und nicht die Eigenschaften aufweist, die für eine solche Sache charakteristisch sind. Ferner bestimmt Art. 1117 des Zivilgesetzbuches, dass ein Mangel auch dann vorliegt, wenn es sich um eine fehlerhafte Montage handelt oder von der gekauften Sache zu wenig geliefert wurde. Dabei muss der Käufer die Beweise erbringen, dass die Sache einen Mangel bereits bei der Übergabe an ihn aufwies. Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel dem Verkäufer innerhalb von gesetzlich vorgesehenen Fristen anzuzeigen. Die Frist zur Mitteilung beginnt zu laufen, wenn die Ware geliefert ist oder ab dem Zeitpunkt, ab dem der Käufer den Mangel hätte entdecken können.

    Die Rechte des Käufers bei der Lieferung einer mangelhaften Sache sind in Art. 1128 und den Art. 901 bis 906 des Zivilgesetzbuches geregelt. So kann der Käufer verlangen, dass der Mangel beseitigt wird oder die mangelhafte Sache ersetzt wird. Wenn der Käufer einen Ersatz der Sache nicht wünscht, so ist es möglich:

    • die eigene Verpflichtung auszusetzen; 
    • vom Vertrag zurück zu treten;
    • Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen;
    •  jedes andere gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Rechtsmittel einzusetzen, um das durch die Nichterfüllung verletzte Recht durchzusetzen.

    Die oben genannten Ansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren. Das heißt, dass der Käufer nach Ablauf dieser Zeit die Möglichkeit verliert, einen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Die Haftung für durch Mängel an Waren, Werken oder Dienstleistungen verursachte Schäden ist im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt. 

    Die Produkthaftung wird im moldauischen Zivilgesetzbuch ("Codul civil") sowie durch das Gesetz Nr. 105/2003 "Über Schutz von Verbrauchern“ ("Lege privind protecţia consumatorilor") und durch den Beschluss Nr. 1465/2003 "Über die Normen für den Ersatz von Non-Food-Produkten und Garantiezeiten" geregelt. 

    Das Verbraucherschutzgesetz ist mit europäischem Recht harmonisiert und setzt die Richtlinie 2005/29/EG des EU-Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt gegenüber Verbrauchern um. Die Richtlinie schützt die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken der Unternehmen. 

    Das Gesetz definiert die Grundbegriffe wie "Hersteller", "Verbraucher" und "Schaden" und regelt die Rechte und Pflichten des Herstellers. Ferner legt es Anforderungen an Garantien und Informationspflichten über Produkte fest. Dabei wird der Begriff "Hersteller" weit gefasst und schließt den Verkäufer und den Händler mit ein. Zu den wichtigsten Pflichten des Herstellers zählt es unter anderem, nur solche Produkte auf den Markt zu bringen, die mit entsprechenden Zertifikaten ausgestattet sind. Auch der Begriff "Produkte auf dem Markt" wird weit gefasst. Darunter fallen nicht nur Waren, sondern auch die Lieferung von Gas, Energie und Wasser sowie die Erbringung von Dienstleistungen. 

    Wird durch ein mangelhaftes Produkt einem Verbraucher ein materieller und/oder moralischer Schaden zugefügt, kann die Person Schadensersatz fordern. Zu Schäden zählen die Zerstörung, die Beschädigung des Eigentums sowie Schäden an der Gesundheit oder dem Leben der Person. 

    Die Aufsicht über die Einhaltung des Rechts obliegt dem Ministerium der Wirtschaft ("Ministerul Economiee") und der staatlichen Agentur für Verbraucherschutz ("Inspectoratul de Stat pentru Supravegherea Produselor Nealimentare și Protecția Consumatorilor"). 


    Yevgeniya Rozhyna

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  • Das Vertriebsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Neben dem Handelsvertretervertrag kennt das moldauische Recht den Kommissions- und Franchisevertrag.



    Handelsvertreter

    Der Handelsvertretervertrag ist in Art. 1212 des Zivilgesetzbuches ("Codul Civil") geregelt. Die allgemeinen Bestimmungen über Informationspflichten, Zusammenarbeit und Beendigung des Vertrages sind in den Art. 1199 bis 1210 geregelt. Im Rahmen des Agenturvertrages verpflichtet sich eine Partei langfristig, im Namen einer anderen Partei als unabhängiger Vermittler Verträge auszuhandeln oder abzuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, dem Vertreter für diese Tätigkeit eine Vergütung zu bezahlen. Der Vertreter muss in Moldau registriert sein. Für die Vertragsform empfiehlt sich die Schriftform. Nur in diesem Fall kann die Wirksamkeit des Vertrages gegenüber Dritten nachgewiesen werden.

    Kommissionsvertrag

    Bei einem Kommissionsvertrag verpflichtet sich ein Berufskommissionär im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit im eigenem Namen, aber für Rechnung einer anderen Person Verträge über Produkte oder Wertpapiere auszuschließen (Art. 1221 des Zivilgesetzbuches). 

    Franchisevertrag 

    Im Rahmen der Franchisevereinbarung (Art. 122113   des Zivilgesetzbuches)  räumt eine Partei (der Franchisegeber) der anderen Partei (dem Franchisenehmer) das Recht ein, innerhalb des Franchisenetzes gegen Entgelt gewerbliche Tätigkeiten (Franchisetätigkeit) auszuüben, um bestimmte Produkte im Namen und auf Kosten des Franchisenehmers anzubieten, und der Franchisenehmer hat das Recht und die Pflicht, die Marke, das Warenzeichen oder andere Rechte an geistigem Eigentum, das Know-how und die Art und Weise der Organisation der gewerblichen Tätigkeit des Franchisegebers zu nutzen. 




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  • Das Gesetz über die Devisenregulierung regelt die Grundprinzipien des Zahlungsrechts und legt die Rechte und Pflichten von Gebietsansässigen und Gebietsfremden fest.

    Rechtsquellen

    Das Devisenrecht ist im Gesetz Nr. 62-XVI vom 21. März 2008 "Über Devisenregulierung" ("Legea privind reglementarea valutară“) sowie dem Gesetz Nr. 1466-XII vom 29. Januar 1998 über die Reptriierung von Geldmitteln, Waren, Dienstleistungen geregelt. Weitere Regelungen werden von der moldauischen Nationalbank (Banca Naţională ) erlassen. 

    Geschäfte in nationaler und fremder Währung

    Die nationale Währung ist Moldau-Leu (MDL). Der offizielle Wechselkurs wird von der moldauischen Nationalbank festgelegt. Grundsätzlich muss die Bezahlung zwischen Gebietsansässigen für Waren oder Dienstleistungen in MDL erfolgen. Hiervon gibt es eine Reihe von gesetzlichen Ausnahmen. So können Zahlungen auch in ausländischen Währungen getätigt werden, wenn:

    • es sich um einen grenzüberschreitenden Handel mit Waren oder/und Dienstleistungen handelt;
    • es sich um juristische Personen handelt, die in freien Wirtschaftszonen ansässig sind;
    • es sich um eine Kreditvergabe in Fremdwährung handelt und dies gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.

    Die Zahlungen sollen per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind für juristische Personen nur eingeschränkt möglich.

    Laufende Devisengeschäfte

    Zahlungen und Überweisungen im Rahmen von laufenden Devisengeschäften können frei durchgeführt werden und bedürfen keiner vorherigen Genehmigung der moldauischen Nationalbank. Dies betrifft vor allem Zahlungen:

    • im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, einschließlich Bauleistungen;
    • im Rahmen von Krediten im Zusammenhang mit internationalem Handel;
    • im Zusammenhang mit Zöllen, Gerichtskosten;
    • im Zusammenhang mit der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.

    Genehmigungspflichtige Geschäfte

    Vermögenswerte von Gebietsansässigen können sowohl in Fremdwährungen als auch in MDL gehalten werden. Dazu gehören unter anderem Transaktionen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen, Geschäfte mit unbeweglichem Vermögen, kommerzielle Darlehen/Kredite etc. Vorgänge, die den Wert von 10.000 Euro übersteigen, müssen von der Nationalbank genehmigt werden.

    Bestimmte Transaktionen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden müssen der Nationalbank gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem Darlehen/Kredite und Garantien, die Gebietsansässige von Gebietsfremden erhalten, sofern diese einen Wert von 50.000 Euro übersteigen.


    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das moldauische Gesellschaftsrecht kennt sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften. Die beliebteste Rechtsform ist die "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". 

    Rechtsquellen

    Das Gesellschaftsrecht ist in mehreren Gesetzestexten niedergeschrieben. Das moldauische Zivilgesetzbuch ("Сodul civil") regelt die allgemeinen Bestimmungen die juristische Personen betreffen und benennt die einzelnen Gesellschaftsformen. Das Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Lege privind societăţile cu răspundere limitată") regelt die Einzelheiten, wie das Verfahren für die Gründung, den Geschäftsbetrieb und die Liquidation der Gesellschaft. Aktiengesellschaften werden in Art. 281 Abs. 2 des Zivilgesetzbuches erwähnt. Die Einzelheiten werden durch das Gesetz über Aktiengesellschaften  ("Lege privind societatile pe actiuni") geregelt. 

    Gesellschaftsformen

    Die häufigsten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (societate cu raspundera limitata- S.R.-L) und die Aktiengesellschaft (societate pe actiuni – S.A). 

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (societate cu raspundera limitata - S.R.L)

    Die beliebteste Gesellschaftsform für ausländische Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Societate cu Raspundere Limitatat“ (im Folgenden: S.R.L). Die S.R.L ist von ihrer Struktur vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die S.R.L. kann im eigenen Namen auftreten, Eigentum halten, Rechte erwerben, klagen und verklagt werden.

    Das Gesetz schreibt für die Gründung der Gesellschaft kein Mindestkapital vor. Das Mindestkapital wird durch die Gesellschafter per Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die jeweiligen Gesellschafteranteile beschränkt. Sie haften nur persönlich, wenn die Gesellschaftsanteile nicht vollständig in das Mindestkapital einbezahlt wurden. Die Haftung wird auf den ausstehenden Betrag begrenzt.

    Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung vertreten. Die täglichen Geschäfte werden von einem oder mehreren Gesellschaftern geführt. Ein Unterschied zum deutschen Recht ist, dass eine Ein-Mann-Gesellschaft nicht gegründet werden kann, wenn der Gründer auch eine Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter ist.

    Societate pe actiuni (S.A.)

    Die Aktiengesellschaft "Societate pe actiuni“ (Im Folgenden: S.A.) ist in ihrer Struktur der deutschen Aktiengesellschaft "AG“ ähnlich. Die AG ist eine Handelsgesellschaft, deren Grundkapital vollständig in Aktien aufgeteilt ist und deren Verbindlichkeiten durch das Vermögen der Gesellschaft gesichert wird. Die Leitungsorgane der S.A. bestehen aus:

    • der Hauptversammlung der Aktionäre;
    • dem Vorstand;
    • dem Aufsichtsrat und
    • der Revisionskommission. 

    Die Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft nach außen und führen die täglichen Geschäfte aus. Die S.A. kann im eigenen Namen vermögensrechtliche und persönliche nicht vermögensrechtliche Rechte erwerben und ausüben, Verpflichtungen eingehen und vor Gericht als Kläger und Beklagter auftreten.

    Eine AG kann Wertpapiere gemäß dem Kapitalmarktgesetz ("Lege privind piaţa de capital") ausgeben, zum Beispiel als Aktien. Die Aktien werden öffentlich gezeichnet und müssen im Register über Wertpapiere eingetragen werden. Das Register wird von der Nationalen Kommission für den Finanzmarkt  ("Comisia Naţională a Pieţei Financiare") geführt. 

    Personengesellschaften

    Neben den Kapitalgesellschaften ist es möglich, eine Personengesellschaft zu gründen. Zu den Personengesellschaften zählen: Offene Handelsgesellschaft, Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kooperative. Das Recht der Personengesellschaft wird im Zivilgesetzbuch geregelt. 

    Kennzeichnend für diese Gesellschaften ist, dass mehrere natürliche Personen sich vertraglich zur Erreichung eines bestimmten Zweckes verpflichten. Zur Förderung der Gesellschaft leisten sie Beiträge in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen. Dabei gelten alle Einlagen grundsätzlich als gleichwertig. Die Gesellschafter haften persönlich. Für die Gründung der Gesellschaft bedarf es keines Zweckes. Bei der Gründung sind wenig Formalitäten zu beachten. Die Gesellschaft muss bei der moldauischen staatlichen Registrierungskammer erfolgen. Zu beachten ist, dass die Personengesellschaften in Moldau steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt werden und der Körperschaftsteuer unterliegen.

    Liquidation der Gesellschaft

    Sowohl die S.R.L. als auch die S.A. können durch eine vertragliche Bestimmung, durch die Feststellung der Insolvenz oder durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden. Zusätzlich kann die Auflösung gerichtlich angeordnet werden. Eine solche Anordnung kann erfolgen, wenn die Registrierungsbehörde in einem Verfahren keine Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ermitteln kann oder wenn gegen gesetzliche Tatbestände verstoßen wird. 

    Während des Liquidationszeitraums ist die Gesellschaft handlungsfähig und wird von einem Liquidator geleitet. Die Liquidationsdauer kann über ein Jahr betragen.

    Registrierung und Gründung

    Die Registrierung dauert in der Regel ca. sieben Tage, für ausländische Unternehmen beträgt die Dauer ca. zehn Tage. Eine Gesellschaft kann auch von nicht moldauischen natürlichen oder juristischen Personen registriert werden. 

    Die erforderlichen Unterlagen werden bei der staatlichen Registrierungskammer des Ministeriums für Informationsentwicklung  eingereicht. Die anfallenden Gebühren können über die elektronische Plattform "e-Extras“ bezahlt werden. Die Registrierung der Gesellschaft beginnt mit der Eintragung des Namens der Gesellschaft mit dem Hinweis auf die Rechtsform und der Einreichung des Gründungsprotokolls bei der Registrierungskammer. Weitere Einzelheiten werden durch das Registrierungsgesetz  und die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Gesetze geregelt. Die Gesellschaft erlangt Rechtskraft, wenn das Registrierungsverfahren abgeschlossen ist. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Moldau durch nationale und internationale Gesetze geregelt. 

    Allgemeines

    Der Schutz des geistigen Eigentums ist in Moldau durch nationale Rechtsvorschriften und internationale Abkommen gesichert. Das Recht entspricht den Mindeststandards des TRIPS-​Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) und ist an das europäische Recht angepasst. Das Abkommen regelt die Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte und deren Durchsetzbarkeit in den Mitgliedsstaaten der WTO. Ein Abkommen über die Wirksamkeit europäischer Patente wurde mit dem Europäischen Patentamt (EPA) geschlossen.

    Für die Registrierung von Patenten, Markenrechten, Designrechten ist die Staatliche Agentur für geistiges Eigentum der Republik Moldau (Agentia de stat pentru proprietatea intelectuala a Republicii Moldova" (AGEPI)) zuständig.

    Patentrecht

    Das Patenrecht ist im Gesetz "Über den Schutz von Erfindungen"  ("Lege privind protecţia inventiilor“) geregelt. Die Rechte auf eine Erfindung werden durch die Registrierung bei der staatlichen Agentur für geistiges Eigentum erworben. Die staatliche Agentur übt ebenfalls die Überwachung des Patentschutzes aus. Nach dem Gesetz werden die Rechte aus dem eurasischen Patent und dem europäischen Patent anerkannt und geschützt. 

    Personen oder Unternehmen, die nicht in Moldau ansässig sind, müssen durch Patentanwälte die Anmeldung vornehmen. Anmeldefähig sind Erfindungen, die Kriterien der Neuheit, erfinderischen Tätigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen. Gemäß Art. 7 des Gesetzes über Erfindungen sind einige Erfindungen nicht patentierbar: Dazu zählen unter anderem Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder Sitten verstoßen. 

    Das Patent wird für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Tag der Anmeldung, erteilt. Die Dauer des Patents kann um weitere vier Jahre verlängert werden und für medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse um fünf Jahre. 

    Markenrecht und Herkunftsangaben

    Das Gesetz "Über den Schutz von Markenzeichen" ( "Lege privind protecţia marcilor“) regelt die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Eintragung, dem Rechtsschutz und der Nutzung von Marken ergeben. Das Markenrecht ist mit dem europäischen Recht harmonisiert. 

    Das Gesetz "Über geografische Herkunftsangaben" ( "Lege privind protecţia indicatiilor geografice, denumirilor de origine si specialitaţilor traditionale garantate“) regelt die Eintragung, den rechtlichen Schutz und die Verwendung von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Erzeugnissen.

    Urheberrecht 

    Das Gesetz "Über den Schutz von Urheberrechten und verwandten Rechten" ("Legea Republicii Moldova privind dreptul de autor si drepturile conexe“), die moldauische Verfassung und internationale Verträge regeln das Urheberrecht. Das Urheberrecht regelt die Beziehungen, die sich aus der Schaffung und Nutzung von literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken (Urheberrecht) und verwandten Schutzrechten sowie anderen Rechten ergeben. 

    Yevgeniya Rozhyna

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  • Das moldauische Datenschutzrecht regelt die Beziehungen im Bereich der personenbezogenen Daten und definiert den Zweck, die Grundsätze und die Rechtsgrundlagen auf diesem Gebiet. 

    Die rechtliche Grundlage für den Schutz persönlicher Daten in Moldau bildet das Gesetz "Über den Schutz von personenbezogenen Daten" ("Lege privind protecţia datelor cu caracter personal"). Das Gesetz dient der Umsetzung der Bestimmungen der EU-Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie). Es definiert die wichtigsten Begriffe wie persönliche Daten, Verarbeitung von persönlichen Daten, Datenverarbeiter etc. Das Gesetz regelt die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Verarbeitung oder Speicherung von personenbezogenen Daten ergeben.

    Ähnlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) versteht das Gesetz unter personenbezogenen Daten alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen. Es umfasst Daten wie die Identifikationsnummer, Alter, Geschlecht, wirtschaftliche Verhältnis oder soziale Identität.

    Das Nationale Zentrum für den Schutz personenbezogener Daten ("National Commission for the Protection of Personal Data" (CNPDCP))  ist die zuständige Behörde. Das Zentrum führt unter anderem die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ist der richtige Ansprechpartner bei Verlust von personenbezogenen Daten (Datenpannen).

    Yevgeniya Rozhyna

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  • Moldau bietet ein investitionsfreundliches Klima für ausländische Unternehmen und gewährt steuerliche Anreize in speziellen Wirtschaftszonen. 

    Allgemeines

    Die moldauische Regierung nahm in den letzten Jahren einige rechtliche Änderungen für Investitionen vor. Bereits geltende Gesetze wurden im Einklang mit europäischem Recht an die europäischen Standards angepasst. Der Prozess der Anpassung entwickelt sich ständig weiter. Dies hat unter anderem zu Folge, dass die Rechtslage sich schnell ändert. Um die Interaktion mit Behörden und der Regierung zu verbessern wird die Digitalisierung vorangetrieben. Zudem schafft die Regierung wichtige Anreize zur Verbesserung des Investitionsklimas wie die Schaffung von Sonderwirtschaftszonen oder IT-Parks. 

    Die zuständige Behörde bei den Fragen rund um Investitionen ist die Nationale Investitionsagentur ("Agenția de Investiții din Moldova"). 

    Rechtsquellen 

    Das Investitionsrecht in Moldau wird durch das Gesetz "Über Investitionen in unternehmerische Tätigkeiten" ("Lege cu privire la investiţiile în activitatea de întreprinzător") geregelt. Dieses Gesetz legt den rechtlichen Rahmen für Investitionen in Moldau fest. Es regelt die Rechte und Pflichten der Investoren, die Befugnisse und die Zuständigkeiten der öffentlichen Behören. Zudem regelt es die Garantien und das Verfahren im Fall von Streitigkeiten. Die wichtigsten Garantien für Investitionsschutz sind in der moldauischen Verfassung geregelt. Sie schützt unter anderem die Unverletzlichkeit von Investitionen, die Freiheit des Handels und die Unverletzlichkeit des Eigentums. 

    Darüber hinaus hat Moldau eine Vielzahl an internationalen Verträgen abgeschlossen, die unter anderem dem Investitionsschutz und Vermeidung der Doppelbesteuerung dienen. So ist Moldau Mitglied der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (Multilateral Investment Guarantee Agency). Ausländische Investoren können sich bei Bedarf an diese Agentur wenden, wenn sie sich eine Absicherung ihrer Investition wünschen. Zudem hat sich Moldau dem Übereinkommen über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten (ICSID-Übereinkommen) vom 25. Februar 1965 angeschlossen. 

    Investitionsgarantien 

    Die Investitionsgarantien werden durch das Gesetz "Über Investitionen in unternehmerische Tätigkeiten" geregelt. Es sieht unter anderem folgende Garantien vor:

    • Freiheit für Investitionen: Investoren können grundsätzlich in beliebige Investitionsfelder investieren. Eine Ausnahme hiervon bilden Tätigkeiten, deren Ausübung einer Lizenz bedarf. Das Gesetz "Über die Grundsätze der Genehmigung unternehmerischer Tätigkeiten" ("Lege privind reglementarea prin autorizare a activităţii de întreprinzător") enthält eine Liste solcher Tätigkeiten.
    • Diskriminierungsschutz für Investoren: Investoren dürfen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes, des Herkunftsstaates oder der Art der Investition nicht diskriminiert werden. Dies gilt auch für die gewährten Erleichterungen. 
    • Schutz von Eigentum: Ausländische Investoren können bewegliches und unbewegliches Eigentum erwerben. Dies gilt allerdings nicht für landwirtschaftliche Grundstücke. 
    • Verbot der Enteignung: Investitionen dürfen nicht staatlich enteignet, verstaatlicht oder gewaltsam unterbrochen werden oder Maßnahmen unterzogen werden, die dem Investor die Kontrolle direkt oder indirekt über die Investition entziehen. Ausnahmen vom Verbot sind ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen, die der Sicherung der nationalen Interessen dienen. Im Fall einer Enteignung wird eine Entschädigung gezahlt.
    • Freier Transfer von Gewinn: Aus ausländischen Investitionen stammende Gewinne (Geld oder Güter) können in Moldau frei verwendet oder reinvestiert werden oder/und ins Ausland transferiert werden. Dabei kann die moldauische nationale Währung frei in Fremdwährung konvertiert werden. 

    Freie Wirtschaftszonen

    In Moldau existieren derzeit sieben freie Wirtschaftszonen. Die rechtliche Grundlage ist im Gesetz  Nr. 440/2001 "Über freie Wirtschaftszonen" ("Lege cu privire la zonele economice libere") zu finden. Nach dem Gesetz ist eine freie Wirtschaftszone ein wirtschaftlich abgetrennter Teil des Zollgebiets der Republik Moldau, der streng abgegrenzt ist und in dem in- und ausländische Investoren zu gesetzlich festgelegten Vorzugsbedingungen geschäftliche Tätigkeiten ausüben können. Zu den Vorzugsbedingungen gehören unter anderem Handels- und Steuererleichterungen

    Zum Thema:

    • GTAI Zoll- und Einfuhrkompakt Moldau: "Freie Wirtschaftszonen"
    • GTAI-Bericht vom 3. Februar 2022: "Moldau bietet überschaubare Geschäftschancen"


    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Unternehmen profitieren in Moldau von einem einheitlichen Steuersatz für die Gewinn- und Einkommensteuer und von Steueranreizen. 

    Rechtsquellen

    Das Steuerrecht ist im moldauischen Steuergesetzbuch ("Codul Fiscal“ ) geregelt, das die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung in Moldau enthält. Es regelt die Rechtsstellung der Steuerzahler, der staatlichen Steuerbehörden und anderer Teilnehmer, die Grundsätze der Bestimmung des Besteuerungsgegenstandes sowie die Haftung bei Verstößen.

    Das Steuergesetzbuch wird jährlich entsprechend den Fortschritten im Geschäftsumfeld, der Verwaltungsmechanismen und technologischen Prozesse angepasst.

    Das Steuersystem in Moldau ist progressiv und anreizbasiert. Für ausländische Investoren kommt eine Reihe an Anreizen hinzu. So gelten für Wirtschaftsakteure von freien Wirtschaftszonen und Industrieparks besondere Steuersätze und Vorzugsbedingungen für Handel und Produktion.

    Die Steuern werden je nach der Gesellschaftsform erhoben und in staatliche Steuern und lokale Steuern und Abgaben unterteilt. Für die Erhebung der Steuern ist die staatliche Steuerbehörde und die Zollbehörde zuständig. Beide unterstehen dem Finanzministerium der Republik Moldau ("Ministerul Finanțelor").

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen der Republik Moldau und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Abkommen dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Der Volltext kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.

    Körperschaftsteuer und Gewinnsteuer 

    Die Körperschaftsteuer beträgt 12 Prozent. Für Landwirte beträgt sie 7 Prozent.

    Einkommensteuer 

    Die Einkommensteuer beträgt für natürliche Personen ebenfalls 12 Prozent. Dies umfasst das Einkommen innerhalb und außerhalb der Republik Moldau. Für Landwirte 7 Prozent. Die Einkommensteuer wird vom Bruttoeinkommen einbehalten und vom Arbeitgeber gleichzeitig mit der Zahlung des Arbeitslohns an die Steuerverwaltung überwiesen.

    Sozialversicherungsbeiträge

    Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 18 Prozent für juristische Personen und 6 Prozent für natürliche Personen. Die Krankenversicherungsbeiträge betragen 4,5 Prozent sowohl für juristische als auch für natürliche Personen.

    Mehrwertsteuer 

    Der Mehrwertsteuersatz fällt unterschiedlich aus. Der Standartsatz beträgt 20 Prozent. Für die Pharma-Industrie 8 Prozent, für Arzneimittel 6 Prozent. Bestimmte Geschäfte werden von der Mehrwertsteuer befreit. Der Nullsatz ist vor allem für Exportwaren und -leistungen vorgesehen.  

    Ein Unternehmen ist verpflichtet sich als Umsatzsteuerzahler anzumelden, wenn es innerhalb eines Jahres Waren oder Dienstleistungen im Wert über 600.000 Moldau-Leu (etwa 29.192 Euro) geliefert hat. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Wert von über 100.000 Moldau-Leu (etwa 4.865 Euro) geliefert haben, kann sich freiwillig als Umsatzsteuerzahler anmelden.

    Dividendenbesteuerung 

    Die Dividenden werden für in Moldau ansässige und nicht ansässige Personen und Unternehmen mit 6 Prozent besteuert.

    Freie Wirtschaftszonen und IT-Parks

    Für die Akteure der freien Wirtschaftszonen gilt der Nullsatz bei der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer. Vorausgesetzt die Investitionstätigkeit des Unternehmens beträgt 1 Million US-Dollar. Die Steuerbefreiung ist für zehn Jahre staatlich garantiert.

    Das Gesetz über Informationstechnologieparks ("Lege cu privire la parcurile pentru tehnologia informaţiei")  regelt das Verfahren für die Einrichtung und den Betrieb von Informationstechnologieparks. Es setzt steuerliche Anreize. Alle Residenten von IT-Parks werden mit einer einheitlichen Steuer von 7 Prozent besteuert.



    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das Arbeitsrecht in der Republik Moldau wird durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. 

    Rechtsquellen

    Die Arbeitsbeziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden durch folgende Gesetze geregelt: 

    Allgemeines 

    Das moldauische Arbeitsrecht regelt die Grundprinzipien wie Arbeitsstunden, Entlassungen etc. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche und darf nicht überschritten werden. Die Beschäftigten sind an Feiertagen und an einem Tag in der Woche freizustellen. Die Dauer des Mindesturlaubes beträgt 28 Tage pro Jahr. 

    Abschluss des Arbeitsvertrages

    Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Nach dem Gesetz muss ein gültiger Arbeitsvertrag inhaltliche Vorgaben erfüllen. Dazu gehören solche Angaben wie die Namen der Parteien, Dauer des Vertrages, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Höhe des Lohns. Darüber hinaus können zusätzliche inhaltliche Anforderungen sowie zu erfüllende Rechte und Pflichten durch Arbeits- und Sicherheitsvorschriften sowie Tarifverträge anfallen.

    Kündigung des Arbeitsvertrages

    Das Gesetz sieht einen Schutz vor Kündigungen vor. Die Kündigung darf nur aus bestimmten Gründen erfolgen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählt unter anderem die Nichteinhaltung von Arbeitsvorschriften. Eine Kündigung kann jedoch auch aus betriebsbedingten Gründen erfolgen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss das gesetzliche Verfahren eingehalten werden. Der Arbeitnehmer kann auch auf eigenen Wunsch kündigen. Dies kann mit oder ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen geschehen. 

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  • Deutsche Staatsangehörige können in die Republik Moldau visafrei einreisen. 

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kein Visum. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und/oder bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Diese kann unmittelbar nach der Einreise im Büro für Migration und Asyl ("Biroul Migrație și Azil | Ministerul ") in Chisinau ("Chişinău") beantragt werden. 

    Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, dann wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese ist spätestens 30 Tage vor Ende des legalen Aufenthalts zu beantragen. Dem Antrag ist ein Führungszeugnis des Herkunftslandes beizufügen. Deutsche Zeugnisse müssen in der Republik Moldau beglaubigt werden. Zu beachten ist, dass die Deutsche Botschaft in Chisinau deutsche Urkunden nicht legalisiert. Weitere Auskünfte können bei der Deutschen Botschaft in Chisinau eingeholt werden.


    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Klimagesetze in Moldau sind durch nationale und internationale Gesetzgebung geprägt. Die Priorität liegt dabei auf einer nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftslebens. 

    Den gesetzlichen Rahmen bildet das Gesetz "Über den Schutz der Umwelt" ("Lege privind protecţia mediului înconjurător"). Das Gesetz erklärt den Schutz der Umwelt zu einer nationalen Priorität, die in direktem Zusammenhang mit den Lebens- und Gesundheitsbedingungen der Bevölkerung, der Verfolgung wirtschaftlicher und sozial-humanistischer Interessen sowie den Möglichkeiten einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft in der Zukunft steht. Es regelt die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und der Umwelt und ist die Grundlage für die Ausarbeitung von spezifischen Verordnungen zum Schutz der Umwelt. Zudem hat Moldau mehrere internationale Abkommen unterzeichnet wie das Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz vom 4. November 2016. Weitere Information zur nationalen und internationalen Gesetzgebung sowie zu nationalen Aktionsplänen kann auf der Internetseite des Ministeriums für Umweltschutz unter der Rubrik "Gesetzgebung" abgerufen werden. 

    Ferner bestimmt das Gesetz die Verantwortung von natürlichen und juristischen Personen für verursachte Umweltschäden und die Entschädigung für Schäden, die der Umwelt durch Verantwortliche zugefügt worden sind. Bußgelder und Gebühren für Umweltverschmutzungen werden gemäß dem Gesetz "Über die Zahlung von Umweltverschmutzungen" ("Lege privind plata pentru poluarea mediului") an den nationalen ökologischen Fond ("Fondului Ecologic Naţional") abgeführt.

    Das Ministerium für Umwelt ("Ministerul Mediului") ist die zuständige Behörde in allen Fragen des Umweltschutzes und der Abfallwirtschaft. Das Ministerium setzt die staatliche Politik im Bereich des Umweltschutzes und der Nutzung von natürlichen Ressourcen. Bei der Umsetzung wird der Schwerpunkt auf die Schaffung günstiger Lebensbedingungen und die nachhaltige Entwicklung des Landes gelegt. Weiterhin ist das Ministerium für die internationale Zusammenarbeit und die Angleichung der nationalen Gesetzgebung an die Europäischen Union zuständig. 


    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Die Rahmenbedingungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sind gesetzlich geregelt. Die Umsetzung wird in staatlichen Strategien vorangetrieben.

    Allgemeines

    Die Republik Moldau hängt stark von Energieimporten ab. Gerade 6 Prozent der Energie entfallen auf erneuerbare Energien. Die nationale Energiestrategie sieht deswegen vor, dass bis zum Jahr 2030 die notwendige Grundlage für die Ausweitung des nationalen Energiesektors geschaffen wird.  

    Die Nationale Agentur zur Energieregulierung ("Agenţia Naţională pentru Reglementare în Energetică a Republicii Moldova"; (ANRE)) setzt die staatliche Politik bei der Regulierung des Energiesektors um und sorgt für die Regulierung und Überwachung eines effizienten Funktionierens des Energiemarktes. Die ANRE  erteilt unter anderem Lizenzen zur Durchführung von Aktivitäten auf den Energiemärkten. 

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet der Energieeffizienz umfassen neben Regelungen zur Energieregulierung auch solche Regelungen zur Zertifizierung der Energieleistung, Nachfragesteuerung, Maßnahmen zur Energiepreisgestaltung sowie Setzung von finanziellen Anreizen. 

    Maßgeblich ist hierbei das Gesetz "Über die Energieeffizienz" ("Lege cu privire la eficiența energetică"). Dieses Gesetz setzt den EU-Erlass 2012/27/EU und den Erlass 2009/126/EU des EU-Parlaments um. Ziel des Gesetzes ist es, die Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens zur Förderung und Verbesserung der Energieeffizienz durch die Umsetzung von Energieeffizienz-Aktionsplänen und die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen. 

    Der Rechtsrahmen für die Regelung von erneuerbaren Energien wird durch das Gesetz "Über Energien" ("Lege cu privire la energetică") und das Gesetz "Über die Förderung der erneuerbaren Energien" ("Lege privind promovarea utilizării energiei din surse regenerabile")  geregelt. Dieses sieht unter anderem die Einführung von finanziellen Unterstützungsmechanismen für Investoren, die in erneuerbare Energien investieren wollen, vor. So erhalten Investoren etwa einen festen Tarif für den nachhaltig erzeugten Strom für eine Dauer von 15 Jahren.  

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • In Moldau können ausländische Schieds- und Gerichtsurteile vollstreckt werden. Bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug empfiehlt sich die Vereinbarung einer Schiedsklausel. 

    Gerichtssystem 

    Das Gerichtssystem ist in der Republik Moldau als dreistufige Einheitsgerichtsbarkeit organisiert. Es ist gegliedert in ordentliche Gerichte, Berufungsgerichte und den obersten Gerichtshof und Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Chisinau ("Chişinău"). Nicht alle Gerichte verfügen über spezielle Abteilungen etwa für Zivil- und Wirtschaftssachen, Strafsachen, Insolvenzsachen und Verwaltungssachen. Solche Instanzen sind nur bei größeren Gerichten verfügbar. Spezielle Gerichtsbarkeiten wie zum Beispiel eine separate Verwaltungsinstanz fehlen. Die Gerichtssprache ist Moldauisch. In gesetzlich vorgesehenen Fällen ist es möglich, die Gerichtsverhandlung in einer anderen Sprache zu führen, wenn diese Sprache von der Mehrheit der Parteien im Rechtsstreit verwendet wird. 

    Das nationale Gerichtsportal ("Portalul Național al Instanțelor") ist ein einheitlicher Zugangspunkt zu Informationen über die Tätigkeiten aller Gerichte. Ziel des Portals ist es, ein zugängliches Informationsumfeld zu schaffen: Die auf dem nationalen Gerichtsportal eingestellten Informationen umfassen eine Liste der einzelnen Gerichte. Über die Verlinkungen erhält man Zugang zu der jeweiligen Internetseite der Gerichte mit Informationen über Urteile, Gerichtspraxis und andere Informationen, die für die Parteien in einem Rechtsstreit relevant sind. 

    Verfahren mit Auslandsbezug

    Die Zivilprozessordnung ("Cod de procedură civilă"; Im Folgenden: ZPO) regelt nicht nur das Verfahren vor Gericht, sondern auch die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Die Rechte von ausländischen Personen und Unternehmen werden in den Art. 454 bis 466 ZPO geregelt. Die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen ist in den Art. 467 bis 476 ZPO geregelt. 

    Moldauische Gerichte sind für die Entscheidung in zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen einer moldauischen Partei und einer ausländischen Partei oder zwischen ausländischen Personen zuständig in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Gesellschaftssitz in Moldau liegt oder es um die Erfüllung einer vertraglichen Forderung in Moldau geht. In Art. 459 ZPO werden weitere Fälle aufgelistet. In einigen Fällen sind moldauische Gerichte ausschließlich zuständig. So zum Beispiel bei Streitigkeiten über in Moldau gelegene Immobilien. 

    Vertragsparteien können vertraglich für zivile Streitigkeiten mit Auslandsberührung vor Einleitung des Verfahrens eine Rechtwahl treffen oder diese ändern. Die in Art. 40 ZPO festgelegte Zuständigkeit für Rechtssachen mit Auslandsberührung kann nicht vertraglich geändert werden. Dies betrifft zum Beispiel Klagen wegen Umweltschäden oder Klagen in Bezug auf Immobilien beziehungsweise Grundbesitz. 

    Moldau ist Vertragsstaat des Haager Zivilprozessübereinkommens. Nicht beigetreten ist Moldau dem Haager Übereinkommen in Zivil- und Handelssachen über die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Urteilen. 

    Moldauische Richter sind nach Art. 2576 ff. des Zivilgesetzbuches verpflichtet, den Inhalt eines fremden Rechts zu ermitteln. Dabei kann auf Hilfe von Experten zurückgegriffen werden. 

    Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen

    Ausländische zivilrechtliche Urteile eines anderen Staates sind gemäß Art. 467 ZPO anerkennungsfähig. Einstweilige Verfügungen und Entscheidungen werden hingegen nicht anerkannt. Die Anerkennung erfolgt aufgrund eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrages oder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Im Verhältnis zu Deutschland werden gemäß der moldauischen ZPO deutsche Urteile anerkannt. Moldauische Urteile in Deutschland werden nur anerkannt, wenn die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Damit ist die Anerkennung grundsätzlich gewährleistet. 

    Mehr Informationen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden können auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Moldau abgerufen werden. 

    Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils kann verweigert werden, wenn einer der Gründe des Art. 471 ZPO vorliegt. So etwa, wenn die Entscheidung in dem Ursprungsland noch nicht rechtskräftig oder vollstreckbar geworden ist. 

    Schiedsgerichtsbarkeit 

    Will man den Schwierigkeiten einer Prozessführung im Ausland entgehen, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Schiedsklausel. Seit 1998 gehört Moldau dem New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New York Convention, im Folgenden: NYÜ) an. Das NYÜ sichert rechtlich die Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüche in seinen 159 Vertragsstaaten. Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs kann nur aus Gründen des Art. V NYÜ versagt werden. 

    In Moldau werden ausländische Schiedssprüche grundsätzlich anerkannt. Hierzu soll der Schiedsspruch im Original oder beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Dasselbe gilt auch für die Schiedsklausel. 

    Entscheidet man sich aus oben genannten Gründen für die Schiedsgerichtsbarkeit, erscheint es als ratsam, die Standardklausel einer der bekannten Schiedsinstitutionen wie des Schiedsgerichts der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) oder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) oder eines weiteren internationalen Schiedsgerichts zu vereinbaren.  

    Auf nationaler Ebene regelt das Gesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit ("Lege cu privire la arbitrajul comercial internaţiona"l) das Schiedsverfahren. Das Schiedsgericht ("Curtea de Arbitraj Comercial Internațional") ist bei der moldauischen Industrie- und Handelskammer angesiedelt.  Weitere Informationen können auf der Internetseite des Schiedsgerichts abgerufen werden. 

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  • Nachfolgend erhalten Sie nützliche Links zu Anlaufstellen in Moldau  und Deutschland. 


    Eine Übersicht über die Gesetze in Moldau und weiteres Informationsangebot zu Moldau finden Sie auf den Webseiten der GTAI unter

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe "Recht kompakt" sind unter www.gtai.de/recht-kompakt abrufbar.

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