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CO2 Speicherung - eine Frau prüft das Alter das Baumes und somit auch den gespeicherten CO2-Gehalt Umweltbewusst Co2 | © ™GettyImages/Westend61/Infinite Lux

Webinar l China l CBAM

China und CBAM: Was der CO2-Grenzsausgleichsmechnismus im Umgang mit Lieferanten aus China bedeutet

Seit dem 1. Oktober 2023 gilt die CBAM-Übergangsphase. Wir ziehen Bilanz nach den ersten Berichtsperioden und informieren über die Folgen von CBAM im Chinageschäft.

06 Juni 2024

Webinar l China l CBAM
China und CBAM: Was der CO2-Grenzsausgleichsmechnismus im Umgang mit Lieferanten aus China bedeutet

9:30 Uhr

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein Klimaschutzinstrument, das Importe mit einem CO2-Preis belegt. Während der Übergangsphase müssen Unternehmen berichten, welche Emissionen bei der Produktion ihrer Importe entstanden sind. Ab 2026 müssen sie Emissionszertifikate für ihre Einfuhren erwerben. Wir geben einen Überblick, was auf Unternehmen zukommt und welche Kosten dabei entstehen könnten.

China ist Deutschlands wichtigster Warenlieferant. Die Bundesrepublik importierte 2023 Güter für 157 Milliarden Euro, rund 12 Prozent der deutschen Einfuhr stammen aus China. Dementsprechend hoch sind die Auswirkungen, die von CBAM im Handel mit China zu erwarten sind. Bis Ende Juli 2024 können Unternehmen noch sogenannte Standardwerte zur Berechnung ihrer CO2-Emissionen heranziehen, danach sollen sie sogenannte Echtzeitdaten nutzen. Wir werfen einen Blick nach China und berichten, wie chinesische Lieferanten mit dem Thema umgehen.
 

Logo AHK Greater China Logo AHK Greater China | © AHK Greater China

Im Webinar beantworten wir die folgenden Fragen: 

  • Was ist und wie funktioniert CBAM? 
  • Welche Folgen hat CBAM für deutsche Unternehmen im Chinageschäft und chinesische Exportunternehmen?
  • Lessons Learned aus den ersten Berichtsperioden
  • Berechnungsbeispiele für Kostenkalkulation und Auswirkungen auf die Lieferkette

Zum Hintergrund: CBAM soll zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen und gleichzeitig verhindern, dass Unternehmen in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards abwandern. Der CBAM gilt für die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Die Einführung erfolgt schrittweise: Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase begonnen. Damit müssen Unternehmen erste Berichtspflichten erfüllen. Ab 2026 tritt der CBAM endgültig in Kraft. 

 

Präsentation:
Stefanie Eich, Deputy Director Zoll GTAI Bonn 
Hendrik Schuldt, Geschäftsführer carboneer GmbH Berlin
Corinne Abele, Chief Representative Trade Information GTAI Shanghai
Dr. Constanze Wang, Head Government Affairs & Advocacy AHK Greater China
Moderation:
Christina Otte, Deputy Director Ostasien GTAI Bonn

Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, lediglich eine Anmeldung ist erforderlich. 

Termin: 6. Juni 2024

Zeit: 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr (MEZ)

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