Gerichts-/Anwaltsgebühren
In Island muss grundsätzlich die Partei, die vor Gericht unterliegt, die Kosten des Rechtsstreites zahlen. Das Gericht kann jedoch die Kosten auch zwischen den Parteien aufteilen.
Isländische Rechtsanwälte dürfen eine angemessene Gebühr für ihre Tätigkeiten berechnen. Das Honorar kann grundsätzlich auch einen bestimmten Anteil des Streitwertes betragen. Auch kann der Rechtsanwalt regelmäßig mit seinem Mandanten ein Erfolgshonorar dergestalt vereinbaren, dass im Erfolgsfall ein höheres Honorar fällig...