Uganda lockert Beschränkung der Einlagerung von Altfahrzeugen
Die Steuerbehörde URA hat die Neuregelung des Zolllagerverfahrens für Gebrauchtfahrzeuge überarbeitet. Bis zu 13 Jahre alte Kfz dürfen weiterhin zollfrei eingelagert werden.
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Die Steuerbehörde URA hat die Neuregelung des Zolllagerverfahrens für Gebrauchtfahrzeuge überarbeitet. Bis zu 13 Jahre alte Kfz dürfen weiterhin zollfrei eingelagert werden.
Die neue Regelung gilt ab 1. Juli 2022.