Belarus: Coronavirus und Verträge
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
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Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Infolge der Corona-Pandemie sehen sich Unternehmen eventuell mit den Herausforderungen einer Insolvenz konfrontiert. Indien trifft dazu bereits Sonderregelungen.
Bonn (gtai) - Grenzüberschreitende Kaufverträge rufen schnell die Frage hervor, welches nationale Recht auf diesen Vertrag anwendbar ist und führen häufig dazu, dass die Parteien die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts vereinbaren. Oft ist jedoch nicht bekannt, dass es bereits ein Regelwerk gibt, das eigens für die rechtliche Behandlung internationaler Kaufverträge entwickelt wurde, nämlich das UN-Kaufrecht.