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Wirtschaftsumfeld | Bangladesch | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Um Investitionen ins Land zu holen, will Bangladesch weitere Export- und Wirtschaftsförderzonen errichten. Um die Ansiedlungen kümmert sich die staatliche Investitionsbehörde.

Von Boris Alex

Bangladesch hat in den letzten 15 Jahren seine Wirtschaft schrittweise für ausländische Firmen geöffnet und die Rahmenbedingungen für Investoren verbessert. Die Regierung nimmt eine aktive Rolle bei der Anwerbung von Investitionen ein, was sich auch in der Entwicklung der Bestände der ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment; FDI) widerspiegelt. Diese waren Ende 2021 mit 21,6 Milliarden US-Dollar (US$) gut drei Mal so hoch wie noch zehn Jahre zuvor. Maßgeblich für diese Entwicklung sind der Energiesektor mit einem Anteil von 30 Prozent sowie die Textil- und Bekleidungsindustrie mit einem FDI-Bestand von 3,8 Milliarden US$. Weitere wichtige FDI-Empfänger sind die Finanzdienstleistungsbranche, der Telekommunikationssektor sowie die Agrar- und Nahrungsmittelindustrie.

Staatliche Investitionsbehörde als zentrale Anlaufstelle

Ausländische Firmen werden grundsätzlich wie lokale Unternehmen behandelt. Beiden stehen die meisten Sektoren für Investitionen - entweder vollständig oder mit Auflagen - offen. Ausnahmen sind die Rüstungsindustrie, die Erzeugung von Kernenergie, der Sicherheitsdruck und bestimmte forstwirtschaftliche Aktivitäten. In weiteren 17 Bereichen, vor allem in der Rohstoffförderung, in der Finanz- und Versicherungsbranche sowie im Telekommunikationssektor werden zusätzliche Genehmigungen durch die zuständigen Ministerien und Behörden benötigt.

Zentrale Investitionsbehörde ist seit 2016 die Bangladesh Investment Development Authority (BIDA), die dem Büro der Ministerpräsidentin direkt untersteht. BIDA bietet Dienstleistungen entlang des Ansiedlungsprozesses an. In ihre Zuständigkeit fällt unter anderem die Registrierung und Genehmigung von privaten Industrievorhaben sowie von Firmenniederlassungen, Verbindungs- und Repräsentanzbüros. Auch die Erteilung von Arbeitsvisa für Ausländer und die Einfuhr von Maschinen und Rohstoffen läuft über BIDA. Sie koordiniert als zentrale Anlaufstelle (One Stop Service) die Investitionsprojekte mit den verantwortlichen Ministerien und Behörden.

Hundert Wirtschaftsförderzonen bis 2030 geplant

Weitere zentrale Akteure der Investitionsförderung sind die Bangladesh Export Processing Zones Authority (BEPZA) und die Bangladesh Economic Zones Authority (BEZA). Diese bieten lokalen und internationalen Unternehmen eine funktionierende Infrastruktur (unbebaute Grundstücke und fertige Gewerbebauten, Wasser-, Stromversorgung etc.) sowie vereinfachte Importverfahren und zeitlich begrenzte Steuerbefreiungen und -vergünstigungen. Es gibt derzeit acht Exportzonen unter Aufsicht der BEPZA, weitere drei sind in Planung.

Die Wirtschaftszonen der BEZA stehen auch Unternehmen, die für den lokalen Markt produzieren, offen. Bis 2030 sollen 100 "Economic Zones" den Betrieb aufnehmen. Bislang wurden 97 Vorhaben genehmigt. Davon werden 68 von der Regierung und 29 vom Privatsektor entwickelt. Bislang haben elf Zonen den Betrieb aufgenommen.

Darüber hinaus gibt es noch die Bangladesh Hi-Tech Park Authority (BHTPA), die sich vor allem um die Ansiedlung von Unternehmen aus der Software-, IT- und BPO-Branche (Auslagerung von Geschäftsprozessen; Business Process Outsourcing) kümmert. Von den 28 geplanten Hi-Tech-Parks sind bislang vier in Betrieb, so die Informationen der BHTPA.

Sektor- und produktspezifische Anreize für Investoren

Die Fördermaßnahmen sind von der Struktur her landesweit gleich, unterscheiden sich aber im Detail je nach Branche, Standort sowie danach, ob die Ansiedlung in einer Wirtschaftsförderzone liegt. Einkommenssteuerbefreiungen werden zeitlich und prozentual gestaffelt gewährt. Auch die Besteuerung von Dividenden, Kapital- oder Lizenzgebühren wird meist über einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Die zollfreie oder -reduzierte Einfuhr von Maschinen, Rohstoffen und Vorprodukten sowie Sonderabschreibungen auf Investitionsgüter sind weitere Anreizinstrumente für Investoren. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von branchen- und produktspezifischen Fördermaßnahmen.

Eine ausführliche Darstellung der allgemeinen und sektoralen Anreize bietet das "Bangladesh Investment Handbook" von BIDA. Daneben gibt es Investitionsleitfäden für Ansiedlungen in den Export Processing Zones von BEPZA, den Economic Zones von BEZA und den Hi-Tech Parks von BHTPA. Seit 1981 besteht ein Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Bangladesch, das allerdings kein Investitionsschiedsverfahren (Investor-state dispute settlement) umfasst.

GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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