Italien: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen benötigen für die Einreise nach Italien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen benötigen für die Einreise nach Italien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Das öffentliche Beschaffungswesen unterliegt dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und den EU-weiten Rechtsvorschriften.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Italien.
Die italienischen Vorschriften stehen im Einklang mit den Gesetzen der anderen EU-Mitgliedstaaten. Italien hat die wichtigsten internationalen Verträge in diesem Bereich ratifiziert.
Ein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Italien nicht. Es sind aber stets tarifvertragliche Bestimmungen zu beachten.
Auch das italienische Recht unterscheidet zwischen Kapitalgesellschaften (società di capitali) und Personengesellschaften (società di persone).
Italien ist eine parlamentarische Republik. Die italienische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht.
Wer seine Forderungen vor Gericht durchsetzen möchte, muss sich zunächst klar darüber werden, welches Gericht zuständig ist.
Das italienische Recht unterscheidet folgende Verjährungsfristen (termine di prescrizione): allgemeine Verjährung, kurze Verjährung und vermutete Verjährung.
Dieser Überblick informiert über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht in Italien.