Einfuhrverbote und Beschränkungen
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Kenia eingeführt werden.
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Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Kenia eingeführt werden.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittstaaten werden in der Regel Zölle und Umsatzsteuer erhoben. Ursprungswaren aus der EU profitieren von Zollvergünstigungen im Rahmen des WPA.
Neben Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer fallen weitere Gebühren und Abgaben an. Für bestimmte Waren werden zusätzlich Verbrauchsteuern erhoben.
Nur zugelassene Zollagenten können eine Zollanmeldung in Kenia abgeben.
In Kenia eingeführte Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Kenia gehört der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft an und ist Mitglied verschiedener Freihandelsabkommen. Seit Juli 2024 findet auch ein Abkommen mit der EU Anwendung.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Neben allgemeinen Vorgaben sind für zahlreiche Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Abgabetermin: 25.05.2026
Finanzierung: Eur. Bank für Wiederaufbau u. Entw./European Bank for Reconstruction and Development (EBRD)
Vorgesehene Leistung/Lieferung:
Ausstattung von 1.537 Wärmemengenzählern mit Modulen zur Übertragung der Zählerdaten über ein LoRaWAN-Netzwerk an einen zentralen Server im Rahmen des o. g. Fernwärmeprojekts
Vorankündigung
Finanzierung: Eur. Bank für Wiederaufbau u. Entw./European Bank for Reconstruction and Development (EBRD)
Vorgesehene Lieferung, inkl. Beratung:
Filterpressen und Bergbauausrüstung für die Compagnie des Phosphates de Gafsa