Gewährleistungsrecht
Germany Trade & Invest (Stand: 07.01.2019)
Das ungarische Zivilgesetzbuch regelt die Gewährleistung für Sachmängel in den Artikeln §§ 6: 157-184. Hiernach kann der Käufer bei eingetretenem Sachmangel:
wahlweise Ausbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache oder anteilsmäßige Senkung der Gegenleistung verlangen (§ 6: 159 ung. BGB );
sofern eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist zurücktreten. Zu beachten ist aber, dass die Möglichkeit des Rücktritts dann ausgeschlossen ist...