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Vertragsrecht

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

Beim Vertragsschluss im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Estland und Deutschland kann auch über das estnische Recht das sogenannte UN-Kaufrecht (CISG) zur Anwendung kommen, gilt es doch in beiden Ländern vorrangig für grenzüberschreitende Kaufverträge.

Kam es hingegen zu einem wirksamen Ausschluss des UN-Kaufrechts, so kommt als für Verträge in Estland relevante Rechtsgrundlage nicht zuletzt das estnische Zivilgesetzbuch in Betracht. In dessen allgemeinen Teil (Tsiviilseadustiku üldosa seadus, General Part of the Civil Code Act ) finden sich die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, rechtliche Transaktionen in Estland (entspricht in etwa den Willenserklärungen), Haftung für Dritte und Fristen und Termine. Weiter sind dort die Grundsätze der Rechtsausübung (etwa guter Glaube) und die Verjährung geregelt.

Der eigentliche Abschluss des Vertrages folgt hingegen aus dem sogenannten estnischen Schuldrechtsgesetz (Võlaõigusseadus, Law of Obligations Act). Dort sind auch zahlreiche Varianten des Vertragsschlusses geregelt, wie beispielsweise:

  • Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Tüüptingimused, Standard Terms § 35-45)
  • Fernabsatzverträge über Güter und Dienstleistungen (§§ 46-51, Koduukselepingud, Distance Contracts for Delivery of Goods or Provision of Services) oder
  • Verträge, die elektronisch, also über Computernetzwerke abgeschlossen wurden (§ 62 folgende, Arvutivõrgu abil sõlmitud lepingud, Contracts Entered into through Computer Network).

Aus Sicht des deutschen Dienstleistungsempfängers dürfte vor allem der estnische Vertrag über Dienstleistungen (Töövõtuleping, Contract for Services) von Interesse sein, der in den §§ 635-657 des estnischen Schuldrechtsgesetz (Võlaõigusseadus, Law of Obligations Act) detailliert geregelt wird.

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

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