EU: "Die neue Dual-Use-Verordnung – Worauf ist zu achten?" (Oktober 2021)
Am 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung in Kraft. Wir informierten Sie in unserem Webinar über die wichtigsten Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen.
Nach jahrelangen Diskussionen, Reformüberlegungen und Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament war es am 9. September 2021 soweit: Die novellierte Dual-Use Verordnung trat in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Exporteure die neuen Vorgaben für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind, beachten. Die neuen Regelungen führen nicht zu einer vollkommen exportkontrollrechtlichen Neubewertung. Gleichwohl gibt es signifikante Neuerungen, die künftig zu berücksichtigen sind. So tritt insbesondere der Schutz der Menschenrechte im Hinblick auf die Verwendung bestimmter Güter stärker in den Fokus.
Neu ist auch die Aufnahme der praktisch relevanten technischen Unterstützung, die bislang rein nationalrechtlich geregelt war. Verschärfungen enthält die neue Verordnung für Vermittlungstätigkeiten und Durchfuhren.
Zu beachten sind auch zwei neue Allgemeine Genehmigungen, die den konzerninternen Transfer von Software und Technologie zur gewerblichen Produktentwicklung die Ausfuhr von Gütern der Verschlüsselung betreffen.
Die Referent*innen gehören dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an und sind mit der Materie bestens vertraut.
Referent:innen |
Georg Pietsch, Abteilungsleiter: Ausfuhr – Verfahren, Genehmigungen, Internationale Regime – Verfahren, Outreach-Projekte, BAFA |
Frau Mirjam Kochendörfer, Referatsleiterin: Genehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, BAFA |
Axel Krickow, stellv. Referatsleiter: Kriegswaffenkontrolle, BAFA |
Cyra Ossenkopp, Referentin: Grundsatz- und Verfahrensfragen, BAFA |
Moderation |
Dr. Achim Kampf, Bereichsleiter Zoll, Germany Trade & Invest |
Hier finden Sie zwei Präsentationen (kurze Einführung und BAFA-Präsentation) sowie einen Link zur Aufzeichnung.