Wirtschaftsrecht | Ukraine

Recht kompakt Ukraine

Der Länderbericht Recht kompakt Ukraine bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Die Ukraine verfügt über ein sich wandelndes Rechtssystem, das im Zuge der EU-Annäherung reformiert wird, aber weiterhin strukturelle Defizite aufweist. Im Rule of Law Index 2025 des World Justice Project erreicht die Ukraine einen Wert von rund 0,48 und belegt damit Platz 90 von 143 Staaten weltweit.

Der Markteintritt wird zudem durch administrative Hürden sowie kriegsbedingte Sonderregelungen und Unsicherheiten erschwert.

Vorteile

  • Annährung an EU-Recht
  • einfache Gesellschaftsgründung
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • Investitionsförderung und Reformen
  • Digitale Verwaltung im Aufbau
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative
  • Freihandelsabkommen mit der EU

Herausforderungen

  • Teilweise uneinheitliche Gesetze
  • Steuer- und Verwaltungsaufwand
  • Komplexe Genehmigungsverfahren (zum Beispiel Umwelt, Bau, Energie)
  • Kostenintensive und langwierige Rechtsstreitigkeiten
  • Compliance-Risiken (zum Beispiel bei der Buchhaltung, Zahlungsverkehr, strenge Kontrollen)

  • Die Ukraine ist nach ihrer Verfassung ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Sozial- und Rechtsstaat. Seit 2022 ist das Land EU-Beitrittskandidat. (Stand: 16.06.2026)

    Politisches System und Verfassungsstruktur

    Der Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident (Art. 102-112 der Verfassung), der alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt wird und nur zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten das Amt bekleiden darf. Mit Gesetz Nr. 396-IX von 19. Dezember 2010 wurde ein einheitliches Wahlgesetzbuch verabschiedet. Die Wahlen finden nach einem Verhältniswahlrecht mit offenen Parteilisten statt.

    Wie wirkt sich der Krieg auf die Geschäftspraxis aus?

    Mit dem Beginn des Krieges rief die Ukraine das Kriegsrecht aus, das durch das Gesetz Nr. 389-VII zur rechtlichen Regelung des Kriegsrechts (Закон про правовий режим воєнного стану) geregelt wird. Die Geltung des Gesetzes wird regelmäßig verlängert. 

    Das Gesetz etabliert einen besonderen Rechtsstatus: Es verleiht der Regierung erweiterte Rechte. Während der Geltung des Kriegsrechts können Grundrechte wie das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Arbeit eingeschränkt werden, aber auch Wahlen dürfen nicht durchgeführt werden. Viele Bereiche sind jedoch weiterhin funktionsfähig, aber mit besonderem Risiko- und Regulierungsumfeld.

    EU-Beitritt und Reformen

    Seit dem 23. Juni 2022 ist die Ukraine ein offizieller Beitrittskandidat. Der EU-Integrationsprozess ist seit 2024 in eine intensive Phase eingetreten, geprägt von tiefgreifenden Reformen. Die EU bescheinigte der Ukraine trotz Kriegsbedingungen erhebliche Fortschritte bei der Angleichung an das EU-Recht.

    Die Ukraine hat bis September 2025 das gesamte Screening-Verfahren abgeschlossen, womit die technische Überprüfung der Rechtsangleichung beendet ist. Im Dezember 2025 begann die Verhandlungen zu den Clustern wie Binnenmarkt und Außenhandelsbeziehungen.

    Reformen im Rahmen des EU-Beitritts

    Der Reformschwerpunkt liegt in:

    • Justizreform, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit;

    • Stärkung der Ermittlungsbehörden;

    • Digitalisierung;

    • Öffentliche Verwaltung und Stärkung demokratischer Institutionen;

    • Mediengesetzgebung

    Korruptionsbekämpfung

    Eine große Herausforderung stellt nach wie vor die Korruption dar. Die EU-Berichte 2025 weisen auf begrenzte Fortschritte im Bereich der Korruptionsbekämpfung und zunehmenden Druck auf spezialisierte Anti-Korruptionsbehörden hin.

    Im Korruptionswahrnehmungsindex Corruption Perceptions Index 2025 belegt das Land Platz 104 von 182. Laut dem Bericht müssen jedoch die Korruptionsbekämpfungseinrichtungen weiter gestärkt werden und die Erfolgsbilanz bei Ermittlungen und Verurteilungen erhöht werden.

    Die ukrainische Regierung arbeitet mit Hochdruck daran, die EU-Anforderungen umzusetzen. So wurde in den letzten Jahren eine Reihe an Reformen angestoßen, um gegen die Korruption vorzugehen und Maßnahmen intensiviert, insbesondere bei:

    • Zollangelegenheiten und Steuern;
    • Gerichten und Strafverfolgungsbehörden;
    • Regulierung der Wirtschaft;
    • Bau- und Grundstückverhältnisse.

    Seit 2014 wurden mehrere Schritte in sämtlichen Wirtschaftsbereichen unternommen, um die Korruption zu bekämpfen. Insbesondere wurde die Bürokratisierung abgebaut sowie die Digitalisierung vorangetrieben.

    Auf institutioneller Ebene wurde die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention (Національне агентство з питань запобігання корупції - NABU) geschaffen. Die NABU und die Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung sowie das Antikorruptionsgericht verzeichnen laut der Europäischen Antikorruption-Intiative hohe Aktivität bei Ermittlungen und Verurteilungen.

    Auf politischer Ebene wurde zum Beispiel Art. 80 der ukrainischen Verfassung dahingehend geändert, dass die darin verankerte Immunität der Volksdeputierten der Ukraine aufgehoben wird.  Dies ermöglicht eine leichtere Verfolgung von Parlamentsabgeordneten.

    Internationale Einbindung und Abkommen

    Am 16. Mai 2008 ist die Ukraine der Welthandelsorganisation WTO beigetreten. Die Ukraine gehört ferner dem Europarat an. Am 28. Februar 2022 hat die Ukraine einen offiziellen Antrag zum EU-Beitritt beim Europäischen Rat eingereicht.

    Das zwischen der EU und der Ukraine ratifizierte Assoziierungsabkommen wie das Freihandelsabkommen (DCFTA) erleichtern den Handel, indem sie Zollverfahren effizienter gestalten und die ukrainischen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren, einschließlich Normen schrittweise an die EU anpassen.

    Mit fortschreitender EU-Annäherung gewinnen die EU-Regelungen immer stärkere Bedeutung, auch bei der schrittweisen Übernahme technischer Standards und Regulierungen.

    Durch einen hohen Grad an Handelsliberalisierungen gilt eine nahezu flächendeckende Zollfreiheit für den Warenhandel zwischen der Ukraine und der EU. Lediglich einige sensible Agrarprodukte unterliegen jährlich festgelegten Zollkontingenten und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ukraine auch einen Ausfuhrzoll auf Waren wie Rohstoffe, Sonnenblumenkerne sowie Metall‑, Stahl‑ und Kupferarten erheben, wenn festgelegte Auslöseschwellen überschritten werden.

    Karin Appel Zollexpertin, Germany Trade & Invest

    Gesetzgebungsverfahren

    Die Werchowna Rada ist das ukrainische Parlament und das zentrale Gesetzgebungsorgan (Art. 75-101 der Verfassung). Es besteht aus 450 Abgeordneten, die alle fünf Jahre neu gewählt werden.

    Die Gesetzgebungsvorlagen dürfen vom:

    • Staatspräsidenten,
    • den Abgeordneten der Werchowna Rada sowie
    • dem Ministerkabinett

    gemäß Art. 93 der Verfassung eingereicht werden.

    Gesetze werden in der Regel mit einer einfachen Mehrheit der Parlamentsabgeordneten (226 Stimmen) angenommen (Art. 91). Für besonders wichtige Entscheidungen wird eine Zweidrittelmehrheit (301 Stimmen) benötigt.

    Ein Gesetzentwurf durchläuft zwei zwingende Lesungen im Parlament. Nach der Verabschiedung unterzeichnet der Parlamentsvorsitzender das Gesetz und leitet es dem Staatspräsidenten zu. Der Präsident hat 15 Tage Zeit für die Prüfung und Unterzeichnung.

    Der Präsident kann das Gesetz  einmalig mit konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschlägen zur nochmaligen Verhandlung an das Parlament zurückgeben (aufschiebendes Veto). Das Parlament kann das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit übereinstimmen (Art. 94 der Verfassung).

    Gesetze treten – sofern kein anderes Datum vorgesehen ist – zehn Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Sie werden im Amtsblatt Ofizijnyj visnyk Ukrainy, in der Regierungszeitung Urjadovyj Kurier sowie in der Parlamentszeitschrift Vidomosti Verkhovnoj Rady Ukrainy veröffentlicht.

    Bedeutung für Geschäftsentscheidungen

    Das Gesetzgebungsverfahren bietet Planbarkeit, da Vetos nur verzögernd wirken und Gesetze frühestens zehn Tage nach Veröffentlichung gelten. Unternehmen können so Verträge, Dokumente und Compliance anpassen. Qualifizierte Mehrheiten bei zentralen Reformen erhöhen die Stabilität, und der mehrstufige Prozess schafft Transparenz. Dieser Prozess ermöglicht Unternehmen, die Entwicklungen über GTAI-Berichte, die Deutsch-Ukrainische Industrie und Handelskammer und Branchenverbände zu verfolgen. 

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Das ukrainische Vertragsrecht befindet sich in einer umfassenden Reformphase. Es orientiert sich am europäischen Privatrecht und wird zunehmend vereinfacht. (Stand: 16.06.2026)

    Das ukrainische Recht kennt – wie das deutsche Recht – die gängigen Vertragstypen wie Kauf-, Liefer-, Leasing- und Handelsverträge.

    Bisher regelte das Wirtschaftsgesetzbuch die Bestimmungen zu Handelsverträgen zwischen Unternehmen. Seit dessen Abschaffung in 2024 regelt ausschließlich das Zivilgesetzbuch Verträge zwischen Unternehmen.

    Die entsprechenden Regelungen über die Schuldverhältnisse sind in Abschnitt II, Art. 626 ff. ZGB enthalten. Darüber hinaus kann das Ministerkabinett der Ukraine Richtbedingungen für Verträge (Musterverträge) empfehlen. In diesem Fall dürfen Vertragsparteien nicht vom Inhalt der Musterverträge abweichen. Sie haben jedoch das Recht diese individuell zu konkretisieren. Dies gilt beispielsweise für Verträge, die im staatlichen Auftrag geschlossen werden, sowie für Werkverträge im Bereich Hausbau (Hochbau).

    Worauf soll man beim Vertragsabschluss achten?

    Die meisten Vertragsarten in der Ukraine können formfrei abgeschlossen werden. Einige Vertragstypen bedürfen jedoch einer notariellen Beglaubigung oder einer staatlichen Registrierung, etwa bei der Veräußerung von Grundstücken, Immobilien- oder Hypothekenverträgen.

    Vertragspraxis: Wesentliche Vertragsbestandteile

    Nach Art. 203 des Zivilgesetzbuchs müssen Verträge die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten. Die häufigsten Bestimmungen sind:

    • Vertragsgegenstand;
    • Kaufpreis;
    • Laufzeit des Vertrages;
    • Zahlungsbedingungen;
    • Abnahme der Ware oder Dienstleistung;
    • Haftung;
    • Strafen;
    • Vertragsänderungen und Kündigungsvoraussetzungen;
    • Rechtswahl.

    Das Fehlen dieser Punkte stellt oft die häufigsten Fehler dar, die zu Konfliktsituationen führen.

    Beim Abschluss des Vertrags ist darauf zu achten, dass die unterzeichnende Person über die entsprechende Befugnis verfügt. Möchte man den ukrainischen Partner überprüfen, kann man diese Information aus offiziellen Quellen, wie den staatlichen Registern und den dort hinterlegten Vollmachten, ermitteln.

    Auswirkungen des Kriegsrechts 

    Während der Geltung des Kriegsrechts sind bei Abschluss von Verträgen aktuelle Beschränkungen im Hinblick auf den Zahlungsverkehr, Export, Import und Zollabfertigungen zu beachten. Unternehmen sollten den Abschluss von "Höhere Gewalt"-Klauseln in Betracht ziehen. Zudem sollten Sanktionsrisiken beachtet werden und die Geschäftspartner im Hinblick auf Sanktionen überprüft werden. Geschäftsbeziehungen mit einem sanktionierten Vertragspartner können die Erfüllung des Vertrages gefährden und zudem die Reputation schädigen.

    Laut dem Gesetz über das Internationale Privatrecht (Закон про міжнародне приватне право) können die Parteien das anzuwendende Recht für das Rechtsgeschäft frei vereinbaren, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

    Änderung oder Aufhebung eines Vertrages

    Die Gründe für die Änderung oder Aufhebung eines Vertrags sind in Art. 651 des ZGB aufgeführt. Demnach ist eine Änderung oder Aufhebung des Vertrags nur mit Zustimmung aller Parteien zulässig.

    Ein Vertrag kann außerdem im Rahmen eines Gerichtsverfahren geändert oder aufgehoben werden. Dies gilt, wenn die andere Partei den Vertrag verletzt hat oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Vertragsverstoß liegt vor, wenn der Schaden für die andere Partei erheblich ist.

    Verjährung von Ansprüchen

    Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Entstehung des Anspruchs (Art. 257 ZGB). Eine besondere Verjährungsfrist von einem Jahr gilt insbesondere für folgende Ansprüche: 

    • über die Übertragung der Rechte und Pflichten des Käufers auf den Miteigentümer im Falle einer Verletzung des Vorkaufsrechts eines Anteils am gemeinsamen Teileigentum;
    • im Zusammenhang mit den Mängeln der verkauften Waren;
    • im Zusammenhang mit dem Transport von Fracht und Post;
    • bei der Ungültigkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft.

    Eine Verjährungsfrist von vier Jahren gilt für Ansprüche auf Anerkennung von Vermögenswerten.

    UN-Kaufrecht bei internationalen Geschäften

    Die Ukraine ist seit dem 1. Februar 1991 Mitglied des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen – CISG). Zu beachten ist jedoch, dass laut dem von der Ukraine erklärten Schriftformvorbehalt (Art. 12, 96 UN-Kaufrecht) internationale Kaufverträge zwingend in Schriftform geschlossen werden müssen. Das UN-Kaufrecht hat Vorrang vor den nationalen Vorschriften, auch bei einer Rechtswahlklausel. Nationale Gesetze finden nur Anwendung, wenn das UN-Kaufrecht einen bestimmten Bereich nicht regelt oder die Geltung des UN-Kaufrechts im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Gemäß dem UN-Übereinkommen vom 14. Juni 1974 über die Verjährung beim internationalen Warenkauf gilt eine einheitliche vierjährige Verjährungsfrist.

    Welche Rechte gelten bei Mängeln?

    Das Kauf- und Kaufgewährleistungsrecht ist in den Artikeln 655 bis 711 ZGB geregelt und entspricht weitgehend dem deutschen Gewährleistungsrecht.

    Bei Lieferung mangelhafter Ware hat der Käufer gemäß Art. 678 Abs. 1 ZGB wahlweise Anspruch auf:

    • Minderung,
    • unentgeltliche Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist,
    • Kostenersatz bei einer Selbst- beziehungsweise Ersatzvornahme.

    Bei schwerwiegenden Mängeln (nicht reparierbare Schäden, Mängelbeseitigung ist zeitlich und finanziell unverhältnismäßig, wiederkehrende Schäden) kann der Käufer gemäß Art. 678 Abs. 2 ZGB zurücktreten und die Rückgewähr des gezahlten Preises oder einen Warenumtausch verlangen.

    Ist der Verkäufer nicht gleichzeitig der Hersteller der mangelhaften Ware ist, kann der Käufer gemäß Art. 678 Abs. 3 ZGB wählen, ob er den Warenumtausch oder die unentgeltliche Mängelbeseitigung vom Verkäufer oder vom Hersteller verlangt.

    Der Verkäufer hat gemäß Art. 679 ZGB alle Mängel der Kaufsache zu vertreten, die vor der Übergabe an den Käufer oder aus vor diesem Zeitpunkt liegenden Gründen entstanden sind.

    Für den Mängelbegriff ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, ansonsten die Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung maßgeblich (Art. 673 ZGB). 

    Wenn der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit der Ware (Art. 675 ZGB) garantiert, haftet er für entsprechende Mängel der Kaufsache, es sei denn, er kann beweisen, dass die Sachmängel nach der Übergabe an den Käufer infolge eines Verstoßes gegen die Nutzungs- und Lagerungsbedingungen, Handlungen Dritter oder durch höhere Gewalt entstanden sind (Art. 679 Abs. 2 ZGB).

    Vertragspraxis: Übernahme einer Garantie

    Bei einer Garantiefrist (Art. 676 ZGB) oder Haltbarkeitsfrist (Art. 677 ZGB) können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, wenn die Mängel innerhalb der Frist festgestellt wurden. Fehlt eine solche Frist, müssen Sachmängel gemäß Art. 680 ZGB innerhalb einer angemessenen Frist entdeckt worden sein, spätestens aber zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache (bei Immobilien: drei Jahre).

    Verletzt der Käufer seine Rügepflicht, ist der Verkäufer berechtigt, (teilweise) nicht auf die Forderungen des Käufers einzugehen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass die Erfüllung der Ansprüche aufgrund der verspäteten Rüge unmöglich oder unverhältnismäßig teuer geworden ist. Der Verkäufer kann jedoch nicht auf die verspätete Rüge berufen, wenn ihm der Mangel bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Regelungen zu Zahlungsbedingungen für Exporteure in der Ukraine. (Stand: 16.06.2026)

    Die nationale Währung in der Ukraine ist die Hrywnja (UAH). Der aktuelle Wechselkurs kann auf der Internetseite der Nationalbank der Ukraine (Національний банк України, im Folgenden: NBU) abgerufen werden.

    Welche Devisenbestimmungen sind zu beachten?

    Die relevante Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr. 2473-VIII vom 7. Februar 2019 über Devisen und Devisengeschäfte (Закон про валюту і валютні операції). Es dient der Deregulierung und Erleichterung von grenzüberschreitenden Devisengeschäften.

    Unterliegen Währungstranskationen der Aufsicht?

    Bestimmte Export-Import-Transaktionen unterliegen der Währungskontrolle der NBU:

    • Exportgeschäfte, wenn die Vorauszahlung nicht mit dem Tag der Zollanmeldung zusammenfällt und
    • Export von Dienstleistungen, von geistigem Eigentum und sonstigen immateriellen Rechten.

    Importgeschäfte, fallen unter die Währungsaufsicht, wenn

    • keine Informationen über die Einfuhr vorliegen oder
    • ein Vertragsabschluss ohne Einfuhr in die Ukraine besteht.

    Was gilt für Geschäfte mit dem Ausland?

    Die Export-Import-Geschäfte zwischen Ansässigen und Nichtansässigen können nur über eine Bank (Art. 7 Abs. 1, Richtlinie Nr. 2, Richtlinie Nr. 5  der NBU) oder über ein elektronisches Zahlungsverfahren abgewickelt werden.

    Letzteres ist nur bei Transaktionen von geringem Umfang zulässig. Als geringfügig gilt eine Summe von 150.000 Hrywnja (rund 2.973 Euro). Die Bezahlung kann jedoch auch in einer anderen Währung erfolgen (Richtlinie Nr. 2, Art. 4 Abs. 1 der NBU). Das Konto, über welches die Transaktion erfolgt, muss an das Geschäftskonto angebunden sein.

    Sind Verrechnungsfristen zu beachten?

    Die Verrechnungsfrist bei einem Export-Import-Geschäft beträgt in der Regel 365 Tage (Richtlinie Nr. 5 Art. 21 der NBU). Diese Regel gilt nicht für Transaktionen mit einem Wert von unter 150.000 Hrywnja.

    Die Überwachung durch die Bank beginnt ab dem Tag der Bezahlung (Richtlinie Nr. 7, Art. 7 der NBU). Die NBU ist allerdings berechtigt, für einige Arten der Abrechnung kürzere Fristen festzulegen.

    Achtung! Abweichende Fristen während des Kriegsrechts

    Die Zahlungsfristen für Export- und Importgeschäfte wurden während der Geltung des Kriegsrechts deutlich angepasst:

    Standardfristen

    • 180 Kalendertage
      Diese Frist gilt seit dem 5. April 2022 für die meisten Export‑ und Importgeschäfte und ersetzt die zuvor geltenden 365 Tage.

    Verkürzte Fristen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

    • Seit dem 12. Juli 2024 gilt eine Frist von 120 Tagen.
    • 270 Tage für den Export von landwirtschaftlichen Ingenieurprodukten

    Militär- und Dual-Use-Güter

    • Vollständige Aufhebung der Verrechnungsfristen
      Für militärische Güter und Dual‑Use‑Güter, insbesondere im Rahmen staatlicher Beschaffungs- oder Produktionsprogramme im Verteidigungssektor, wurden die Zahlungsfristen vollständig aufgehoben. Dies betrifft sowohl Importe als auch Güter zur Erweiterung oder Schaffung von Produktionskapazitäten für Verteidigungsausrüstung.

    Verstöße gegen die Fristen durch in der Ukraine ansässige Personen (Residenten) ziehen eine Geldbuße in Höhe von 0,3 Prozent des ausstehenden Geldbetrags (beziehungsweise des Werts der nicht gelieferten Ware) für jeden Tag der Überschreitung der Frist nach sich. Die Geldbuße richtet sich gegen den in der Ukraine ansässigen Importeur. Die Höhe der Geldbuße darf den Wert der nicht gelieferten Ware, auch bei erheblichen Überschreitungen der Frist, nicht übersteigen.

    Aufgrund der Einführung des Kriegsrechts führte die NBU zum 24. Februar 2022 erhebliche Beschränkungen im Zahlungsverkehr mit Fremdwährung ein. Eine Übersicht über die Beschränkungen bieten das GTAI-Special Aktuelle rechtliche Entwicklungen in der Ukraine - Zahlungsverkehr und Steuerrecht und der GTAI-Beitrag Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?.

    Einfuhr von Bargeld

    Gemäß der NBU-Verordnung Nr. 3 vom 2. Januar 2019 dürfen nicht ansässige natürliche Personen und juristische Personen Bargeldbeträge in Höhe von mehr als 10.000 Euro (beziehungsweise den Gegenwert in einer anderen Währung) einführen, sofern sie dies bei der Einreise mit einer Zollerklärung schriftlich deklarieren. Die Herkunft des Geldes muss nicht belegt werden. Nichtansässige sind berechtigt, einen Geldbetrag von über 10.000 Euro (beziehungsweise den Gegenwert in einer anderen Währung) auszuführen, sofern sie bei der Einfuhr einen höheren Betrag deklariert hatten.

    Zahlungsverkehr für exportierende Unternehmen

    IBAN im Unternehmenszahlungsverkehr

    Im Banksektor wurde mit der Richtlinie Nr. 162 vom 28. Dezember 2018 der NBU die verpflichtende Einführung des IBAN-Systems beschlossen.

    Das Gesetz Nr. 43 über Zahlungsdienste (Закон про платіжні послуги) trat zum 1. September 2022 in Kraft. Es fördert die Modernisierung der ukrainischen Zahlungsinfrastruktur. Die Aktualisierung der Rechtsvorschriften ermöglicht die Anpassung an die Vorschriften der Europäischen Union und dient der Integration des ukrainischen Zahlungsverkehrsmarktes in den europäischen Markt.

    Die NBU empfiehlt ausdrücklich die Nutzung von QR-Codes mit IBAN, um Überweisungsfehler zu minimieren. Denn fehlerhafte IBAN-Angaben führen unmittelbar zu Rückläufen oder Verzögerungen, da ukrainische Banken inzwischen strengere Validierungsmechanismen anwenden.

    SWIFT-Zahlungsverkehr unter Kriegsrecht

    SWIFT bleibt der zentrale Kanal für internationale Zahlungen zwischen der EU und der Ukraine. Allerdings hat die NBU neue Regeln für SWIFT-Transaktionen eingeführt, die strengere Dokumentations- und Compliance Anforderungen vorsehen. Für Exporteure bedeutet das:

    • Banken verlangen häufiger zusätzliche Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Herkunftsnachweise, Exportdokumente);
    • Prüfprozesse können Zahlungen verzögern, wenn Dokumente fehlen;
    • Interne Compliance-Prozesse müssen angepasst werden (zum Beispiel: strukturierte Dokumentenverwaltung für Auslandszahlungen).
    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Die Sicherung von Ansprüchen bei Exportgeschäften ist wichtig, um finanzielle Risiken zu minimieren: Ein Überblick über gängige Sicherungsmittel in der Ukraine (Stand: 16.06.2026)

    Sicherungsmittel bieten sich immer dann an, wenn die Ware oder die Dienstleistung nicht sofort bezahlt werden kann. Es kann daher von Vorteil sein, Forderungen mit Sicherungsmitteln abzusichern. Das Zivilgesetzbuch (Цивільний кодекс України; im Folgenden: ZGB) zählt in Artikel 546 ZGB einige Arten gesetzlicher Sicherungsmittel auf. Durch vertragliche Vereinbarung oder auf gesetzlicher Grundlage sind auch andere Sicherungsmittel zulässig.

    Sicherungsvereinbarungen sind schriftlich zu treffen, anderenfalls sind diese nichtig (Art. 547 ZGB).

    Vertragsstrafe

    Gegenstand der Vertragsstrafe (neustojka) kann ein Geldbetrag oder eine bewegliche oder unbewegliche Sache sein (Art. 551 Abs. 1 ZGB). Der Anspruch auf Vertragsstrafe entsteht unabhängig davon, ob dem Gläubiger durch die Nicht- oder Schlechterfüllung ein Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe ist nicht zu verzinsen (Art. 550 ZGB). Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe entfällt, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung, nicht zu vertreten hat, zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt (Art. 550 Abs. 3 i.V.m. Art. 617 ZGB).

    Das Gericht kann die Höhe der Vertragsstrafe reduzieren, wenn sie in einem Missverhältnis zum Schaden des Gläubigers steht oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, Art. 551 Abs. 3 ZGB. Die Zahlung der Vertragsstrafe befreit den Schuldner (boržnik) nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung. Der Gläubiger (kreditor) bleibt auch nach Zahlung der Vertragsstrafe berechtigt Schadensersatz wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung zu verlangen (Art. 552 ZGB).

    Bürgschaft

    Der Bürge (poručitel) haftet gemäß Art. 554 Abs. 1 ZGB als Gesamtschuldner neben dem Schuldner für dessen Verbindlichkeiten, sofern der Bürgschaftsvertrag (dogovir poruky, Art. 553-559 ZGB) keine subsidiäre Haftung des Bürgen vorsieht. Fehlt eine abweichende Regelung im Bürgschaftsvertrag bestimmt sich die Verpflichtung des Bürgen nach dem jeweiligen Bestand der Hauptverbindlichkeit (Art. 554 Abs. 2 ZGB).

    Soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht, haften Mitbürgen als Gesamtschuldner (Art. 554 Abs. 3 ZGB).

    Einreden des Bürgen

    Der Bürge kann alle Einreden geltend machen, die auch dem Hauptschuldner zustehen, es sei denn, diese Einreden hängen mit der Person des Hauptschuldners zusammen. Dies gilt auch dann, wenn der Hauptschuldner auf Einreden verzichtet hat oder die Verbindlichkeit anerkannt hat (Art. 555 Abs. 2 ZGB).

    Erlöschen der Forderung

    Soweit der Bürge den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auf ihn über (Art. 556 Abs. 2 ZGB). Die Bürgschaft erlischt mit der Hauptschuld sowie in den Fällen, in denen die Hauptschuld ohne die Zustimmung des Bürgen mit dem Ergebnis so geändert wird, dass sich der Umfang der Bürgschaftsschuld erhöht (Art. 559 Abs. 1 ZGB).

    Ferner erlischt die Bürgschaft, wenn der Gläubiger nach Fälligkeit der Hauptschuld deren Annahme oder die vom Bürgen ordnungsgemäß angebotene Leistung verweigert (Art. 559 Abs. 2 ZGB).

    Haftungsbefreiung

    Der Bürge wird von seiner Haftung befreit, wenn die im Bürgschaftsvertrag bestimmte Zeit abgelaufen ist. Wurde die Bürgschaft nicht befristet, erlischt sie, sobald die Hauptschuld vollständig erfüllt ist. Sie erlischt außerdem, wenn der Gläubiger den Bürgen nicht innerhalb von drei Jahren nach Eintritt der Fälligkeit der Hauptschuld gerichtlich in Anspruch nimmt (Art. 559 Abs. 4 ZGB).

    Garantie

    Mit einer Garantie (Art. 560-569 ZGB) verbürgt sich eine Bank, ein anderes Finanzinstitut oder eine Versicherung für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Die Garantie ist vom Bestand der Hauptschuld unabhängig und hat eine bestimmte Laufzeit. Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Gläubiger die Zahlung vom Bürgen (garant) schriftlich verlangen.

    Pfand

    Gemäß Art. 572-593 ZGB hat der Gläubiger durch das Pfand das Recht, sich im Falle der Nichterfüllung der Verbindlichkeit durch den Schuldner vorrangig aus dem Wert der Pfandsache zu befriedigen. Sofern das Gesetz oder der Pfandvertrag nichts anderes vorsehen, verbleibt die Pfandsache beim Pfandschuldner (Art. 576 Abs. 6 ZGB). Auch künftige Forderungen können durch ein Pfand besichert werden (Art. 573 ZGB).

    Gegenstand eines Pfandrechts können gemäß Art. 576 ZGB beliebige Vermögensgegenstände (Sachen, Wertpapiere, dingliche Rechte) sein; auch solche, die der Pfandschuldner erst nach der Pfandbestellung erwirbt, zum Beispiel künftige Ernte. Mangels anderweitiger vertraglicher Regelungen erstreckt sich das Pfandrecht auch auf das Zubehör der Pfandsache. Soweit vertraglich vorgesehen, kann das Pfandrecht auch Früchte, Produkte und Einkünfte umfassen, die durch die Nutzung der Pfandsache erzielt wurden. Ein Pfandvertrag (dogovir zastavy) muss gemäß Art. 584 Abs. 1 ZGB Folgendes enthalten: die Art, die Höhe und die Laufzeit zur Erfüllung der Verbindlichkeit sowie die Pfandsache. Des Weiteren muss er einen Verweis auf den Vertrag oder ein anderes Geschäft, das die Verbindlichkeit beschreibt, beinhalten. Dabei genügt eine allgemeine Beschreibung, Art. 584 Abs. 2 ZGB.

    Die Anzahlung ist in den Artikeln 570 ff. ZGB geregelt, das Zurückbehaltungsrecht in den Artikeln 594 bis 597 ZGB.

    Eigentumsvorbehalt

    Gemäß Art. 697 ZGB können die Vertragsparteien einen vertraglichen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vereinbaren. Der Käufer darf über die Ware nicht verfügen, bis er das Eigentum daran erworben hat. In bestimmten Fällen kann der Vertrag oder das Gesetz jedoch vorsehen, dass der Käufer bereits vor dem Eigentumsübergang über die Ware verfügen kann - etwa bei schnell verderblichen Waren.

    Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder treten die Voraussetzungen für den Eigentumsvorbehalt nicht ein, kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware verlangen. Er kann außerdem weitere Rechte geltend machen, etwa vom Vertrag zurücktreten.

    Exportkreditgarantien des Bundes

    Die von EulerHermes verwaltete Maßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sichert deutsche Exportgeschäfte und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. 

    Die wichtigsten Eckpunkte erfahren Sie im Video:

    Finanzierung und Absicherung von Projekten (6/6) - Exportkreditgarantien

    Zu den Exportkreditgarantien

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Die Produzentenhaftung regelt die Verantwortung von Herstellern für fehlerhafte Produkte. Für Unternehmen ist es wichtig, Haftungsrisiken früh zu erkennen. (Stand: 16.06.2026)

    Haftung des Produzenten

    Die Produzentenhaftung wird durch mehrere gesetzliche Grundlagen geregelt:

    Verschuldensunabhängige Haftung

    Der Hersteller haftet für einen Produktmangel gemäß Art. 4 verschuldens- und vertragsunabhängig.

    Gemäß Art. 5 haftet der Hersteller für einen Produktmangel, wenn ein Produkt nicht dem Sicherheitsniveau entspricht, mit dem Verbraucher:innen oder Verwender:innen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens rechnen durften.

    Auch der Importeur, der eine Sache in die Ukraine eingeführt hat, haftet für ein mangelhaftes Produkt (Art. 7). Kann der Hersteller des Produkts nicht ermittelt werden, haften auch der Lieferant oder der Verkäufer. Dem Geschädigten steht es frei zu wählen, gegen wen er vorgeht. Die Haftungsdauer beträgt zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde.

    Die Haftung kann weder vertraglich beschränkt noch ausgeschlossen werden. Der Hersteller kann sich jedoch von der Haftung befreien beziehungsweise den Haftungsumfang mindern, wenn er nachweist, dass er beispielsweise das Produkt nicht in den Umlauf gebracht hat oder der Mangel erst nach dem Inverkehrbringen entstanden ist.

    Haftung für Mängel an Immobilien

    Die Produkthaftung für Immobilien ist in den Artikeln 1209 bis 1211 geregelt. Demnach sind Schäden an der Immobilie zu ersetzen, die infolge konstruktiver, technologischer oder auf die Zusammensetzung bezogener Mängel entstanden sind. Die Dauer der Haftung entspricht der vom Hersteller genannten Lebensdauer des Produkts, beträgt jedoch mindestens zehn Jahre, wenn diese nicht genannt wird.

    Welche Ansprüche hat der Kunde?

    Der entstandene Schaden ist grundsätzlich vollständig zu ersetzen. Das Gesetz sieht weder eine Selbstbeteiligung noch Haftungshöchstgrenzen vor. Ersatzfähig sind Schäden an Leben, Gesundheit und Vermögen. Ein Nichtvermögensschaden (Ersatz des immateriellen Schadens) kann nach Art. 22 VSchG gefordert werden. Die Beweislast ist für den entstandenen Schaden, den Produktmangel und den kausalen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Mangel obliegt dem Geschädigten (gemäß Art. 6 Pkt. 1).

    Der Schadensersatz kann innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem der Geschädigte Kenntnis aller relevanten Umstände erlangt hat.

    Produktsicherheit von Nichtlebensmitteln

    Rechte und Pflichten von Herstellern und Händlern werden geregelt durch:

    Diese Vorschriften gelten, solange keine Spezialgesetze für bestimmte Produktgruppen gelten. Die einzelnen Produktanforderungen sind in technischen Reglements festgelegt.

    Wer gilt als Hersteller und wer als Händler?

    Als Hersteller gelten:

    • alle in der Ukraine ansässigen Personen, die Produkte herstellen oder zumindest unter eigenem Warenzeichen in den Verkehr bringen,
    • autorisierte Vertreter eines ausländischen Herstellers,
    • Importeure.

    Händler sind demnach alle übrigen Wirtschaftsakteure in der Lieferkette, die auf dem ukrainischen Markt Produkte anbieten.

    Pflichten und Haftung

    Unternehmen müssen den Aufsichtsbehörden auf Anfrage jederzeit Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen sich ergibt, von wem die Ware bezogen wurde und an wen sie weiterverkauft wurde. Diese Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Feststellung einer von einem Produkt ausgehenden Gefahr wird eine unverzügliche Mitteilung an die Aufsichtsbehörden verlangt.

    Wenn der Hersteller nicht identifizierbar ist, sind die Behörden befugt, jedes Unternehmen aus der Lieferkette, das keine entsprechenden Unterlagen besitzt, zur Verantwortung zu ziehen.

    Hersteller und Importeure sind zu Produkttests verpflichtet. Sie müssen Verbraucher:innen außerdem umfassend über die Produkte informieren, einschließlich des Namens und des Sitzes des Herstellers sowie der Modell- und Seriennummer. Ferner müssen sie ein Register von Kundenbeschwerden führen.

    Aufsichtsbehörden

    Die Aufsichtsbehörden dürfen den Verkauf von Waren, die den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, einschränken oder verbieten oder öffentliche Warnungen aussprechen und den Rückrufe anordnen. Verstöße werden mit Geldbußen in Höhe des 5.000-fachen des Brutto-Mindesteinkommens geahndet.

    Marktkontrolle im Lebensmittel- und Futtermittelsektor

    Das Gesetz Nr. 2042 regelt die staatliche Kontrolle im Bereich Lebensmittel, Futtermittel, tierische Nebenprodukte, Tiergesundheit und Tierschutz.

    Die Kontrollen erfolgen risikobasiert: Je höher das Gefährdungspotenzial einer Tätigkeit ist, desto intensiver wird sie geprüft. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 10- und 50-fachen des Mindestarbeitslohns geahndet.

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Das ukrainische Vertriebsrecht regelt neben der Handelsvertretung noch den Kommissionsvertrag, den Agentenvertrag und den Franchisevertrag. (Stand: 16.06.2026)

    Handelsvertretung 

    Das ukrainische Recht regelt die Handelsvertretung lediglich in einer einzigen Vorschrift: Art. 243 des Zivilgesetzbuches (Цивільний кодекс України; im Folgenden: ZGB).

     Demnach ist ein Handelsvertreter (komercijnyj predstavnik) als eine Person definiert, die stets und selbständig beim Abschluss von Wirtschaftsverträgen als Vertreter von Unternehmern auftritt.

    Wer kann Handelsvertreter sein?

    Ein Handelsvertreter (im Folgenden: HV) kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Der HV handelt im Namen und auf Rechnung des Prinzipals.

    Die Befugnisse des HV können in einem schriftlichen Vertrag mit dem Prinzipal oder in einer schriftlichen Vollmacht festgelegt werden.

    Welche Rechte hat der Handelsvertreter?

    Dem HV steht ein Anspruch auf Provision zu. Die Provisionshöhe kann im Handelsvertretervertrag vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, dann richtet sie sich nach den allgemeinen Bestimmungen zum Vertragsrecht und dem üblichen Satz für diese Art von Leistung (Art. 632 ZGB). Zudem hat der HV das Recht seine Aufwendungen geltend zumachen.

    Praxishinweis

    Das Gesetz regelt die weitergehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nicht. Daher haben die Parteien weitreichende eigenständige Vertragsgestaltungsmöglichkeiten. Dies betrifft insbesondere die Delkredere-Provision, den Ausgleichsanspruch sowie das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.

    Kommissionsvertrag

    Einen ähnlichen Vertragstyp stellt der Kommissionsvertrag (dogovir komisii) gemäß den Artikeln 1011-1028 ZGB dar.

    Demnach ist der Kommissionär (komisioner) verpflichtet, gegen Vergütung ein oder mehrere Rechtsgeschäfte im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten (komitent) vorzunehmen.

    Im Vergleich zum Handelsvertretervertrag ist der gesetzliche Rahmen für Kommissionsverträge wesentlich detaillierter ausgestaltet. So sieht er unter anderem vor, dass Kommissionsverträge befristet oder unbefristet geschlossen werden können. Zudem kann bei Bedarf der Tätigkeitsbezirk ebenfalls vereinbart werden (Art. 1012 ZGB).

    Welche Rechte hat der Kommissionär?

    Er hat Anspruch auf eine Vergütung in der vertraglich festgelegten Höhe. Anderenfalls gilt der für diese Art von Tätigkeiten übliche Satz. Wenn der Kommissionär die Haftung für die Erfüllung der Verbindlichkeiten durch einen Dritten übernimmt, kann er eine zusätzliche Vergütung verlangen (Art. 1013 ZGB). Mit Zustimmung des Kommittenten ist eine Subkommission möglich. Bei der Beendigung eines unbefristeten Kommissionsvertrags gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 30 Tagen (Art. 1025, 1026 ZGB).

    Agenturvertrag

    Der Geschäftsbesorgungsvertrag, in der Ukraine als Agentur- oder Agentenvertrag (agentskyj dogovir) bekannt, wird nach der Aufhebung des Wirtschaftsgesetzbuches ausschließlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt.

    Es erlaubt den Abschluss gesetzlich nicht ausdrücklich geregelter Verträge im Rahmen der Vertragsfreiheit. Für den Agenturvertrag gelten nun die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts.

    Die gefestigte Definition des Vertrags bleibt jedoch bestehen:

    "Ein Agenturvertrag ist ein Vertrag, durch den sich eine Partei (der Beauftragte) gegenüber der anderen Partei (dem Auftraggeber) verpflichtet, verschiedene Rechtshandlungen im Auftrag und gegen Entgelt vorzunehmen. Die Vertragsbedingungen legen fest, in welcher Weise diese Handlungen vorgenommen werden können – im Namen des Auftraggebers oder im eigenen Namen.

    Die Änderungen gelten außerdem nur für nach dem 28. August 2025 geschlossene Verträge. Für bestehende Verträge gilt eine dreijährige Übergangszeit.

    Im Fall eines Streitfalls darf man sich bei bereits bestehenden Verträgen jedoch nicht mehr auf die alten Normen des Wirtschaftsgesetzbuches beziehen. Daher wird empfohlen, die bestehenden Verträge zu überprüfen und die im ZGB vorgesehene Bestimmung zum Auftragsvertrag parallel anzuwenden. Bei Bedarf sollte die Vertragsart geändert werden, beispielweise zu einem Dienstleistungsvertrag oder einem Provisionsvertrag.

    Wie sollen neue Agenturverträge geschlossen werden?

    Die neuen Verträge können sich an alten Vorlagen orientieren. Allerdings müssen die Verweise auf das Handelsgesetzbuch entfernt werden. Der Vertrag kann, muss aber nicht, in "Auftragsvertrag" umbenannt werden. Durch das Entfallen der bisherigen Regeln, steht den Parteien mehr Vertragsfreiheit zu. Sie können ihre Vereinbarungen frei schließen und bestimmte Aspekte freier variieren.

    Daher ist es wichtig, folgende Punkte, die bisher klar gesetzlich geregelt waren, zu klären:

    • Tätigkeitsbereich (örtlich);
    • Rechte und Pflichten;
    • Höhe der Provision und Ausgleichsanspruch;
    • Sanktionen bei Verstößen gegen vertragliche Bestimmungen;
    • Vertragsdauer;
    • Kündigungsfristen;
    • Anzuwendendes Recht (Rechtswahlklausel).

    Spezialgesetze - wie beispielsweise das Gesetz über die Speditions- und Transporttätigkeit - haben Vorrang und behalten ihre Gültigkeit.

    Franchisevertrag

    In der Ukraine ist der Franchisevertrag vor allem unter der Bezeichnung "kommerzielle Konzession“ (komerzijna konzesia) bekannt und ausdrücklich in den Artikeln 1115-1129 ZGB geregelt. Durch die Aufhebung des Wirtschaftsgesetzbuches sind frühere zwingende Vorgaben zu Mindestinhalten des Vertrages entfallen. Für den Vertragsschluss und die Ausgestaltung gelten die allgemeinen Regeln des ZGB, insbesondere Art. 638 ZGB.

    Die Grundsätze des Franchisevertrags bleiben jedoch weiterhin bestehen: Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer das Recht einräumen, eine Reihe von Rechten zum Zwecke der Herstellung und/oder des Verkaufs bestimmter Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen zu nutzen. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und kann nur zwischen juristischen Personen oder Einzelkaufleuten geschlossen werden (Art. 1117 ZGB). Im Rahmen eines Franchisevertrags hat der Franchisenehmer eine Gebühr zu entrichten. Diese setzt sich aus einer einmaligen Eintrittsgebühr und wiederkehrenden Zahlungen zusammen.

    Von Dmitry Marenkov, Yevgeniya Rozhyna

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  • Das Beschaffungs- und Vergaberecht wird fortlaufend an europäische Standards angepasst, insbesondere im Hinblick auf den EU-Beitrittsprozess der Ukraine. (Stand: 16.06.2026)

    Öffentliche Ausschreibungen in der Ukraine unterliegen dem Gesetz über öffentliche Beschaffung. Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen durch staatliche und kommunale Auftraggeber.

    Elektronisches Vergabesystem "Prozorro"

    Das zentrale Instrument der Vergabe ist das elektronische Vergabesystem Prozorro. Über dieses System werden Ausschreibungen veröffentlicht, Bewerbungen eingereicht und Angebote bewertet sowie der Zuschlag erteilt.

    Der Gesetzgeber hat 2025 die Beschaffungsregeln präzisiert und bestimmte Ausnahmen von der Beschaffung über Prozorro vorgesehen.

    Im GTAI-Interview erklärt Sergii But, CEO von Prozorro.Sale, welche Möglichkeiten die Plattform bietet und wie sich deutsche Unternehmen an den Transaktionen beteiligen können.

    Wettbewerbsverfahren im Überblick

    Das Gesetz sieht mehrere Arten von Wettbewerbsverfahren vor:

    1. Das offene Verfahren als Regelfall und
    2. das vereinfachte Verfahren für die Vergabe von Aufträgen geringeren Wertes;
    3. Verhandlungsverfahren bei dringlichen Vergabeaufträgen;
    4. Beschaffung über elektronische Kataloge "Prozorro Market" für standarisierte Bedarfe. 

    Das offene Verfahren ist die häufigste Form der Vergabe. Es gilt für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen mit einem Wert von über 100.000 Hrywnja, für Werkleistungen ab 200.000 Hrywnja und für Bauleistungen ab 1,5 Millionen Hrywnja. Wird der Schwellenwert nicht erreicht, gilt das einfache Verfahren.

    Wer ist teilnahmeberechtigt?

    Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

    • Registrierung bei einer der auf Prozorro geführten Plattformen;
    • keine Steuerschulden;
    • technische und finanzielle Eignung nachweisen;
    • geforderte Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen. 

    Formale Fehler können innerhalb kurzer Fristen korrigiert werden.

    Können sich auch ausländische Unternehmen beteiligen?

    Grundsätzlich sind auch ausländische Unternehmen teilnahmeberechtigt. Eine Niederlassung in der Ukraine ist nicht zwingend erforderlich, sofern das Unternehmen die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen erfüllt und ein formgerechtes Angebot über Prozorro abgibt. Hierzu muss sich das Unternehmen registrieren und seine Identität nachweisen. Die Identifizierung kann über folgende Wege erfolgen:   

    • eine symbolische Zahlung in Höhe von 20 Hrywnja, die vom Konto des ausländischen Unternehmens getätigt wird, oder
    • Vertragsunterzeichnung und Verifizierung mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder
    • Vertragsunterzeichnung in Papierform.

    Zu beachten ist, dass die Verfahren grundsätzlich in ukrainischer Sprache stattfinden. Ausnahmsweise können die Unterlagen bei großen internationalen Ausschreibungen auch auf Englisch verfügbar sein.

    Wie läuft die Vergabe ab?

    Ein typisches Verfahren besteht aus folgenden Schritten:

    1. Veröffentlichung der Ausschreibung in Prozorro;
    2. Abgabe der Angebote;
    3. Elektronische Auktion;
    4. Prüfung und Bewertung durch die Vergabekommission;
    5. Bekanntgabe des Gewinners;
    6. Vertragsabschluss und Veröffentlichung des Vertrages.

    Die Teilnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Teilnahmegebühr hängt vom Beschaffungswert ab. Die Gebühr wird automatisch vom Guthaben des Bieters abgebucht. Wenn das Guthaben nicht ausreicht, kann kein Angebot abgegeben werden.

    Zudem können die Teilnehmer die Entscheidung anfechten. Die Beschwerden müssen elektronisch über Prozorro eingereicht werden.

    Public-Private Partnerships (PPP)

    Das Gesetz Nr. 7508 über öffentlich-private Partnerschaften (Закон про державно-приватне партнерство; im Folgenden: PPP-Gesetz) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche private Partnerschaften (deržavno-pryvatne partnerstvo) fest. Das im Jahr 2025 verabschiedete Gesetz reformierte das bisherige PPP-System und zielt darauf ab, den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur zu beschleunigen.

    Unternehmen sollten beachten: Sie können PPP-Projekte nicht eigenständig initiieren. Vorschläge müssen sie bei der zuständigen Behörde einreichen. Diese entscheidet über Annahme, Änderung oder Ablehnung. Alle PPP-Projekte unterliegen dem ukrainischen Recht. Eine Rechtswahl ist nicht möglich. Das Schiedsverfahren zur Streitbeilegung ist jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

     

    Ansprechpartner vor Ort

    Die PPP-Agentur der Ukraine PPP Agency of Ukraine zählt zu den wichtigsten Anlaufstellen für öffentlich-rechtliche Partnerschaften. Sie unterstützt öffentliche Auftraggeber und Investoren und vermittelt Informationen zu laufenden Projekten.

    Die Investitionsagentur UkraineInvest ist die offizielle Investitionsförderagentur der ukrainischen Regierung. Sie wurde eingerichtet, um ausländische Direktinvestitionen zu gewinnen und zu begleiten, und ist direkt dem Ministerkabinett zugeordnet. UkraineInvest fungiert als zentrale „One‑Stop‑Anlaufstelle“ für Investoren

    Das ukrainische Ministerium für Wirtschaft der Ukraine (Міністерство економіки, довкілля та сільського господарства) ist ein weiterer Ansprechpartner vor Ort. Es ist zuständig für den strategischen Rahmen von PPP-Projekten und Investitionen und führt die Aufsicht über die Agenturen.

    Die AHK Ukraine unterstützt deutsche Unternehmen beim Markteintritt und bei der Suche nach Partnern in der Ukraine. Zudem erhalten Unternehmen vor Ort Beratung in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Ebenso können deutschsprachige Anwälte vor Ort unterstützend tätig werden.

    Projektfrühinformationen und Ausschreibungen

    Weiterführende GTAI-Informationen zum GPA finden Sie unter: WTO und öffentliche Beschaffung. Einen Überblick über Projekte und Ausschreibungen in der Ukraine mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben, inklusive Finanzierer, Auftragsvolumen und Fristen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

    Projektfrühinformationen und Ausschreibungen
    DREAMSystem zur Verwaltung öffentlicher Investitionen
    EBWEElektronisches Portal für Beschaffung
    Engagement Global Ansprechpartnerin für Entwicklungszusammenarbeit mit ukrainischen Kommunen
    Europäische InvestitionsbankBank der Europäischen Union und das größte multilaterale Finanzierungsinstitut der Welt
    KfWKreditanstalt für den Wiederaufbau (Förderbank)
    Internationale KlimaschutzinitiativeEin Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesregierung.
    NefcoNordic Green Bank ist eine internationale Finanzinstitution für (kommunale) Umweltfinanzierung
    ProzorroZentrales elektronisches Vergabesystem 
    Vereinte NationenFür Beschaffung von Waren und Dienstleistungen über den zentralen Zugang des UN Global Marketplace 
    WeltbankDie Weltbank unterstützt staatliche Kreditnehmer bei der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen.
    Quelle: Germany Trade and Invest

    Zum Thema:

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das ukrainische Investitionsrecht schützt ausländische Unternehmen vor Enteignung und sichert Kapital- und Gewinnrückführung. (Stand: 16.06.2026)

    Das Gesetz Nr. 93/96-WR über das Regime der Auslandsinvestitionen (Закон про інвестиційну діяльність; im Folgenden: AuslInvG) enthält eine Reihe von Garantien für ausländische Investoren:

     So sind ausländische Investoren vor Gesetzesänderungen für eine Laufzeit von zehn Jahren geschützt. 

    Sie können sich somit auf das zum Zeitpunkt der Investition geltende Gesetz berufen (Art. 8 AuslInvG). Dies gilt jedoch nicht für alle Bereiche, Ausnahmen existieren insbesondere im Steuer- und Zollrecht.

    Das Gesetz sieht außerdem vor:

    • Schutz vor Enteignung und Verstaatlichung (Art. 9 AuslInvG);

    • Schadensersatz für Handlungen, Untätigkeit oder eine unangemessene Erfüllung der Aufgaben durch staatliche Stellen und Amtsträger;

    • Recht auf Rückführung von Investitionen bei Beendigung der Tätigkeiten (Art. 11 AusllinvG);

    • Freier Transfer von Gewinnen ins Ausland nach Begleichung der Steuerverbindlichkeiten (Art. 12 AuslInvG).

    Seit 2024 besteht wurde der rechtliche Rahmen um staatliche Versicherungen gegen Kriegs- und politische Risiken ergänzt.

     

    Wie tätigt man Investitionen in der Ukraine?

    Die gängigste Form einer Investition ist die Gründung einer (Tochter-)Gesellschaft. Dabei beteiligt sich ein ausländischer Investor als Gesellschafter an dem Unternehmen. Die Kapitalrendite erfolgt in Form von Dividendenauszahlungen. Um diese aus dem Land zurückzuführen, müssen ausländische Investoren ein Bankkonto eröffnen.

    Unternehmen sollten beachten, dass der Anspruch auf freie Gewinnrückführung aufgrund der wegen der Geltung des Kriegsrechts erlassenen Devisenbeschränkungen eingeschränkt sein könnte. Eine Übersicht der geltenden Beschränkungen bietet der GTAI-Beitrag Ukraine lockert die Währungsbeschränkungen: Was ist neu?.

    Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, in der Ukraine zu investieren.

    Förderprogramm zur Schaffung von Industrieparks

    Das Gesetz Nr. 5018-VI über Industrieparks (Закон про індустріальні парки) ist ein zentrales Instrument der ukrainischen Industriepolitik. Das Hauptziel ist es, neue Investitionen anzulocken und der Wirtschaft durch neue Technologien zu einem Wachstum zu verhelfen.

    Die Laufzeit eines Industrieparks (industrialni parky) beträgt mindestens 30 Jahre. Zu den Schwerpunktbranchen gehören unter anderem:

    • Verarbeitende Industrie,

    • Forschung und Entwicklung,

    • Informations- und Kommunikationstechnologien,

    • Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft.

    Die in den Industrieparks niedergelassenen Unternehmen profitieren von günstigen Bedingungen und folgenden Förderinstrumenten:

    • eine zehnjährige Befreiung von der Körperschaftsteuer, sofern die Gewinne in der Ukraine reinvestiert werden;
    • Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für neue Produktionsanlagen und Komponenten;
    • Zuschüsse und Fördermittel für die Infrastruktur im Industriepark;
    • Zinslose Darlehen, Subventionen und Entschädigung bei Kreditsätzen;
    • Erstattung von Kosten beim Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen und bei Verbindung von Fernstraßen möglich.

    Staatliche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen

    Das Gesetz Nr. 4618-VI über die Entwicklung und die staatliche Förderung von kleiner und mittlerer Unternehmen (Закон про розвиток та державну підтримку малого і середнього підприємництва в Україні) bezweckt:

    • die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU),
    • die Schaffung günstiger Bedingungen für deren Entwicklung, die Förderung der Investitions- und Innovationstätigkeit,
    • die Unterstützung bei der Markterschließung im In- und Ausland sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätzen.

    So profitieren KMU unter anderem von:

    •  vereinfachten Steuerverfahren,
    • der Unterstützung bei der Beschaffung von Krediten,
    • der Berücksichtigung bei Ausschreibungen, der Vereinfachung und Verkürzung von Genehmigungsverfahren sowie von Subventionen  (Art. 4, 15 ff.).

    Hinweis: Von der staatlichen Förderung ausgenommen sind Nichtansässige sowie eine Reihe von Wirtschaftszweigen (Art. 13).

    Förderung von Investitionsprojekten beträchtlichen Umfangs

    Mit dem Gesetz Nr. 1116-IX über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang in der Ukraine sollen günstige Bedingungen für Investitionen von Großinvestoren geschaffen werden. Dazu gehören

    Investitionsprojekte deren Wert einen Betrag von 12 Millionen überschreitet und die innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Außerdem müssen 10 bis 50 Arbeitsplätze geschaffen werden.

    Die staatliche Unterstützung beträgt 30 Prozent des Investitionsvolumens. Außerdem profitieren Großinvestoren von einer fünfjährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer sowie von Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiungen für neue Anlagen.

    Weitere Informationen

    Die ukrainische Investitionsagentur UkraineInvest bietet in dem Guide für Investitionsprojekte in beträchtlichem Umfang mehr Informationen zum Thema "Investieren in der Ukraine”.

    Zum Thema:

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Der Betrag vermittelt eine Übersicht über das ukrainische Gesellschaftsrecht. (Stand: 16.06.2026)

    Bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in der Ukraine stellt sich die Frage nach den Einstiegsmöglichkeiten. Neben der Aufnahme vertraglicher Beziehungen besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Repräsentanz, eine (Tochter-)Gesellschaft oder ein Joint Venture zu gründen.

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Der Rechtsrahmen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV) ist im Gesetz Nr. 227-VII über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zusätzlicher Haftung (Закон Про товариства з обмеженою та додатковою відповідальністю) festgelegt.

    Zur Gründung einer TOV ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Die Anzahl der Gesellschafter ist jedoch nicht begrenzt. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland sein.

    Das ukrainische Recht schreibt keine Mindesthöhe des Stammkapitals vor. Die Gesellschafter können die Höhe des Stammkapitals daher frei bestimmen. Es kann in Form von Geld, Wertpapieren oder Sacheinlagen eingebracht werden. Das vollständige Stammkapital ist innerhalb von sechs Monaten nach Eintragung der TOV einzuzahlen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Leistet ein Gesellschafter seine Einlage ganz oder teilweise nicht, so kann er aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Zuvor muss er jedoch unter Fristsetzung gemahnt werden. Es ist es möglich sogenanntes Zusatzkapital zu bilden, ohne das Stammkapital zu erhöhen oder die Beteiligungsquoten zu verändern. Dies ermöglicht eine flexiblere Finanzierung.

    Die Gründungsgesellschafter können im Gründungsvertrag der TOV (dohovir pro zasnuvannja TOV) Punkte wie die Höhe des Stammkapitals, der einzelnen Geschäftsanteile und die Einzahlungsfristen frei gestalten. Der Vertrag gilt bis zum Tag der Registrierung. Er muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

    • Name der Gesellschaft,
    • Zusammensetzung und Befugnisse der Gesellschaftsorgane,
    • das Verfahren für die Beschlussfassung der Gesellschaftsorgane,
    • das Verfahren für den Eintritt in die Gesellschaft und das Ausscheiden aus der Gesellschaft,
    • die Höhe des Stammkapitals und der Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschafter,
    • das Verfahren der Übertragung von Geschäftsanteilen.

    Neben der Satzung ist der Abschluss von Gesellschaftervereinbarungen zulässig. Es ist möglich, Gesellschaftervereinbarungen mit international üblichen Bedingungen unter Anwendung ausländischen Rechts abzuschließen.

    Wie im deutschen Recht ist die Gesellschafterversammlung (Zahalni zbori učasnykiv) das oberste Organ der TOV. Daneben hat die TOV ein alleiniges Exekutivorgan (Dyrektor) und ein Kollektivorgan (Dyrekcija). Beschlüsse werden grundsätzlich mit der Mehrheit der Stimmen aller stimmberechtigten Gesellschafter gefasst. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit vor. Für Satzungsänderungen, Änderungen des Stammkapitals, die Auflösung der Gesellschaft und die Liquidation sieht das Gesetz eine Dreiviertelmehrheit aller Gesellschafter vor.

    Aktiengesellschaft

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aktiengesellschaften (aktsionerni tovarystvo) sind im neuen Gesetz Nr. 2465-IX über Aktiengesellschaften (Закон про акціонерні товариства) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der privaten Aktiengesellschaft mit maximal 100 Aktionären und der öffentlichen Aktiengesellschaft mit frei handelbaren Aktien.

    Das Mindeststammkapital einer ukrainischen Aktiengesellschaft beträgt das 200-fache des gesetzlichen Mindestlohns (in 2026 entspricht das Mindeststammkapital 1.729.400 Hrywnja).

    Die Leitungsstruktur einer Aktiengesellschaft kann entweder ein- oder zweistufig sein. Zu den Leitungsorganen einer zweistufigen (dualistischen) Struktur gehören unter anderem:

    • die Hauptversammlung (zahalni zbori),
    • der Aufsichtsrat (nagljadova rada) und
    • der Vorstand.

    In einer einstufigen Struktur bestehen die Leitungsorgane dagegen nur aus der Hauptversammlung und dem Vorstand. In einer Aktiengesellschaft mit bis zu zehn Gesellschaftern kann anstelle eines Vorstands ein Exekutivorgan einberufen werden. Dieses erhält die gleichen Befugnisse wie der Vorstand und kann somit die Gesellschaft leiten. Es vertritt die Aktiengesellschaft nach außen und führt die Geschäfte nach innen. Der Vorstand muss hingegen aus mindestens drei Personen bestehen. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt.

    Aktionäre können einen Gesellschaftsvertrag schließen. In dieser schriftlichen Vereinbarung werden die Pflichten der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft sowie ihre Rechte und Pflichten und die Befugnisse festgelegt. Die Aktionäre können das anwendbare Recht frei wählen, wobei die Vorschriften des ukrainischen Internationalen Privatrechts zu beachten sind.

    Registrierung

    Alle Gesellschaften unterliegen der staatlichen Registrierung. Das entsprechende Verfahren ist im Gesetz Nr. 755-IV über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmen geregelt. Die Anmeldung kann über das Webportal des Ministeriums der Finanzen oder über das Portal Diia erfolgen, sofern die Person in der Ukraine ansässig ist. Die Registrierungsdauer beträgt für eine TOV beträgt 24 Stunden und für Niederlassungen fünf Werktage. Dieser Service ist kostenfrei. Es fallen jedoch Kosten für die Übersetzungen und Apostillen an.

    Checkliste: Registrierung einer TOV in der Ukraine

    Für ausländische Gründer sind einige Besonderheiten zu beachten. So ist die Bestellung eines ausländischen Geschäftsgründers zwar zulässig, jedoch sind damit zusätzliche rechtliche Anforderungen verbunden, wie etwa die Beschaffung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. In der Praxis wird daher oft zunächst ein interimistischer ukrainischer Geschäftsführer mit beschränkten Vertretungsrechten bestellt. Nach dem Erhalt der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird dieser ausgetauscht.

    Checkliste: Registrierung einer TOV in der Ukraine für Nichtansässige 

    1. Wahl eines Firmennamens

    • Recherche bei den einheitlichen Staatsregistern, ob der Name bereits verwendet wird;
    • Markenrecherche bei UkrPatent ob der gewählte Name eine Marke verletzt;
    • Kein unangemessener Name, für fremdsprachige Namen soll das lateinische Alphabet verwendet werden;
    • Zwingender Zusatz im Namen für Niederlassung "filial“ oder für Repräsentanz "predstavnytstvo“

    2. Definition von Geschäftsaktivitäten 

    • Bestimmung des Kerngeschäfts: In der Regel die Tätigkeit, die den Großteil des Einkommens ausmacht. Es ist eine Kombination aus mehreren Tätigkeiten möglich. Die Geschäftstätigkeit-Codes können hier abgerufen werden. 

    3. Festlegung der Geschäftsadresse 

    4. Festlegung der Höhe des Gründungskapitals 

    • Es ist kein Mindestkapital vorgesehen

    5. Festlegung der Satzung und der Gründungsdokumente

    6. Durchführung der Gesellschafterversammlung

    7. Registrierung der Gesellschaft

    • Einreichung der notariell beglaubigten Dokumente persönlich oder elektronisch über Online-Dienst des Ministerium der Justiz (Ausweisdokumente der Gründer, Registrierungsantrag, Gründungsentscheidung, Eigentümerstruktur, Satzung, sofern vorhanden: steuerliche Nummer)
    • Dauer bis zur Eintragung circa drei bis fünf Werktage

    8. Steuerliche Registrierung 

    9. Eröffnung eines Bankkontos 

    10. Beschaffung einer elektronischen Signatur 

    11. Weitere Hinweise:

    • Alle ausländischen Dokumente müssen legalisiert und mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Ukrainische übersetzt werden;
    • Es müssen entsprechende Vollmachten vorliegen, wenn der ausländische Gründer nicht persönlich unterschreiben kann
    • Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel für den Geschäftsführer (Direktor) kann nur für registrierte Firmen ausgestellt werden. 

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Der gewerbliche Rechtsschutz in der Ukraine schützt Marken, Patente und Designs. Für Unternehmen ist entscheidend, ihre Rechte frühzeitig zu sichern. (Stand: 16.06.2026)

    In den vergangenen Jahren wurde der gewerbliche Rechtsschutz in der Ukraine umfassend reformiert. Ziel ist es, ihn im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine schrittweise an das Recht der Europäischen Union anzugleichen.

    UANIPO: Kompetenzzentrum für gewerblichen Rechtschutz

    Die zentrale staatliche Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz ist das ukrainische nationale Amt für geistiges Eigentum und Innovation (UANIPO). Das Amt prüft Anmeldungen für gewerbliche Schutzgegenstände, trägt Rechte des geistigen Eigentums ein und führt staatliche Register. Durch das One-Stop-Shop-Prinzip werden Verfahren über eine zentrale Anlaufstelle gebündelt abgewickelt.

    Zudem ist das UANIPO für die internationale Zusammenarbeit sowie für die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen im Bereich des geistigen Eigentums und Innovationen zuständig.

    Bei UANIPO ist ein Mediationszentrums zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet.

    Markenrecht

    Das Gesetz Nr. 3689-XI über den Schutz von Markenrechten für Waren und Dienstleistungen (Закон про охорону прав на знаки для товарів і послуг) regelt die Registrierung und den Schutz von Marken.

    Der Markenbegriff ist weit gefasst und umfasst neben klassischen Wort- und Bildmarken auch nicht-traditionelle Markenformen wie Klangzeichen oder multimediale Darstellungen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über UANIPO.

    Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Anmeldung und kann beliebt oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

    Urheberrecht

    Das Gesetz Nr. 288-IX über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Закон про авторське право і суміжні права) bildet die Grundlage für Urheber- und verwandte Schutzrechte.

    Urheberrechte entstehen in der Ukraine grundsätzlich automatisch mit der Schaffung eines Werkes. Eine gesonderte Registrierung ist nicht erforderlich.

    Ein Urheberrecht wird beispielsweise dann anerkannt, wenn das Werk das Kriterium der Originalität erfüllt. Anhand dieses Merkmals wird die persönliche schöpferische Leistung des Urhebers bewertet.

    Die Schutzdauer gilt während der gesamten Lebensdauer des Urhebers und erstreckt sich auf weitere 70 Jahre nach dessen Tod hinaus.

    Für Unternehmen besonders relevant ist die Regelung zu KI-generierten Inhalten. Für Werke, die ohne menschliche schöpferische Leistung durch Software erstellt werden, gilt kein klassisches Urheberrecht. Stattdessen bestehen sogenannte sui generis-Rechte. Diese gewähren wirtschaftliche Nutzungsrechte für eine Dauer von 25 Jahren.

    Dem Urheber steht ein Anspruch auf eine faire Entlohnung für die Nutzung des Urheberrechts zu. Danach hat der Urheber unabhängig von der Veräußerung von Rechten an dem Werk einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung während der Lebensdauer des Werkes.

    Patentrecht

    Das Gesetz Nr. 3687-XII über den Schutz an Erfindungen und Gebrauchsmustern (Закон про охорону прав на винаходи і корисні моделі) wurde mehrfach reformiert und an europäische Standards angepasst.

    Ein in der Ukraine erteiltes Patent gewährt dem Schutzrechtinhaber ein exklusives Nutzungsrecht für eine Dauer von 20 Jahren. Auch Beschäftigte haben das Recht Erfindungen, die sie während des Angestelltenverhältnisses tätigen, zu schützen (Arbeitnehmererfindungen). Grundsätzlich steht die Erfindung dem Arbeitgeber zu, sofern sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gemacht wurde und der Arbeitgeber sein Recht entsprechend wahrnimmt.

    Die Verwaltung und Durchsetzung von Patenten erfolgt über UANIPO sowie über spezialisierte Rechtsbehelfskammern. Die sogenannten Berufungskammern bieten einen verstärkten Schutz und eine kürzere Verfahrensdauer (vier bis acht Monate) als ein klassisches Gerichtsverfahren.

    Schutz von geistigem Eigentum in Zeiten des Kriegszustandes

    Im Jahr 2022 wurden zahlreiche Fristen im Bereich des geistigen Eigentums aufgrund des Kriegsrechts ausgesetzt. Das Ziel bestand darin, den Schutz von Rechten trotz kriegsbedingter Einschränkungen sicherzustellen.

    Am 29. April 2025 wurde diese Sonderregelung zum 31. Mai 2025 abgeschafft. Das bedeutet, dass sämtliche Fristen für die Zahlung von Schutzgebühren und für die Einlegung von Einsprüchen wieder gelten.

    Internationale Übereinkommen

    Die Ukraine ist Vertragsstaat der wichtigsten Abkommen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Dazu gehören insbesondere:

    • Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ),
    • Madrider Markenabkommen (MMA),
    • Genfer Markenrechtvertrag,
    • Internationales Übereinkommen über Pflanzenzüchtungen (UPOV),
    • Budapester Vertrag über Mikroorganismen,
    • Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT),
    • Genfer Konvention über den Schutz der Hersteller von Tonträgern,
    • WIPO-Abkommen im Bereich Urheberrecht.

    Zudem hat das Land seine Schutzinstrumente zum Schutz der Urheberrechte im Internet ausgebaut und ist der WIPO-ALERT-Plattform beigetreten.

    25.01.2022 Rechtsbericht | WTO | TRIPS
    WTO und geistiges Eigentum

    Wie das "TRIPS-Abkommen" internationale Mindeststandards zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums im Welthandel setzt: Ein Einblick in die dritte Säule der WTO. 

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Unternehmen müssen steuerliche Pflichten kennen, um Risiken zu vermeiden und Chancen gezielt zu nutzen. (Stand: 16.06.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Zu den zentralen Rechtsquellen des ukrainischen Steuerrechts gehören das Steuergesetzbuch, der Zollkodex und die Verfassung der Ukraine. Diese werden durch zahlreiche Durchführungsverordnungen und Erläuterungen der lokalen Steuerbehörden ergänzt. Zusätzlich ergänzen kriegsbedingte Sonderregelungen den rechtlichen Rahmen. Seit 2025 kehrt die Ukraine jedoch zum normalen Steuerregime zurück, weshalb zahlreiche Sonderregelungen aufgehoben wurden.

    Das ukrainische Steuerrecht sieht 19 landesweite und vier lokale Steuerarten vor. Für ausländische Unternehmen sind insbesondere die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer relevant.

    Unternehmensbesteuerung: Körperschaftsteuer

    Unternehmen mit steuerlichem Sitz in der Ukraine sind körperschaftsteuerpflichtig. Ihr weltweites Einkommen wird mit 18 Prozent besteuert. Die Steuerbemessungsgrundlage richtet sich nach dem buchhalterischen Gewinn.

    Das Einkommen von steuerlichen Nichtresidenten wird dann besteuert, wenn es aus einer ukrainischen Quelle stammt, insbesondere wenn sie über eine Betriebsstätte in der Ukraine tätig sind.

    Zusätzlich unterliegen bestimmte Zahlungen an Nichtresidenten, wie etwa Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren sowie Miet- und Leasingzahlungen der Quellensteuer. Der Regelsteuersatz hierfür beträgt 15 Prozent. Durch die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens kann dieser Satz reduziert werden.

    Einkommensteuer und Sozialversicherung

    Die Einkommensteuer wird auf die Einkünfte von natürlichen Personen erhoben und beträgt 18 Prozent. Die Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer vom Lohn ab und überweisen sie an den Fiskus.

    Für in der Ukraine ansässige natürliche Personen, die Einkünfte aus Dividenden erzielen, gilt ein verminderter Steuersatz von 5 Prozent.

    Nicht ansässige Personen, die Einkünfte in der Ukraine aus Löhnen oder etwa Dividenden beziehen, unterliegen den gleichen Bedingungen der Einkommensteuer wie ansässige Personen. Die Besteuerung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.

    Zudem müssen natürliche ansässige und nicht ansässige natürliche Personen eine Militärsonderabgabe in Höhe von 5 Prozent abführen. Diese Steuer bleibt bis zur Beendigung des Kriegsrechts und für drei Jahre danach in Kraft.

    Sozialversicherung: Einheitliche Abgabe

    Der einheitliche Sozialversicherungsbeitrag beläuft sich auf 22 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für Arbeitnehmer mit Behinderung gilt ein ermäßigter Satz von 8,41 Prozent.

    Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 15 Mindestlöhnen. Unabhängig vom tatsächlichen Einkommen ist mindestens der Beitrag auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns zu entrichten.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen der Ukraine und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Ziel des Abkommens ist es, eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden.

    Grundsätzlich dürfen Unternehmensgewinne eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine nur dann besteuert werden, wenn das Unternehmen eine Betriebsstätte in der Ukraine unterhält. Andernfalls steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu.

    Die im DBA vorgesehenen reduzierten Quellensteuersätze können nur angewendet werden, wenn der ausländische Leistungsempfänger seine Ansässigkeit durch eine Bescheinigung nachweist und diese bei der ukrainischen Steuerbehörde vorlegt.

    Praxishinweis


    In der Praxis prüfen die ukrainischen Steuerbehörden sehr genau, ob die Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind. Fehler bei der Dokumentation führen häufig dazu, dass nach nationalem Recht besteuert wird.

    Begründung einer Betriebsstätte

    Gemäß dem DBA und dem ukrainischen Steuerrecht wird eine Betriebsstätte angenommen, wenn:

    • eine feste Geschäftseinrichtung in der Ukraine vorhanden ist, zum Beispiel in Form eines Büros, einer Niederlassung, einer Werkstatt oder einer Produktionsstätte,
    • Bau-, Montage- oder Installationsprojekte eine Dauer von zwölf Monaten überschreiten oder
    • eine Person in der Ukraine regelmäßig im Namen des ausländischen Unternehmens handelt und Verträge abschließt oder vorbereitet.

    Aufgrund der verstärkten Digitalisierung, Remote-Arbeit und langfristiger Projektentsendungen hat die Relevanz der Prüfung von Betriebstätten zugenommen. Die ukrainischen Steuerbehörden berücksichtigen zunehmend die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort und nicht nur die formalen Strukturen.

    05.12.2025 Rechtsbericht | Steuerrecht | Welt
    Wann entsteht eine Betriebsstätte - was Unternehmen wissen müssen

    Viele Unternehmen begründen im Ausland ungewollt eine steuerliche Betriebsstätte. Ein klarer Blick auf die Voraussetzungen hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

    Zum Thema:

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Indirekte Steuern in der Ukraine umfassen unter anderem die Umsatzsteuer. Sie entwickeln sich weiter im Zuge der EU-Annäherung. (Stand: 16.06.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Umsatzsteuer

    In der Ukraine wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) grundsätzlich auf die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Inland, auf Importe sowie auf bestimmte grenzüberschreitende Leistungen erhoben.

    Der Regelsteuersatz beträgt 20 Prozent. Daneben bestehen folgende ermäßigte Steuersätze:

    • 14 Prozent auf landwirtschaftliche Produkte (insbesondere pflanzliche Erzeugnisse);
    • 7 Prozent unter anderem für Arzneimittel, medizinische Produkte sowie weitere Dienstleistungen (zum Beispiel aus der Kulturbranche);
    • 0 Prozent für Exporte und internationale Transporte.

    Wer ist steuerpflichtig?

    Eine Pflicht zur Registrierung als Umsatzsteuerzahler besteht, wenn der steuerpflichtige Umsatz innerhalb der letzten zwölf Monate eine Million Hrywnja überschreitet. Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige Registrierung möglich.

    Diese Schwelle gilt auch für ausländische Anbieter, die digitale Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C) erbringen und mehrwertsteuerpflichtig sind.

    Registrierungsablauf

    Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen sich bei der Staatlichen Steuerverwaltung der Ukraine (State Tax Service - STS) registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt in der Praxis überwiegend elektronisch über das zentrale Steuerportal (Electronic Cabinet).

    Bei einer Pflichtregistrierung muss der Antrag spätestens bis zum zehnten Tag des auf das Überschreiten folgenden Monats gestellt werden. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich und muss mindestens zehn Tage vor Beginn der gewünschten Steuerperiode beantragt werden.

    Für nicht in der Ukraine ansässige Unternehmen, die insbesondere elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen erbringen, besteht ein vereinfachtes Online-Registrierungsverfahren über ein spezielles Portal der Steuerbehörde. Eine steuerliche Vertretung im Inland ist hierfür nicht erforderlich.

    Umweltsteuer

    In der Ukraine wird eine Umweltsteuer erhoben. Sie fällt insbesondere bei Emissionen in die Luft, bei Einleitungen in Gewässer sowie bei der Entsorgung von Abfällen an. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Steuergesetzbuch der Ukraine (Abschnitt VIII, Artikel 240 bis 250).

    Die Höhe der Steuer richtet sich nach Art und Umfang der Umweltbelastung sowie nach Gefährdungsgrad der Stoffe.

    Für Kohlendioxid-Emissionen gilt eine Steuerpflicht erst ab einem jährlichen Ausstoß von mehr als 500 Tonnen. Die Steuer beträgt derzeit 30 Hrywnja je Tonne.

    Bei der Abfallbeseitigung richten sich die Steuersätze nach der Gefahrenklasse und dem Gefährlichkeitsgrad des Abfalls. Die konkreten Steuersätze werden jährlich neu festgelegt. Daher sollte die Abgabe für die jeweils geltenden Werte im Einzelfall geprüft werden.

    Vor dem Hintergrund der Angleichung an das EU-Recht ist mittelfristig mit einer Weiterentwicklung und möglicherweise auch mit einer Erhöhung der umweltbezogenen Abgaben zu rechnen.

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    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Erfahren Sie mehr über den Abschluss des Arbeitsvertrages und die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsverhältnisse. (Stand: 16.06.2026)

    Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Arbeitsverhältnisse sind das Arbeitsgesetzbuch (Кодекс законів про працю) und die individuell abgeschlossenen Arbeitsverträge. Einzelvertragliche Regelungen dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer:innen von gesetzlichen Garantien abweichen. Solche Abweichungen machen die entsprechenden Vertragsklauseln unwirksam.

    Arbeitsvertrag: Abschluss und Modalitäten

    Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Person zu beschäftigen, unter anderem:

    1. Arbeitsvertrag mit festen oder flexiblen Arbeitszeiten;
    2. Arbeitsvertrag für Telearbeit oder Home-Office;
    3. zivilrechtlicher Vertrag über die Erbringung bestimmter Dienstleistungen sowie für Geschäftsführer:innen;
    4. Gig-Vertrag (IT-Freelancer) für Residenten von Diia City.

    Zivilrechtliche Verträge lassen mehr Flexibilität in Bezug auf Laufzeit, Haftung und Kündigung zu. Sie unterliegen dem Zivilgesetzbuch und weisen keine typischen Merkmale eines Arbeitsvertrags auf.

    Grundsätzlich können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich geschlossen werden. In der Praxis überwiegen unbefristete Verträge. Hingen sind befristete Verträge nur ausnahmsweise zulässig, etwa bei Saisonarbeit, Vertretungsstellen oder aus familiären Gründen.

    Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags müssen neben dem Identitätsnachweise auch das Arbeitsbuch (sofern vorhanden) oder ein Beschäftigungsnachweis aus dem staatlichen Sozialversicherungsregister vorgelegt werden. Je nach Tätigkeit können weitere gesetzliche Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel Bildungsnachweise, Gesundheitszeugnisse und Wehrpflichtunterlagen.

    Eine Probezeit kann für maximal drei Monate vereinbart werden. Während dieser Zeit ist eine Kündigung wegen mangelnder Qualifikation möglich. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit gelten die allgemeinen Kündigungsgründe. Diese sind gesetzlich geregelt oder können zusätzlich vertraglich festgelegt werden. 

    Eine außerordentliche Kündigung ist nur in bestimmten Fällen zulässig, wie zum Beispiel:

    • bei einer Auflösung oder Reorganisation des Unternehmens,
    • bei betriebsbedingten Kündigungen,
    • bei systematischer Nichterfüllung übertragener Tätigkeiten oder wenn der Beschäftigte seine Arbeitspflichten grob verletzt.

    Geschäftsführer:innen und Direktor:innen können jederzeit entlassen werden, selbst wenn der Arbeitsvertrag keine besonderen Kündigungsgründe vorsieht. In diesem Fall ist eine Abfindung zu zahlen. Das gilt auch für außerordentliche Kündigungen.

    Checkliste für Unternehmen zum Vertragsinhalt

    In den Vertrag sind folgende (Mindest-)Inhalte aufzunehmen:

    1. Angaben zu den Vertragsparteien (Vor- und Nachnamen, Wohnanschrift etc.);
    2. Arbeitsfunktion;
    3. Ort und Dauer der Tätigkeit;
    4. Arbeits- und Ruhezeiten;
    5. Details zu Entlohnung und Zusatzleistungen;
    6. Details zu Änderung und Beendigung des Arbeitsvertrags;
    7. Datum des Vertragsabschlusses und Registriernummer;
    8. Unterschriften der Vertragsparteien.

    Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Urlaub

    Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche acht Stunden pro Tag, was 40 Stunden pro Woche entspricht. Während der Geltung des Kriegsrechts wurde die Arbeitszeit für Beschäftigte in Einrichtungen kritischer Infrastrukturen auf bis zu 60 Stunden pro Woche erhöht.

    Eine allgemeine Regelung zur täglichen Mindestruhezeit besteht nicht. Für Beschäftigte im Schichtdienst gilt jedoch, dass die Ruhezeit mindestens doppelt so lang sein muss, wie die vorherige Schicht.

    Überstunden sind grundsätzlich unzulässig und dürfen nur auf Anordnung geleistet werden. Besteht in einem Unternehmen eine Gewerkschaft, muss außerdem vorher eine Genehmigung eingeholt werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Überstunden zu dokumentieren und sie grundsätzlich mit dem doppelten Stundensatz zu vergüten.

    Die zulässige Überstundenzahl beträgt vier Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und 120 Stunden pro Jahr. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht während des Kriegsrechts. In bestimmten Fällen können mehr Überstunden angeordnet werden.

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Kalendertage im Jahr. Der Anspruch auf den Jahresurlaub entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Der verbleibende Resturlaub kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

    Für bestimmte Berufe sowie für Menschen mit Behinderungen und für Beschäftigte unter 18 Jahren sieht das Gesetz einen Mindesturlaub zwischen 28 und 56 Kalendertagen vor.

    Besonderheiten während der Geltung des Kriegsrechts

    Während der Geltung des Kriegsrechts hat die Regierung sogenannte vereinfachte Arbeitsverhältnisse eingeführt. Diese weichen von dem gesetzlichen Regelfall zur Beendigung, Befristung und Aussetzung von Arbeitsverhältnissen ab. Auch die Vorschriften zu Ruhetagen, Arbeitszeit und Lohnauszahlung wurden angepasst. Diese Vertragsform steht unter anderem Unternehmen offen,

    • die durchschnittlich nicht mehr als 250 Personen beschäftigen oder
    • wenn das Monatsgehalt das 8fache des Mindestlohnes übersteigt.

    Die Sonderregelungen gelten bis zur Aufhebung des Kriegsrechts.

    Vergütung und Mindestlohn

    Die Höhe des Gehalts und die Art müssen im Arbeitsvertrag klar festgelegt werden. Zusätzlich können Zuschläge, Boni oder Bonuszahlungen oder sonstige Vergütungsbestandteile vereinbart werden.

    Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Lohn für einfache, nicht qualifizierte Arbeit. Er stellt die untere Einkommensgrenze dar und darf nicht unterschritten werden. Derzeit beträgt der monatliche Brutto-Mindestlohn in der Ukraine 8.647 Hrywnja.

    Gehalt in Fremdwährung?

    Die Vergütung ist in der Landeswährung Hrywnja auszuzahlen. Eine Festlegung des Gehalts mit Bezug auf den Gegenwert einer Fremdwährung ist zulässig, sofern die tatsächliche Auszahlung in Hrywnja erfolgt.

    Arbeitserlaubnis für ausländische Beschäftigte

    Die zentrale Rechtsgrundlage im Arbeitsgenehmigungsrecht ist die Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 322 über die Festlegung des Verfahrens zur Beschäftigung ausländischer und staatenloser Personen.

    Ukrainische Arbeitgeber:innen müssen eine Genehmigung zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitende (dozvil na vykorystanjja praci inozemcja) beantragen. Dabei ist die Zweckmäßigkeit der Beschäftigung im Einzelfall zu begründen.

    Zusätzlich wird  eine Arbeitserlaubnis (dozvil na pracevlaštuvannja) benötigt. Diese wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr erteilt und kann anschließend verlängert werden. Für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise leitende Angestellte und hochqualifizierte Fachkräfte, kann eine Arbeitserlaubnis mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren erteilt werden, die bei Bedarf um zwei Jahre verlängert werden kann.

    Die zuständige Behörde im Bereich des Arbeitsgenehmigungsrechts ist das regionale Zentrum für Beschäftigung (Regionalnyj zentr zajnjatosti).

    Zum Thema:

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Erfahren Sie mehr über die Rahmenbedingungen für den Aufenthalt und die Entsendung von Mitarbeitenden in die Ukraine. (Stand: 16.06.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Wie erfolgt die Einreise in die Ukraine?

    Die maßgeblichen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind im Gesetz Nr. 3773-VI über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen (Закон про правовий статус іноземців та осіб без громадянства) vom 22. September 2011 und der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 150 vom 15. Februar 2012 enthalten.

    Staatsangehörige aus der EU, der Schweiz, aus Liechtenstein und einigen anderen Ländern können sich visumsfrei in die Ukraine bis zu 90 Tage aufhalten. Die Visafreiheit gilt für einen Zeitraum von 180 Tagen innerhalb eines Jahres.

    Für einen längeren Aufenthalt muss ein Visum bei der ukrainischen Botschaft in Deutschland oder nach einer visumsfreien Einreise (als Tourist) bei der Migrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden. Das ukrainische Generalkonsulat in Deutschland stellt weitere Informationen zur Verfügung.

    Hinweis: Bitte beachten Sie die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Für Geschäftsreisende hat die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer (AHK Ukraine) einen Leitfaden mit praktischen Hinweisen für Geschäftsreisen in die Ukraine zusammengestellt.

    Wie erfolgt die Entsendung in die Ukraine?

    Gemäß dem ukrainischen Recht erfolgt die Entsendung auf Grundlage eines Vertrags zwischen einem ausländischen und einem ukrainischen Unternehmen. In diesem Vertrag wird festgelegt, dass der ausländische Geschäftspartner in der Ukraine bestimmte Arbeiten ausführt beziehungsweise Dienstleistungen erbringt. Solche Arbeitnehmer:innnen benötigen eine ukrainische Arbeitserlaubnis. Diese kann persönlich oder schriftlich bei dem örtlichen Beschäftigtenzentrum beantragt werden. Die Anmeldung übernimmt der ukrainische Partner. Damit der Geschäftspartner die Anmeldung vornehmen kann, werden folgende Unterlagen benötigt:

    Die Unterlagen müssen ins Ukrainische übersetzt werden. Die Unterschrift des Übersetzers muss notariell beglaubigt werden. Die Bearbeitungsdauer für Genehmigungen, die für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten erteilt werden, beträgt sieben Werktage.

    Hinweis: Bitte beachten Sie die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Das Ministerium stellt ebenfalls ein aktuelles FAQ und weitere Informationen über die aktuelle Situation zur Verfügung.

    Sozialversicherungsabkommen

    Die Ukraine und Deutschland haben zwar am 7. November 2018 ein Sozialversicherungsabkommen vorbereitet, das 2020 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat ratifiziert wurde. Allerdings ist das Abkommen noch nicht in Kraft getreten, da die Ratifizierung durch die ukrainische Seite aussteht. Das bedeutet, dass die entsandten Mitarbeitenden im Einzelfall in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Welche Auswirkungen das auf die Entsendung von Mitarbeitern hat, zeigt die Länderübersicht Ukraine der Techniker Krankenkasse.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Für die Besteuerung von in der Ukraine entsandten Beschäftigten gelten vorrangig die Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Ukraine. Dieses regelt, dass Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit grundsätzlich in dem Tätigkeitsstaat (hier: Ukraine) besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt wird.

    183-Tage-Regel

    Eine zentrale Ausnahme bildet die 183-Tage-Regel: Wenn sich der Beschäftigte innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht länger als 183 Tage im Entsendestaat aufhält, verbleibt das Besteuerungsrecht ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat. Darüber hinaus darf die Vergütung:

    • nicht von einer lokalen Betriebsstätte getragen werden und
    • der Beschäftigte darf nicht im Land ansässig sein.

    Risiko: Gründung einer Betriebsstätte durch Entsendung

    Bei Projekttätigkeiten und Montagearbeiten sollte darauf geachtet werden, dass keine Betriebsstätte entsteht. Denn bei Projekttätigkeiten kann eine sogenannte Dienstleistungsbetriebsstätte entstehen, wenn die Tätigkeit in der Ukraine insgesamt mehr als sechs Monate beziehungsweise 183 Tage innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums ausgeübt wird.

    Um dies zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:

    1. Besteht eine feste Geschäftseinrichtung?
    2. Hat der Mitarbeiter eine Abschlussvollmacht für Geschäftstätigkeiten?
    3. Tritt der Mitarbeiter nach außen wie eine lokale Unternehmensvertretung gegenüber Kunden oder Behörden auf?
    4. Wurden Büroräume oder eine Werkstätte dauerhaft angemietet?

    Die Entstehung einer Betriebsstätte kann dazu führen, dass das deutsche Unternehmen in der Ukraine steuerpflichtig wird und zusätzliche Erklärungspflichten sowie Buchführungspflichten entstehen.

    Checkliste: Entsendung in Drittstaaten

    Die nachfolgende Grafik vermittelt einen ersten Überblick über die Entsendung in einen Drittstaat.

    Zum Thema:

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna

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  • Der Rechtsrahmen für Datenschutz und KI entwickelt sich dynamisch. Unternehmen müssen sich auf strengere Vorgaben nach EU‑Vorbild vorbereiten. (Stand: 16.06.2026)

    Rechtlicher Rahmen und zentrale Begriffe

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Ukraine wird in erster Linie durch das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Про захист персональних даних) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Daten erhoben, gespeichert, genutzt und weitergegeben werden dürfen.


    "Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen".

    Der Verantwortliche (володілець персональних даних) ist die juristische oder natürliche Person, die über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Ein Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verantwortlichen.

    Zu den Grundprinzipien gehören wie im europäischen Datenschutzrecht die Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Datenminimierung und Richtigkeit. Die Daten dürfen nur für klar definierte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden und nicht auf eine Art, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.

    Die Abteilung für den Schutz personenbezogener Daten unter dem ukrainische Parlamentskommissar für Menschenrechte (Уповноважений Верховної Ради України з прав людини) fungiert als Datenschutzbehörde. Sie überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze und nimmt Beschwerden entgegnen.

    Rechtliche Voraussetzungen der Datenverarbeitung

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt. In der Praxis sind insbesondere folgende Punkte relevant:

    • Einwilligung der betroffenen Person;
    • Erfüllung eines Vertrags;
    • Gesetzliche Verpflichtung;
    • Schutz lebenswichtiger Interessen;
    • Wahrnehmung berechtigter Interessen. 

    Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Datenverarbeitende Unternehmen müssen Betroffene über den Zweck der Verarbeitung, die Empfänger der Daten sowie ihre Rechte informieren. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten gelten strengere Anforderungen. Sie dürfen nur unter zusätzlichen Voraussetzungen verarbeitet werden.

    Internationale Datenübermittlungen sind zulässig, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist oder geeignete Garantien bestehen. In der Praxis erfordert dies oft vertragliche Absicherungen. 

    Für die Ukraine gibt es aktuell keinen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission. 

    Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die Ukraine ist daher nicht pauschal privilegiert, sondern es sind weiterhin spezifische Garantien gemäß Artikel 44 ff. DSGVO erforderlich.

    Rechte der betroffenen Personen

    Das ukrainische Datenschutzgesetz regelt die Rechte betroffener Personen umfassend. Ihnen stehen unter anderem folgende Rechte zu:

    • Auskunft über gespeicherte Daten;
    • Zugang zu und Kopien der Daten;
    • Berichtigung unrichtiger Daten;
    • Löschung oder Sperrung;
    • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

    Unternehmen müssen Verfahren einrichten, um diese Rechte fristgerecht zu erfüllen. Etwaige Versäumnisse können zu Sanktionen in Form von Geldbußen führen. 

    Pflichten der Verantwortlichen

    Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen insbesondere Folgendes tun:

    • den Zweck und Umfang der Verarbeitung dokumentieren;
    • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen;
    • interne Datenschutzrichtlinien implementieren;
    • unbefugten Zugriff verhindern;
    • Daten nur so lange speichern, wie es erforderlich ist.

    Eine Registrierung oder Benachrichtigung der Datenschutzbehörde vor der Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss der Ombudsmann innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Verarbeitung von Hochrisikodaten benachrichtigt werden. Aus diesem Grund ist die Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit personenbezogenen Daten wichtig.

    Haftung und Sanktionen

    Verstöße gegen Datenschutzvorschriften können sowohl zivilrechtliche, administrative und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So stellt beispielsweise Art. 182 des ukrainischen Strafgesetzbuches die rechtswidrige Erhebung, Speicherung, Nutzung oder Verbreitung personenbezogener Daten unter Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. 

    Das Datenschutzgesetz sieht als Sanktionen Geldstrafen, Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit oder Freiheitsstrafen vor. Daneben bestehen administrative Bußgelder bei Verstößen gegen Melde-, Informations- oder Sicherheitspflichten. Dies kann zu einer Geldstrafe von circa 34.000 Hrywnja führen.  

    Zudem können Betroffene bei immateriellen Schäden Schadensersatzansprüche geltend machen. Für Unternehmen entsteht damit ein erhebliches Haftungsrisiko, insbesondere bei systematischen Verstößen oder Datenpannen. 

    Künstliche Intelligenz (KI)

    Ein eigenständiges KI-Gesetz existiert in der Ukraine derzeit noch nicht. Die Nutzung von KI wird aktuell vor allem über die bestehende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht, das IT-Sicherheitsrecht sowie zivil- und haftungsrechtliche Vorschriften, geregelt. 

    Gleichzeitig verfolgt die Ukraine das Ziel, ihre nationale Gesetzgebung schrittweise an die europäischen Standards, insbesondere an den europäischen AI Act anzupassen. 

    Das zuständige Ministerium für digitale Transformation hat in 2024 einen Leitfaden zur KI-Regulierung erlassen. Dieser beschreibt detailliert die schrittweise Ausrichtung der KI-Regeln. Außerdem haben sich führende ukrainische Technologieunternehmen freiwillig verpflichtet, einheitliche ethische Grundsätze einzuhalten. Dazu gehören folgende Punkte:

    • Transparenz,
    • Fairness,
    • Datenschutz,
    • Sicherheit. 

    Zudem sieht der Leitfaden die Einführung einer Methodik zur Bewertung der Auswirkungen von KI-Systemen auf Rechte vor. Diese orientiert sich am HUDERIA-Rahmen des Europarats und kategorisiert KI-Produkte nach ihrem Risikoniveau (niedrig, mittel, hoch). Es müssen entsprechende Risikomanagementsysteme umgesetzt werden, über deren Einhaltung dem Ministerium zu berichten ist. 

    Rechtsatlas KI

    Einen Überblick über die rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI:

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    04.12.2025 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Die Ukraine verfolgt den Aufbau einer modernen, energieeffizienten Wirtschaft, die Umweltstandards erfüllt und langfristig resilient bleibt. (Stand: 16.06.2026)

    Die Verfassung der Ukraine garantiert den Schutz der Umwelt, die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts auf ihrem Territorium sowie die Bewältigung der Katastrophe von Tschernobyl. Darüber hinaus garantiert sie der Bevölkerung das Recht auf eine für Leben und Gesundheit sichere Umwelt und auf Ersatz des durch die Verletzung dieses Rechts entstandenen Schadens.

    Diese verfassungsrechtlichen Gewährleistungen bilden die Grundlage des ukrainischen Umweltrechts und verpflichten den Staat zu umfassenden Schutzmaßnahmen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Das zentrale Rahmengesetz ist das Gesetz Nr. 1264-XII über den Umweltschutz. Es regelt die wichtigsten Prinzipien, darunter die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die staatliche Planung sowie Genehmigungs- und Lizenzpflichten für umweltrelevante Tätigkeiten.

    Ergänzt wird dieses Gesetz durch zahlreiche Spezialgesetze, unter anderem zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zur strategischen Umweltprüfung sowie zum Schutz von Luft, Wasser und Boden.

    Die Ukraine ist außerdem Vertragspartei mehrerer völkerrechtlicher Umweltabkommen, darunter das Kyoto-Protokoll und das Pariser Übereinkommen.

    Das Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union verpflichtet die Ukraine zudem zur schrittweisen Anpassung ihres nationalen Rechts an europäische Standards. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren deutlich beschleunigt. So wurde im Jahr 2024 ein Gesetz zur staatlichen Klimapolitik (Закон про основні засади державної кліматичної політики) verabschiedet, das langfristig auf Klimaneutralität ausgerichtet ist.

    Nachhaltiger Wiederaufbau

    Im Rahmen des Wiederaufbaus der Ukraine ist auch die Verankerung und Berücksichtigung des Umweltschutzes im Wiederaufbauprozess von Bedeutung. Dazu gehört die Schaffung geeigneter rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Umweltinfrastruktur. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Ausbau einer klimafreundlichen Energieversorgung und die Einführung energieeffizienter Bau- und Produktionsmethoden.

    Dazu zählt auch die Bereitstellung der "besten verfügbaren Technologien", um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Denn im Rahmen des Assoziierungsabkommens müssen die besten verfügbaren Techniken (BVT) vor allem in Industrieanlagen verstärkt eingesetzt werden. Das nationale Regelwerk zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (EU-Richtlinie 2010/75) ist jedoch noch unzureichend. Die Initiative Internationale Klimaschutzziele der Bundesregierung unterstützt die Ukraine dabei.

    Unternehmen, die bei Aktivitäten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme oder Umrüstung von Bauwerken und anderen Objekten negative Umweltauswirkungen befürchten, müssen einen speziellen Antrag bei der Umweltschutzbehörde stellen. Es ist verboten, Bauwerke und andere Objekte in Betrieb zu nehmen, die nicht alle Umweltanforderungen vollständig erfüllen. Diese Anforderungen sind in Artikel 51 des Umweltschutzgesetzes festgelegt.

    Genehmigungen und Verfahren

    Für zahlreiche Tätigkeiten bestehen Genehmigungs- und Lizenzpflichten, die bei dem Ministerium für Umweltschutz (Міністерство захисту довкілля та природних ресурсів) einzuholen sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Emissionen, Abfallwirtschaft und Ressourcennutzung. Entsprechende Anlagen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn alle umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Für große Vorhaben ist zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Zusätzlich muss vorab eine strategische Umweltprüfung durchgeführt werden.

    Zentrale Ansprechpartner sind unter anderem das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen (Міністерство захисту довкілля та природних ресурсів) und die staatliche Umweltinspektion (Державна екологічна інспекція України).

    Übersicht: Genehmigungen und gesetzliche Grundlagen
    Genehmigung/VerfahrenRechtsgrundlageInhalt/ZweckWann erforderlich?Zuständige Behörde
    UmweltverträglichkeitsprüfungGesetz über die UmweltverträglichkeitsprüfungBewertung der Umweltauswirkungen geplanter Projekte vor deren UmsetzungBei Projekten mit erheblichen Umweltauswirkungen (Industrie, Infrastruktur, Energie)Umweltministerium oder regionale Umweltbehörden
    Strategische UmweltprüfungGesetz über die strategische UmweltprüfungPrüfung von Plänen und Programmen (z.B. Raumplanung, Energiepolitik)Bei staatlichen oder kommunalen PlanungenUmweltministerium oder regionale Umweltbehörden
    Integrierte UmweltgenehmigungGesetz über die ganzheitliche Vorbeugung und Kontrolle industrieller UmweltverschmutzungEinheitliche Genehmigung für Emissionen und Umweltauflagen nach EU-ModellFür große Industrieanlagen, Energie, Chemie, MetalZentrale Umweltbehörde
    Emissionsgenehmigung (Luft)Luftschutzgesetz, UmweltschutzgesetzBegrenzung von Schadstoffemissionen in die LuftFür Anlagen mit Emissionen aus stationären QuellenRegionale Umweltbehörden
    WassernutzungsgenehmigungWasserkodexEntnahme von Wasser und Einleitung von AbwasserBei Nutzung von Oberflächen- oder GrundwasserWasser- und Umweltbehörden
    Abfallgenehmigung / Lizenz für gefährliche AbfälleAbfallrecht, LizenzierungsgesetzSammlung, Transport, Behandlung und Entsorgung von AbfällenBei Umgang mit gefährlichen AbfällenUmweltministerium
    Bodennutzung / RohstoffgewinnungBodenschatz- und Bergbaurecht, BodengesetzbuchNutzung von Bodenschätzen und FlächenBei Bergbau und RohstoffprojektenStaatliche Behörden für Ressourcen
    Baugenehmigung mit UmweltauflagenBau- und UmweltrechtGenehmigung von Bauvorhaben unter Berücksichtigung von UmweltauflagenFür BauprojekteBau- und Umweltbehörden
    Genehmigung zur Nutzung natürlicher RessourcenUmweltschutzgesetzNutzung von natürlichen Ressourcen (z. B. Wälder, Wasser)Bei wirtschaftlicher NutzungVerschiedene Fachbehörden
    Monitoring- und BerichtspflichtenUmweltrecht allgemeinÜberwachung der Umweltauswirkungen nach ProjektumsetzungNach Genehmigung großer ProjekteUmweltbehörden
    Diese Tabelle wurde mit Werkzeugen (Co-Pilot) erstellt, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren.

    Digitale Verwaltung: EkoSystema

    Das Ministerium bietet mit EkoSystema (ЕкоСистема) einen umfassenden elektronischen Service an. Über diese Plattform können Unterlagen für Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltprüfungen eingereicht werden. Darüber hinaus können über die Plattform Verstöße gegen Umweltauflagen gemeldet werden. Das System ermöglicht zudem den Zugriff auf das Umweltregister und die Veröffentlichung von Projektinformationen. Die Plattform ist nur in ukrainischer Sprache verfügbar.

    Für den Zugriff auf die meisten digitalen Verwaltungsdienste, Lizenzen, Berichte und Dienstleistungen ist eine ukrainische digitale Signatur erforderlich. Diese kann über das System ID.GOV.UA beantragt werden. Ausländische Unternehmen können über einen ukrainischen Partner mit entsprechender Vollmacht, der über eine ukrainische digitale Signatur verfügt, auf das System zugreifen. 

    Haftung

    Verstöße gegen die Gesetzgebung ziehen disziplinarische, verwaltungsrechtliche, zivil- und strafrechtliche Verantwortung nach sich. Dementsprechend sind das ukrainische Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten (Кодекс про адміністративні правопорушення) und das Strafgesetzbuch (Кримінальний кодекс) einschlägig. So werden beispielsweise Verstöße im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Geldstrafe in Höhe des 50- bis 200-fachen des steuerfreien Mindestlohns oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet, wenn der Verstoß zum Tod von Menschen, zur Verschmutzung großer Gebiete oder zu anderen schwerwiegenden Folgen führt.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Die Ukraine hat umfassende Reformen im Justizwesen und der Gesetzgebung durchgeführt, um das ukrainische Recht mit dem EU-Recht zu harmonisieren. (Stand: 16.06.2026)

    Gerichtssystem und Verfahren

    Das Gerichtssystem der Ukraine umfasst die ordentliche, die Wirtschafts- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit jeweils eigenem Instanzenzug (Amtsgericht, Berufungsgericht, Oberstes Gericht). Während die Wirtschaftsgerichte (hospodars’ki sudy) für Wirtschaftsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen und/oder Einzelunternehmern erstinstanzlich und streitwertunabhängig zuständig sind, werden vor den ordentlichen Gerichten allgemeine Zivil- und Strafsachen verhandelt. Die Überprüfung von Urteilen im Berufungs- und Kassationsverfahren erfolgt vor dem Obersten Gericht. Es ist die höchste und letzte Gerichtsinstanz in der Ukraine.

    Die wichtigsten Prozessordnungen sind:

    Digitales Gerichtsverfahren

    Das elektronische Gerichtssystem ermöglicht die vollständige digitale Abwicklung von Verfahren: Einreichung von Klagen, Austausch von Schriftsätzen, Einsicht in Verfahrensstände und Abruf von Entscheidungen. Videoverhandlungen sind möglich und werden häufig genutzt. Trotz Krieg bleibt der Betrieb stabil, da die technische Ausstattung ausgebaut wurde. Gerichtsentscheidungen werden zeitnah im einheitlichen Entscheidungsregister veröffentlicht und erhöhen die Transparenz.

    Prozessbevollmächtigte und Prozesskosten

    In Zivil- und Wirtschaftssachen besteht kein Anwaltszwang. Für juristische Personen können vor Gericht die Gesellschafter beziehungsweise bevollmächtigte Vertreter auftreten. In Arbeitssachen und bei geringfügigen Streitwerten können sogenannte Rechtsexperten die Vertretung übernehmen. Prozessbevollmächtigte sind qualifizierte zugelassene Rechtsanwälte, die die Vertretung von Mandanten übernehmen dürfen (Art. 58-60 ZPO).

    Beteiligen sich ausländische Personen, haben sie dieselben Rechte und Pflichten im Prozess wie inländische Personen. Das Gericht kann jedoch einen Nachweis der Rechtsfähigkeit in Form einer Registrierungsbescheinigung oder eines Handelsregisterauszugs verlangen.

    Die Gerichtskosten sind im Gesetz über Gerichtsgebühren geregelt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die unterlegene Partei, beim teilweisen Obsiegen werden die Kosten verhältnismäßig geteilt (Art. 88 ZPO).

    Zwangsvollstreckung

    Die Zwangsvollstreckung wird durch das Gesetz über das Zwangsvollstreckungsverfahren (Закон про виконавче провадження) sowie durch das Gesetz Nr. 1403-VV über die Organe und Personen der Zwangsvollstreckung von Gerichtsentscheidungen geregelt. Neben dem Einsatz von staatlichen Gerichtsvollziehern können auch private Gerichtsvollzieher eingesetzt werden.

    Praxishinweis: Schuldenregister und digitale Vollstreckung

    In das einheitliche Schuldenregister werden Schuldner eingetragen, gegen die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Über das automatisierte Vollstreckungssystem können Vollstreckungsdokumente registriert und Informationen zu Vollstreckungsverfahren abgerufen werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Gegenpartei vor dem Abschluss eines Vertrages über das System zu überprüfen. Dazu gehören insbesondere Angaben über das Vorliegen, den Stand und die Anzahl von Vollstreckungsverfahren. 

    Vollstreckung von ausländischen Urteilen

    Für die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen sind erstinstanzliche Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig. Gemäß Artikel 462 ZPO werden ausländische Gerichtsentscheidungen bei Vorliegen eines entsprechenden internationalen Abkommens oder auf Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips anerkannt und vollstreckt.

    Seit dem 1. September 2023 ist die zudem die Vollstreckung von Gerichtsurteilen nach dem Haager Urteilsübereinkommen in Zivil- und Handelssachen. Nach ukrainischem Recht sind völkerrechtliche Verträge vorrangig vor den nationalen Vorschriften anzuwenden. Daher wird das Übereinkommen in der Praxis vermehrt Anwendung finden und die Vollstreckung von Zivil- und Handelsurteilen in der Praxis erleichtern. Es vereinfacht die Vollstreckung und stärkt die Vorhersehbarkeit.

    Für Urteile aus Steuer- und Zollsachen gilt das bisherige Verfahren: Entscheidungen eines ausländischen Gerichts kann innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten vollstreckt werden. Dies gilt jedoch nicht für Entscheidungen über Dauerschuldverhältnisse (Art. 463 ZPO). Der Antrag auf Anerkennung wird von dem ordentlichen Gericht am Sitz des Schuldners verhandelt, sofern wenn dieser nicht in der Ukraine ansässig ist. Andernfalls ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögenswerte des Schuldners befinden (Art. 464 ZPO). Die Ablehnungsgründe für die Anerkennung der Vollstreckung von ausländischen Urteilen sind in Artikel 468 ZPO geregelt. Ein Urteil kann unter anderem dann nicht anerkannt werden, wenn gegen das Prinzip der ausschließlichen Zuständigkeit der ukrainischen Gerichte verstoßen wurde.

    Schiedsverfahren

    Um den Schwierigkeiten einer Prozessführung im Ausland zu entgehen, empfiehlt sich ein Schiedsverfahren. Das ukrainische Schiedsverfahrensrecht ist im Gesetz Nr. 4002-XII über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit festgelegt, welches mit minimalen Abweichungen das UNCITRAL-Modellgesetz umsetzt. Daneben gibt es noch das Gesetz über Schiedsgerichte (Закон о про третейські суди), das auf Schiedsverfahren auf nationaler Ebene Anwendung findet. 

    Zu beachten ist, dass die objektive Schiedsfähigkeit für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung,  der Kündigung und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen sowie für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Unternehmenskaufverträge ausgenommen) nach ukrainischem Recht die objektive Schiedsfähigkeit nicht gegeben ist. Solche Streitigkeiten können somit nicht den Schiedsgerichten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zur Entscheidung übertragen werden. Teilweise wird das Fehlen der objektiven Schiedsfähigkeit teilweise auch auf die Gegenstände der ausschließlichen Zuständigkeit ukrainischer Gerichte erstreckt.

    Ergangene Schiedssprüche können durchgesetzt werden. Dies Durchsetzung der Schiedssprüche richtet sich nach dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung und über den international geltenden Übereinkommen.

    Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen sind, beim erstinstanzlichen Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Sitz des Schuldners zu stellen. Zu beachten ist, dass ausländische Schiedssprüche nur innerhalb von drei Jahren seit Erlass vollstreckt werden können.

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an. Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Nachfolgend erhalten Sie nützliche Links zu Anlaufstellen in Kasachstan sowie einen Hinweis auf die Gesetzesliste "Gesetze in der Ukraine".

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in der Ukraine.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn