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Gewährungsleistungsrecht

Nach belgischen Regeln ist sowohl bei Kauf-, als auch bei Werk- und Dienstleistungsverträgen zu unterscheiden, ob der Mangel dem allgemeinen Recht (droit commun) oder den Sonderregeln für Kauf- bzw.--beziehungsweise Werkverträge unterfällt.

Das belgische Vertragsrecht ist im Wesentlichen im belgischen Zivilgesetzbuch (Code civil / Burgerlijk Wetboek) von 1804 – mit zahlreichen nachfolgenden Änderungen – geregelt. Derzeit befindet sich das belgische Zivilrecht im Umbruch, das Zivilgesetzbuch wird schrittweise modernisiert. Mehr zum aktuellen Stand unter diesem Link. Die neuen Regelungen zum Gewährleistungsrecht sind zum Datum dieses Berichts noch nicht bekannt. Die Ausführungen in diesem Bericht richten sich daher noch nach dem alten belgischen Zivilgesetzbuch. 

Allgemeine Vertragshaftung

Die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften finden sich vor allem im belgischen Zivilgesetzbuch in den Artikeln 1146 ff.--folgende Code civil / Burgerlijk Wetboek. Damit der Schuldner haftet, muss er eine vertragliche Pflicht zurechenbar verletzt haben. Darüber hinaus muss dem Gläubiger ein Schaden entstanden sein. Schließlich muss der Schaden aufgrund der Pflichtverletzung (Kausalzusammenhang) eingetreten sein. Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Schuldner seine vertragliche Pflicht gar nicht, nur teilweise und / oder fehlerhaft (inexécution de l'obligation / niet nakoming) erfüllt. Weitere Einzelheiten zur verspäteten Vertragserfüllung finden Sie in diesem Länderbericht unter dem Punkt "Vertragsrecht". Der Schuldner haftet für eigenes, aber unter Umständen auch für fremdes Verschulden.

Grundsätzlich muss der Gläubiger den Schuldner in Verzug setzen, das heisst ihn mahnen, bevor er sich auf die Haftungsvorschriften berufen kann. Das belgische oberste Zivilgericht, der Kassationshof (Cour de cassation / Hof van Cassatie), hat dies als allgemeinen Rechtsgrundsatz anerkannt. Hiervon gibt es allerdings auch Ausnahmen: zum Beispiel wenn eine vertragliche Regelung oder ein Spezialgesetz etwas anderes vorsieht, wenn die Vertragsumstände dagegen sprechen oder wenn der Schuldner sich ausdrücklich weigert, seine vertragliche Pflichten zu erfüllen.

Der Schuldner kann sich gegen einen solchen Anspruch unter verschiedenen Gesichtspunkten verteidigen: Zum einen kann er vorbringen, dass er sich vertragsgerecht verhalten hat - entweder weil der Vertrag das vom Gläubiger Gewünschte nicht vorsieht oder weil er sich auf eine Ausschlussklausel berufen kann. Zum anderen kann er ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn der Gläubiger zunächst selbst eine Pflicht erfüllen muss. Schließlich ist die Haftung ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung auf einem dem Schuldner nicht anzulastenden äußeren Ereignis (une cause étrangère qui ne peut lui être imputée / een vreemde oorzaak die hem niet kan worden toegerekend, Artikel 1147 Code civil / Burgerlijk Wetboek) beruht oder wenn höhere Gewalt (force majeure / overmacht, Artikel 1148 Code civil / Burgerlijk Wetboek) gegeben ist.

Der Gläubiger kann zwischen Vertragserfüllung (exécution / uitvoering) und Auflösung des Vertrages (résolution / ontbinding) (Artikel 1184 Absatz 2 Code civil / Burgerlijk Wetboek) wählen. Besteht der Gläubiger auf Durchführung des Vertrages, kann er, zumindest wenn es um die Vornahme einer Handlung geht, diese auch auf Kosten des Schuldners ausführen lassen (Artikel 1144 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Entscheidet sich der Gläubiger für die Rückabwicklung des Vertrages, muss er dies, soweit dies nicht vertraglich vorgesehen ist oder auch keine außerordentlichen Umstände vorliegen, vor Gericht durchsetzen (Artikel 1184 Absatz 3 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Dabei kann er auch Schadensersatzansprüche - inklusive entgangenen Gewinn - geltend machen (Artikel 1149 und 1184 Absatz 2 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Sie gehen aber nicht darüber hinaus, was im Zusammenhang mit dem Vertrag unter normalen Umständen zu erwarten war (Artikel 1150 Code civil / Burgerlijk Wetboek).

Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre (Artikel 2262bis Code civil / Burgerlijk Wetboek). Allerdings wird von der belgischen Rechtsprechung gefordert, dass innerhalb dieser Frist der Mangel binnen zweckdienlicher Frist nach Entdeckung geltend gemacht wird.


Gewährleistung bei Kaufverträgen

Im Kaufrecht ist insbesondere die Haftung für verborgene Mängel (vices cachés / verborgen gebreken) zu beachten (Artikel 1641 ff.--folgende belgisches Zivilgesetzbuch (Code civil/Burgerlijk Wetboek). Diese tritt ein, wenn ein Mangel die gekaufte Sache untauglich für ihre bestimmungsgemäße Benutzung macht. Sie besteht auch, wenn ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Sache so weit vermindert, dass der Kunde die Sache bei Kenntnis der Umstände nicht bzw.--beziehungsweise lediglich zu einem geringeren Preis gekauft hätte (Artikel 1641 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Dazu muss der Mangel versteckt gewesen sein, also für den Käufer nicht erkennbar (Artikel 1642 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Der Käufer kann in Folge eines versteckten Mangels nach belgischem Kaufrecht den Kaufpreis mindern und die Sache behalten. Alternativ dazu kann er auf die Rückabwicklung des Vertrages klagen, um gegen Rückgabe der Sache eine Rückzahlung des Kaufpreises zu erreichen (Artikel 1644 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Einen zusätzlichen Schadensersatzanspruch auf Erstattung sämtlicher Schäden hat der Kunde, wenn der Verkäufer die Mangelhaftigkeit der Sache kannte (Artikel 1645 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Dabei wird von der belgischen Rechtsprechung vermutet, dass dies bei einem gewerbsmäßigen Verkäufer grundsätzlich der Fall ist. Die Vermutung kann der Verkäufer allerdings widerlegen. Kannte der Verkäufer die Mangelhaftigkeit der Sache nicht, muss er nur den Kaufpreis zurückerstatten und für die im Zusammenhang mit dem Kauf entstandenen Kosten aufkommen (Artikel 1646 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte sind binnen kurzer Frist (bref délai / korte tijd) geltend zu machen. Dies ist einzelfallabhängig auf Grund der Natur der Mängel und der örtlichen Gepflogenheiten zu beurteilen (Artikel 1648 Code civil / Burgerlijk Wetboek).

Der Verkäufer kann die Haftung für verborgene Mängel vertraglich ausschließen, sofern er nichts von ihnen weiß (Artikel 1643 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Hierbei ist jedoch die oben genannte Vermutung zu beachten, wonach der gewerbliche Verkäufer Kenntnis von den Mängeln hat.

In einer Lieferkette haftet wegen verborgener Mängel zuvorderst der Verkäufer. Der Käufer kann aber auch - insbesondere wenn der Verkäufer nicht solvent ist - alle anderen an der Lieferkette Beteiligten wegen dieser Mängel in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus ist auf das Gesetz vom 25.2.1991 zur Produkthaftung (Loi relative à la responsabilité du fait des produits défectueux / Wet betreffende de aansprakelijkheid voor produkten met gebreken) hinzuweisen.

Gewährleistung bei Werkverträgen

Im Dienst- und Werkvertragsrecht ist vor allem die besondere Haftung gemäß Artikel 1792 belgisches Zivilgesetzbuch (Code civil / Burgerlijk Wetboek) der garantie décennale im Baubereich zu beachten. Hiernach haften Architekten und Werkunternehmer für die Standfestigkeit des Gebäudes gefährdende Konstruktionsfehler und sogar für Fehler der Bodenbeschaffenheit über eine Dauer von 10 Jahren (Artikel 2270 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Die Vorschrift ist zwingend (ordre public), das heisst die Parteien können diese vertraglich nicht abbedingen. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks zu laufen. Abnahme bedeutet hierbei die endgültige Erklärung des Bestellers, dass das Werk den vertraglichen Regelungen entspricht.

Neben dieser speziellen Bauhaftung gilt analog zum Kaufrecht die Haftung für verborgene Mängel (vices cachés / verborgen gebreken). Nach der Abnahme haftet der Werkunternehmer nicht mehr für offensichtliche Mängel, sondern nur noch für verborgene Mängel, die das Werk beeinträchtigen und die nicht in den Anwendungsbereich der garantie décennale fallen. Sie müssen ebenfalls binnen kurzer Frist (bref délai / korte tijd) geltend gemacht werden.

Germany Trade & Invest (Stand: 13.8.2021)

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