WTO entwickelt „Rule of Origin Facilitator“
„Rule of Origin Facilitator“ unterstützt Unternehmen bei der Nutzung von Freihandelsabkommen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
„Rule of Origin Facilitator“ unterstützt Unternehmen bei der Nutzung von Freihandelsabkommen.
Nachstehend erhalten Sie Informationen zum beninischen Investitionsrecht, zu Investitionsanreizen sowie dem Investitionsschutz.
Da Benin Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gilt im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA.
Das Rechtssystem Benins ist durch seine koloniale Vergangenheit mit Frankreich geprägt.
Benin ist Mitglied der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum (Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle, OAPI).
Benin ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 29. Juli 2011 beigetreten.
Der Länderbericht Recht kompakt Benin bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das beninische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Benin gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Über den Länderbericht Recht kompakt Benin hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.