Recht kompakt Bangladesch
Der Länderbericht Recht kompakt Bangladesch bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Bangladesch bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Bangladesch.
Bangladesch ist bislang kein Mitgliedstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Das Rechtssystem der Volksrepublik Bangladesch wurzelt im englischen Common Law. Rechtsquellen bestehen jedoch vor allem in Form von Parlamentsgesetzen.
Wesentliche Rechtsgrundlage des bangladeschischen Gesellschaftsrechts ist der Companies Act, 1994. Personengesellschaften sind hingegen im Partnership Act, 1932 geregelt.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des bangladeschischen Vertragsrechts stammen aus dem alten englischen Recht.
Hier finden Sie erste Informationen zur bangladeschischen Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie zur Mehrwertsteuer (VAT). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Außer dem Supreme Court gibt es verschiedene Untergerichte (Subordinate Courts). Das Land ist im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.
Bangladesch ist weitgehend offen für ausländische Investitionen. Nur sehr wenige Wirtschaftsbereiche sind auf bangladeschische Investitionen beschränkt.
Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu militärischen Zwecken wird verboten.