Einfuhrverbote und Beschränkungen
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
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Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
Für den Vertrieb von Waren in Senegal sind bestimmte Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Für den Vertrieb von Waren in Senegal sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.
Bei Wareneinfuhren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben.
Senegal ist Mitglied der westafrikanischen Zollunion ECOWAS und gehört der afrikanischen Freihandelszone AfCFTA an. Ein Abkommen zwischen ECOWAS und der EU ist nicht in Kraft.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Die neuen nationalen Produktnormen treten am 8. Juni 2025 in Kraft.
Strategiepapier
Finanzierung: Afrikan. Entwicklungsbank, -fonds (BAD/FAD/NTF)
Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat ein Strategiepapier für ihre Entwicklungszusammenarbeit mit Eswatini für den Zeitraum von 2025 bis 2030 vorgelegt.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Agence Française de Développement (AFD)
Die französische Entwicklungsagentur AFD unterstützt die zweite Phase eines Projekts im öffentlichen Sektor in Äthiopien.