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Germany Trade & Invest (Stand: 07.06.2016)
Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht ist in den Art. 1707-1718 des rumänischen Zivilgesetzbuchs geregelt.
Vorliegen eines Mangels
Um Gewährleistungsrechte auslösen zu können, muss die Kaufsache mangelhaft sein. Dies gilt auch für sogenannte versteckte Mängel, falls der Mangel zu einer Einschränkung beim Gebrauch der Sache führt oder die Verwendungsmöglichkeit oder der Wert soweit herabgesetzt ist, dass der Käufer die Sache nicht oder nicht zu diesem...