Thailand: Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Labour Protection Act geregelt. (Stand: 16.04.2025)
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Labour Protection Act geregelt. (Stand: 16.04.2025)
Für ausländische Unternehmen bestehen in Thailand viele Möglichkeiten, unternehmerisch tätig zu werden, wie Kapital-, Personengesellschaften, Joint Ventures oder Repräsentanzbüros. (Stand: 15.04.2025)
Neben einem speziellen Visum ist für Ausländer zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis notwendig. Bei Entsendungen sind insbesondere steuerrechtliche Aspekte zu beachten. (Stand: 29.04.2025)
Das Handelsvertreterrecht ist nicht speziell geregelt, sondern unterliegt den allgemeinen Normen des Vertretungsrechts (Sec. 797 ff. CCC). (Stand: 14.04.2025)
Zentrale Norm für Investitionen ausländisch investierter Unternehmen ist der Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA). (Stand: 15.04.2025)
Hersteller und Verkäufer können im Falle defekter Güter nach dem Produkthaftungsgesetz haften. (Stand: 15.04.2025)
Alle Verträge unterliegen zunächst dem allgemeinen Schuldrecht als Teil des Civil and Commercial Code (CCC). (Stand: 14.04.2025)
Neben dem Eigentumsvorbehalt sind noch andere Sicherungsmittel im Civil and Commercial Code (CCC) geregelt. (Stand: 14.04.2025)
Rechtsgrundlage des thailändischen Steuerrechts ist der Revenue Code (RC). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 16.04.2025)
Bei der Ausgestaltung des thailändischen Rechtssystems wurde auf kontinentaleuropäische und angelsächsische Rechtsordnungen zurückgegriffen. Dies gilt vor allem für das Zivilrecht. (Stand: 14.04.2025)