Bagatellsachen
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und zyprischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Dieses steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch Formblätter standardisierte Verfahren gibt es erst seit dem 01.01.2009, es wurde durch die...