Das Warenkaufrecht in den USA
Im Gegensatz zu Deutschland ist das US-Warenkaufrecht einzelstaatliches Recht der US-Bundesstaaten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Im Gegensatz zu Deutschland ist das US-Warenkaufrecht einzelstaatliches Recht der US-Bundesstaaten.
Die EU und die USA haben sich auf ein neues Datenschutzabkommen verständigt.
Der Bundesstaat Utah hat als vierter US-Bundesstaat ein Datenschutzgesetz (Utah Consumer Privacy Act) verabschiedet.
Im U.S.-amerikanischen Verfahrensrecht gilt die American Rule, die besagt, dass grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen hat.
Deutsche Investoren, die ein Unternehmen in den USA gründen, können von einfachen Gründungsformalitäten und flexiblen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen profitieren.
Zum Markteinstieg in den USA können die Produkte über Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre und Franchisenehmer vertrieben werden.
Datenschutzrechtliche Regelungen ändern sich in den USA ständig. Für Unternehmen kann es eine komplizierte Aufgabe sein, mit den Gesetzen von 50 US-Bundesstaaten Schritt zu halten.
Viele deutsche Unternehmen fürchten sich vor der Verwicklung in einen Prozess in den USA.
Verträge in den USA können eine Klausel enthalten, die eine Nichterfüllung des Vertrages durch eine Vertragspartei beim Vorliegen von höherer Gewalt (Force Majeure) rechtfertigt.