Zollbericht Ägypten Konformitätserfordernisse
Ägypten erleichtert Einfuhr von Solartechnik
Ägypten vereinfacht die Einfuhrkontrollen für Solaranlagen und Solarkomponenten. Künftig reicht in bestimmten Fällen eine vereinfachte Sichtprüfung aus.
28.08.2026
Ägypten hat die Prüfverfahren für die Einfuhr von Solaranlagen und Solarkomponenten vereinfacht. Grundlage ist die ministerielle Resolution Nr. 32/2026 des Ministeriums für Investitionen und Außenhandel, die am 16. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Regelung ergänzt die Resolution Nr. 486/2025, mit der Solartechnik besonderen Einfuhranforderungen unterstellt wurde.
Betroffen sind unter anderem Photovoltaikmodule, Solarthermieanlagen, Wechselrichter, Solarbatterien sowie zugehörige Komponenten.
Künftig genügt in zwei Fällen eine vereinfachte Sichtprüfung der Ware und der Begleitdokumente:
- Die Produkte stammen von einem bei der ägyptischen Einfuhrkontrollbehörde GOEIC registrierten Hersteller.
- Der Sendung liegt ein beglaubigtes Inspektions- und Audit-Zertifikat einer anerkannten akkreditierten Stelle bei, das unter anderem Prüfergebnisse und einen Konformitätsnachweis nach ägyptischen Normen enthält.
Die GOEIC behält sich jedoch weiterhin Stichprobenkontrollen vor. Die Behörde betont, dass die Erleichterungen keine Ausnahme von den Qualitätsanforderungen darstellen, sondern einem risikobasierten Kontrollansatz folgen.
Nach Angaben der GOEIC sollen die neuen Verfahren die Freigabezeiten in den Häfen verkürzen, Kosten für wiederholte Prüfungen reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.
Quelle: Mitteilung der General Organization for Export and Import Control