Türkei hat Förderung von Forschung und Entwicklung ausgeweitet
Das türkische Investitionsfördersystem kennt keine besonderen Vergünstigungen für ausländische Unternehmen. Diese bedürfen auch keiner besonderen Genehmigung und unterliegen bezüglich Gründung und Förderung denselben Vorschriften, die auch für einheimische Firmen gelten. Ausländische Investitionen in der Türkei erfolgen größtenteils über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH = „Limited Sirketi“) nach türkischem Recht.
Die Grundlage des seit 2012 geltenden türkischen...