Branchen | Türkei | Windenergie
Marktorganisation
Die Privatisierung des Energiemarktes ist abgeschlossen. Die private Stromproduktion übersteigt mittlerweile die staatliche.
20.10.2021
Von Katrin Pasvantis | Istanbul
Für die Aufsicht über den Energiemarkt ist allein die Regulierungsbehörde EPDK (T.C. Enerji Piyasası Düzenleme Kurumu) zuständig. Die Energiebörse EPİAŞ (Enerji Piyasaları İşletme A.Ş.) wurde 2015 gegründet, um die Wettbewerbsfähigkeit und Transparenz des Strommarktes zu erhöhen.
Die staatliche TEİAŞ ist alleiniger Netzbetreiber und für den Stromtransport sowie für die Netzregulierung verantwortlich. Strom wird sowohl vom öffentlichen Sektor als auch von privaten Erzeugern produziert. Die private Energieerzeugung hat mittlerweile die staatliche überschritten. EÜAŞ (Elektrik Üretim Anonim Şirketi) ist der staatliche Elektrizitätsproduzent. Daneben gibt es viele private Stromerzeuger, die entweder mit privaten Kraftwerken (Build-Own-Operate, BOO) oder mit Public-Private-Partnership Projekten über das Betreibermodell BOT (Build-Operate-Transfer) im Markt aktiv sind.
Der Vertrieb des Stroms wurde vollständig privatisiert. Es gibt 21 regionale, private Vertriebsunternehmen, darunter auch Kooperationen zwischen türkischen und internationalen Firmen. Für die Region Ankara ist Enerjisa zuständig, eine Kooperation zwischen der deutschen EON und der türkischen Sabancı.
Für den Betrieb einer Windkraftanlage muss eine Lizenz der EPDK erworben werden. Es gibt Lizenzen zur Eigenversorgung (otoprodüktör), etwa einer Industrieanlage oder eines Gewerbegebietes, und zur Produktion (üretim) für den allgemeinen Strommarkt mit Einspeisung in das Netz.
Natürliche und juristische Personen können zur Deckung des eigenen Bedarfs EE-Stromanlagen bis zu 5 Megawatt ohne Lizenz betreiben. Lokale Fertigungsanteile werden bei unlizenzierten Projekten nicht gefördert.