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  • 11.01.2018 Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
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    Algerien setzt Einfuhr von 851 Produkten aus

    Bonn (GTAI) - Algerien hat die Einfuhr von 851 Produkten vorübergehend ausgesetzt. Seit dem 7. Januar 2018 dürfen diese Waren somit nicht mehr in Algerien eingeführt werden.
    Es handelt sich um Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse, Zucker- und Teigwaren, Wasser und Säfte. Aber auch für Zement, viele Kunststoff- und Holzprodukte, Papierwaren, Teppiche, Granit, keramische Fliesen, Klimageräte, Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Mobiltelefone, Traktoren...

  • 10.01.2018 Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
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    Algerien - Ausweitung der Verbrauchsteuer

    Bonn (GTAI) - Der Kreis der Waren, die der algerischen Verbrauchsteuer (taxe intérieure de consommation - TIC) in Höhe von 30 Prozent unterliegen, wurde um zehn Produktgruppen erweitert. Seit dem 1. Januar 2018 sind somit auch folgende Produkte steuerpflichtig: Trockenfrüchte, Lachs, bestimmte Gewürze und Süßwaren, Modems, bestimmte Alarmgeräte und Mikrocomputer. Die betroffenen Produkte werden mit Angabe ihrer Zolltarifnummer in Artikel 32 des algerischen Finanzgesetzes für 2018 genannt. (ABS)

  • 08.01.2018 Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
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    Algerien verhängt zusätzliche Steuer auf Importe

    Bonn (GTAI) - Mit dem Finanzgesetz für 2018 hat Algerien eine neue Einfuhrsteuer in Höhe von 1 Prozent eingeführt. Gemäß Artikel 109 des Finanzgesetzes handelt es sich um einen Solidaritätszuschlag, der bei der Wareneinfuhr erhoben wird. Die Einnahmen sollen der nationalen Pensionskasse zugutekommen.
    Quelle: Artikel 109 des algerischen Finanzgesetzes für 2018

  • 04.01.2018 Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
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    Algerien - Erhöhung der Einfuhrzölle für 32 Produktgruppen

    Bonn (GTAI) - Algerien hat zum 1. Januar 2018 den Zollsatz für eine Reihe von Waren auf 30 Prozent erhöht. Dazu zählen unter anderem Mobiltelefone, Notebooks, Tablets, bestimmte Filterapparate, Kabel, Regelarmaturen, Fahrzeuganhänger und Karosserien.
    Für eine Reihe anderer Waren wie Transformatoren, Sanitär-Mischarmaturen, elektrische Primärelemente und Primärbatterien, Erdnüsse, Konfitüren, bestimmte Lebensmittelzubereitungen, Wasser mit Zusätzen und Malzbier wurde der Zollsatz sogar auf 60 Prozent...

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