Wirtschaftsumfeld | Russland | Teilmobilmachung, Arbeitgeber
Meldepflicht für ausgesetzte Arbeitsverträge beim Rentenfonds
Der ausgesetzte Arbeitsvertrag eines bei der Mobilmachung zum Militärdienst einberufenen Mitarbeiters muss dem Rentenfonds der Russischen Föderation gemeldet werden.
30.09.2022
Von Edda Wolf | Bonn
Das russische Arbeitsministerium hat weitere Klarstellungen zu den Arbeitsrechten russischer Bürger im Zuge der Teilmobilmachung vorgenommen (Information des russischen Arbeitsministeriums vom 29. September 2022 "Alles über die Arbeitsrechte mobilisierter Bürger").
Insbesondere wird festgelegt, dass die Zeitdauer der Aussetzung des Arbeitsvertrags eines bei der Teilmobilisierung einberufenen Arbeitnehmers auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit angerechnet wird. Sie wird auch für die Rentenversicherung und die gesetzliche Sozialversicherung angerechnet.
In diesem Zusammenhang muss der Arbeitgeber dem Rentenfonds der Russischen Föderation mitteilen, dass der Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit der Mobilisierung ausgesetzt wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zeit des Militärdienstes im Zusammenhang mit der Mobilmachung bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berücksichtigt wird, obwohl der Arbeitgeber während dieser Zeit keine Versicherungsprämien für ihn zu zahlen hat.
Der Arbeitgeber muss Änderungen des Status eines Arbeitnehmers online im Formular SSV-TD und am Ende des Jahres im Formular SSV-Statistik angeben.
Um die Abwesenheitszeit eines mobilisierten Arbeitnehmers auf dem Stundenzettel zu vermerken, muss der Arbeitgeber eigenständig eine Anordnung erlassen, die einen Vermerk zur Kennzeichnung solcher Tage vorsieht.
Das russische Arbeitsministerium betonte, dass bei der Auszahlung der Renten die Finanzierung dieser Zeiten vom Staat übernommen wird.