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Gesellschaftsrecht

Grundlagen litauischen Gesellschaftsrechts

Das litauische Gesellschaftsrecht ist hauptsächlich in diesen beiden zentralen Gesetzen geregelt:

Gesellschaftsformen in Litauen

Das Einzelunternehmen (auch als individueller Betrieb bezeichnet) nach litauischem Recht (individuali įmonė, abgekürzt ) ist im Unternehmensregister anzumelden. Rechtsgrundlage ist das litauische Einzelunternehmensgesetz Nr. IX-1805 vom 6.11.2003, demzufolge das Einzelunternehmen von einer natürlichen Person gegründet werden kann, die dann unbeschränkt haftet.

Das Wirtschaftsrecht Litauens sieht daneben etwa folgende wichtige Gesellschaftsformen vor:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder geschlossene Aktiengesellschaft (ŭzdaroji akcine bendrove, abgekürzt UAB) ist die in Litauen am weitesten verbreitete Gesellschaftsform. Obgleich die litauische UAB rein formal eine Aktiengesellschaft ist, kommt sie der Rechtsform der deutschen GmbH am nächsten: Gründung innerhalb einer relativ kurzen Zeit ist möglich und das erforderliche Stammkapitel ist nicht zu hoch:

    Gemäß Artikel 2 Abs. 5 HGG beträgt das Mindestkapital 2.900 Euro. Die UAB kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung sind notariell zu beurkunden. Die Gesellschaft ist ins Handelsregister einzutragen; mit dem Zeitpunkt dieser Eintragung erlangt sie Rechtsfähigkeit.

    Die Geschlossene Aktiengesellschaft litauischen Rechts (UAB) kann neuerdings auch dann online registriert werden, wenn sie mehrere, auch ausländische Aktionäre hat. Im Gegensatz zur „einfachen“ Aktiengesellschaft (AB) ist die Geschlossene Aktiengesellschaft (UAB) nicht börsennotiert.

  • Offene Aktiengesellschaft (akcine bendrove, abgekürzt AB), kann nach litauischem Recht von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden und bietet im Vergleich zur litauischen GmbH-Variante, der UAB einen anspruchsvolleren Verwaltungsaufbau und erfordert einen höheren Eigenkapitaleinsatz. Diese Gesellschaftsform ist aber bei weitem nicht so weit verbreitet wie etwa die UAB.

    Das Mindestkapital der offenen Aktiengesellschaft litauischen Rechts (AB) beträgt gemäß Artikel 2 Abs. 4 HGG 43.450 Euro. Organe einer AB sind Aktionärshauptversammlung, Vorstand und Geschäftsführung. Zudem ist es möglich, bei der litauischen AB einen Aufsichtsrat zu bestellen.

  • Offene Handelsgesellschaft Litauens (tikroji ūkine bendrija, abgekürzt TŪB), wird von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet.

    Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Eine litauische OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Jeden Gesellschafter trifft für die Verbindlichkeiten der OHG eine persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung (mit anderen Gesellschaftern).

  • Die litauische wirtschaftliche Kommanditgesellschaft (komanditine ūkine bendrija, abgekürzt KŪB) wird ebenfalls von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet.

    Der Komplementär haftet für die Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, die Haftung des Kommanditisten ist auf die Höhe seiner Einlage beschränkt. Der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden. Die KG ist ins Handelsregister einzutragen.

  • Eine Filiale (filialas, Artikel 2 Abs. 53-2 Abs. 55 ZGB) und eine Repräsentanz (juridinio asmens atstovybė, Artikel 2 Abs 56- 2 Abs. 58 ZGB) sind nach litauischem Recht keine juristische Personen, müssen aber ins Handelsregister eingetragen werden.

  • Weitere Rechtsformen nach litauischem Gesellschaftsrecht sind noch die wirtschaftliche Gesellschaft (ūkinė bendrija, abgekürzt UB), die Kooperative (kooperatinė bendrovė, kooperatyvas) oder auch die staatliche Gesellschaft (valstybės įmonė, abgekürzt VĮ).

Registrierung

Die Eintragung ins Handelsregister ist in Artikel 2 Abs. 62 – 2Abs. 73 des litauischen Zivilgesetzbuchs (Civilinis Kodeksas - Civil Code) und Artikel 11-12 des Handelsgesellschaftsgesetzes Litauens (Akcinių bendrovių istatymas - Law on Companies) geregelt.

Das litauische Handelsregister wird vom staatlichen Zentrum für Register (State Enterprise Centre of Registers - APIE REGISTRŲ CENTRĄ) betrieben und ist unter der Internetadresse www.kada.lt online recherchierbar (durchgehend englischsprachig).

Auch eine Übersicht über die Gesellschaftsregistrierung nach litauischem Recht (E-Guide) biete das Zentrum für Register auf seinen Internetseiten.

Unter dem Titel "E-Guide: Starting Business/Organisation" finden sich ganze 24 verschiedene Rechtsformen mit weiteren Informationen zu ihrer Registrierung (auf Englisch). Dabei kann man zunächst für die Registrierung wichtige Einzelheiten ankreuzen, etwa ob es sich um einen oder mehrere Gesellschafter handelt.

Sodann liefert der elektronische Leitfaden zur Gesellschaftsgründung und -registrierung in Litauen ausführliche Angaben zu folgenden Themen:

  • Rechtsform (legal entity)
  • Rechtsgrundlage (legal regulation)
  • Gründung (establishment)
  • Registrierung (registration)
  • erforderliche Dokumente (documents to be submitted)
  • Formularvorlagen (forms)
  • Gebühren (fees)

Die in der grenzüberschreitenden Praxis wichtigsten der so dokumentierten 24 litauischen Rechtsformen dürften etwa diese sein:

  • Litauische Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder geschlossene Aktiengesellschaft (UAB, Private limited liability company)
  • Einzelunternehmen nach litauischem Recht (Individual enterprise)
  • Rechtsform der Partnerschaft (Partnership)
  • Baugemeinschaft zur Errichtung eines Wohnhauses (Construction society of a residential house)
  • Zweigstelle /Filiale oder Repräsentationsbüro eines ausländischen Unternehmens in Litauen (Branches or representative offices of foreign legal entities)

Schließlich ist dem litauischen Zentrum für Register noch ein Stelle für die Vergabe litauischer elektronischer Signaturen und Zertifikate (certification centre) angeschlossen.

Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)

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