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Wirtschaftsumfeld | Russland, Belarus | Sanktionen, Visapolitik der EU
Die Europäische Union hat eine restriktive Visapolitik gegen russische und belarussische Diplomaten, Abgeordnete und Geschäftsleute beschlossen.
30.03.2022
Von Edda Wolf | Bonn
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs schränkt die EU-Kommision den Zugang zu Visa für die Europäische Union für russische Diplomaten, Duma-Abgeordnete und Geschäftsleute ein. Vorher hatten diese Personengruppen privilegierte Einreisemöglichkeiten.
Für wohlhabende und mit der russischen Regierung in Verbindung stehende russische Staatsbürger wird ferner die Möglichkeit eingeschränkt, sich einen „goldenen Pass“ und damit eine EU-Staatsbürgerschaft zu verschaffen, die den Zugang zu europäischen Finanzsystemen ermöglicht. Dies betrifft vor allem die auf Sanktionslisten verzeichneten russischen Großunternehmer (Oligarchen).
Die EU-Kommission drängt die Mitgliedstaaten zum Handeln gegen „goldene Visa“ und „goldene Pässe“. Dabei handelt es sich um den Verkauf von EU-Aufenthaltserlaubnissen und EU-Staatsbürgerschaften an Nicht-EU-Bürger. In einer am 28. März 2022 veröffentlichten Empfehlung fordert die Kommission die Unionsstaaten dazu auf, alle bestehenden Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren umgehend aufzuheben und für die Durchführung strenger Kontrollen zu sorgen.
Die Empfehlung der EU-Kommission ist Teil des umfassenderen strategischen Ansatzes der Kommission, entschlossene Maßnahmen in Bezug auf diese Regelungen zu ergreifen. Damit sollen die mit dem Verkauf von "goldenen Pässen" an Investoren verbundenen Risiken eingedämmt werden.
In ihrer Empfehlung ruft die EU-Kommission dazu auf, dass
Aufenthaltsregelungen für Investoren bergen für die Mitgliedstaaten sowie für die gesamte EU Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine habe dies aufs Neue deutlich gemacht.
In ihrer Empfehlung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten deshalb auf,
Alle Maßnahmen sind im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Grundrechten und dem nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten durchzuführen.
Die heutige Empfehlung stellt nur eine Komponente des allgemeinen Vorgehens der Kommission gegen Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren dar. Die Kommission kann bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Empfehlung der Kommission vom 28. März 2022 über Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren sowie über unmittelbare Schritte im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine
Bericht der Kommission vom 23. Januar 2019 über Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der Europäischen Union