Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger in Deutschland oder Österreich einen Prozess (zum Beispiel auf Schadensersatz nach einem Gewährleistungsfall) gegen einen österreichischen Dienstleister gewonnen hat, hat noch nicht sein Geld erhalten. Vielmehr muss er die gerichtliche Entscheidung ggf.--gegebenenfalls anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das vom Gericht zugesprochene Geld auch tatsächlich zu erhalten. Bei der Anerkennung und Vollstreckung...
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Wer seine Forderungen vor Gericht durchsetzen möchte, muss sich zunächst klar darüber werden, wo er dies machen kann. Er muss also seine Gegenpartei vor dem zuständigen Gericht verklagen.
Bei Gerichtsprozessen zwischen Parteien aus verschiedenen Staaten muss hierzu geklärt werden, ob das Gericht des einen oder des anderen Staates den Streit zu entscheiden hat. Das Gericht, vor dem man klagt (oder verklagt wird), muss also international zuständig sein.
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Seit Dezember 2008 kann diese Art der Forderungsdurchsetzung, neben dem jeweils nationalen Mahnverfahren, auch im Wege des sogenannten Europäischen Mahnverfahrens nach der Verordnung (EG) 1896/2006 in Gang gesetzt werden. Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen und gilt auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen aus...
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Die Kosten eines Rechtsstreites muss in Österreich nach den §§ 40 ff.--folgende Zivilprozessordnung die im Prozess unterlegene Partei zahlen. Dies umfasst nicht nur die Gerichtskosten. Vielmehr werden hiervon auch alle dem Gegner sowie diesem beigetretener Dritter (sogenannte Nebenintervenienten) durch die Prozessführung verursachten, zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten erfasst. Wenn jede Partei nur zum Teil den Prozess gewinnt bzw.--beziehungsweise...
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Das österreichische Recht kennt zwei Arten der eilbedürftigen Forderungssicherung:
die Sicherstellungsexekution (§§ 370 ff. der österreichischen Exekutionsordnung)
die einstweilige Verfügung (§§ 378 ff. der österreichischen Exekutionsordnung).
Die Bewilligung einer Sicherstellungsexekution kommt nur in Betracht, wenn eine Gelforderung zu sichern ist. Außerdem muss der Gläubiger bereits einen Titel über die geltend gemachte Forderung erworben haben, der aber...
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und österreichischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum...