UN-Kaufrecht in Kolumbien
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Kolumbien am 1. August 2002 in Kraft getreten.
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Kolumbien am 1. August 2002 in Kraft getreten.
Der Länderbericht Recht kompakt Kolumbien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Die Republik Kolumbien (República de Colombia) ist eine Präsidialdemokratie.
Das Gewährleistungsrecht ist sowohl im Zivil- (Código Civil) als auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) geregelt.
Die kolumbianische Währung (kolumbianischer Peso) ist frei konvertibel.