Anerkennung/Vollstreckung
Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger in Deutschland oder in Liechtenstein einen Prozess (zum Beispiel auf Schadensersatz nach einem Gewährleistungsfall) gegen einen liechtensteinischen Dienstleister gewonnen hat, hat noch nicht sein Geld erhalten.
Vielmehr muss er die gerichtliche Entscheidung ggf.--gegebenenfalls anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das vom Gericht zugesprochene Geld auch tatsächlich zu erhalten.
Hier gibt es allerdings in Liechtenstein das Problem, dass Liechtenstein...