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Die einzelnen Gesellschaftsformen sind in Polen im Gesetz über Handelsgesellschaften (Ustawa z dnia 15 września 2000 r. Kodeks spółek handlowych, im Folgenden Handelsgesellschaftsgesetz) geregelt. Das Gesetz normiert die rechtlichen Charakteristiken von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Zu den Personengesellschaften zählen die:
Offene Handelsgesellschaft (spółka jawna, abgekürzt sp.j., geregelt in den Artikeln 22-85);
Partnerschaftsgesellschaft (spółka partnerska, abgekürzt sp.p., geregelt in den...
Im Folgenden werden die Konstellationen der Anerkennung und Vollstreckung in Polen behandelt. Hierfür sind auch die vorrangigen Regelungen des Europäischen Rechts von Bedeutung, die ebenfalls in ihren wichtigsten Grundzügen dargestellt werden.