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Wirtschaftsumfeld | Madagaskar | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Madagaskars Regierung hat kein Geld für umfangreiche finanzielle Fördermaßnahmen. Dafür bieten internationale Entwicklungsbanken mitunter Alternativen.

Von Carsten Ehlers | Nairobi

Vonseiten der madagassischen Regierung sind aufgrund fehlenden Geldes keine finanziellen Zuschüsse bei Investitionen möglich. Daher setzt sie auf investorenfreundliche Rahmenbedingungen sowie Steuererlässe in bestimmten Geschäftsfeldern. Die neue Regierung unter Präsident Andry Rajoelina ist seit Jahren dabei, ein neues Investitionsgesetz auszuarbeiten. Ob dies noch vor den Wahlen im November 2023 veröffentlicht wird, ist ungewiss.

Staatlicher One-Stop-Shop für Investoren

Erste Anlaufstelle für ausländische Investoren ist in Madagaskar das Economic Development Board of Madagascar (EBDM). Die staatliche Stelle wurde als One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen in Madagaskar geschaffen und soll administrative Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Dies scheint ihr in gewissem Rahmen auch gelungen zu sein. EBDM beschäftigt sogenannte Sektorexperten, die bereits im Vorfeld einer Investition beraten können. Was ungewöhnlich ist: Die Webseite, inklusive herunterladbares Informationsmaterial, ist ausschließlich auf französisch.

Local-Content spielt bislang keine Rolle

Das madagassische Investitionsgesetz aus dem Jahr 2007 garantiert unter anderem die Gleichbehandlung ausländischer und lokaler Investitionen. Eine Local-Content-Gesetzgebung gibt es in Madagaskar nicht. Ausländer können 100 Prozent der Anteile an einer Investition in Madagaskar halten. Nur im Telekommunikationsbereich gilt eine Obergrenze von 66 Prozent. Im noch nicht verabschiedeten neuen Bergbaugesetz, wird ein staatlicher Mindestanteil von 20 Prozent in Erwägung gezogen.

Public-private-Partnerships (PPP) in Infrastruktursektoren möglich

Prioritär werden von der Regierung Investitionen im Energiesektor (Bau von Kraftwerken und Netzen), im Transportbereich (Bau und Instandsetzung von Straßen, Hafenanlagen, Flughäfen) und im Bereich der Wasserversorgung angesehen. Hier sollen vermehrt private Akteure im Rahmen von Public-private-Partnership (PPP) aktiv werden. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wurde bereits 2015 verabschiedet.

Export-Processing-Zone-Status möglich bei Produktion für den Export

Auch in Madagaskar können Unternehmen in den Genuss der international üblichen Export-Processing-Zone (EPZ) Vergünstigungen gelangen. Den EPZ-Status erhalten unter anderem Unternehmen, die in Madagaskar für den Export produzieren sowie Dienstleister für EPZ-Unternehmen. Zu den Vergünstigungen zählen Erlasse von Steuern und von Zöllen für Importe und Exporte sowie ein freier Zugang zu Devisen. Vergeben wurde der EPZ-Status bislang vor allem in der Textilindustrie, aber auch für Unternehmen in den Bereichen Agro-Processing, Verpackungen sowie aus der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Der EPZ-Status sollte vom EBDM binnen einer Frist von 20 Tagen vergeben werden.

Freier Devisenverkehr erleichtert den Handel

Im Normalfall können lokale Investoren Devisen ohne Restriktionen und ohne Autorisierung einer Behörde ausführen. Devisenknappheit kann jedoch vorkommen, wie zuletzt im Jahr 2015, und zu Verzögerungen von Devisentransfers führen. Ein bestimmter Anteil aus Devisenerlösen aus Exportgeschäften muss in den Interbankenmarkt Madagaskars eingezahlt werden. Der Wechselkurs der madagassischen Währung Ariary fluktuiert frei zu anderen Währungen, wobei sich die Zentralbank Interventionen vorbehält.

Enteignungen nur in Ausnahmefällen

Im Investitionsgesetz gibt es eine Schutzklausel gegen Verstaatlichung und Enteignung. Einzige Ausnahme ist, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Derartige Fälle bedürfen jedoch der offiziellen Verkündigung durch die Regierung. Sie können auftreten bei wichtigen Infrastruktureinrichtungen, bei Mineralienressourcen oder militärischen Einrichtungen. Seit 2010 sind keine Fälle bekannt, in denen eine Enteignung oder Verstaatlichung nach diesem Muster versucht wurde.

Ausländische Geberbanken beteiligen sich an Investitionen

Interessant sind mitunter auch Fördermaßnahmen seitens der ausländischen Geber. Verschiedene sogenannte Entwicklungsbanken mit dem Auftrag, private Investitionen zu fördern, sind in Madagakar aktiv. Darunter auch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die zur Weltbank gehörende International Finance Corporation (IFC) oder die französische Proparco. Die DEG ist in Madagaskar nicht mit einem eigenen Büro vertreten, betreut das Land aber von seiner südafrikanischen Niederlassung in Johannesburg aus.

Der Gesamtumfang der von den Entwicklungsbanken zur Verfügung gestellten Finanzierungen wurde in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und dürfte weiter steigen. Entwicklungsbanken fördern Investitionen, wenn diese in besonderem Maße auch der Entwicklung des Landes dienen (unter anderem Bereitstellung von Infrastruktur und Schaffung von Arbeitsplätzen).

Die diesbezüglichen Anforderungen der Banken variieren. Unter anderem beteiligt sich die DEG in einigen afrikanischen Ländern an Investitionen in den Bereichen Nahrungsmittelproduktion, Bergbau und IKT. Bemängelt wird immer wieder, dass Kredite nur in größeren Tranchen vergeben werden und somit Kleinunternehmen wenig Chancen haben, an diese Förderungen zu kommen, weil sie kleinere Tranchen benötigen.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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