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Gesellschaftsformen
Belgien hat zum Mai 2019 eine umfangreiche Reform seines Gesellschaftsrechts implementiert. Seitdem gilt das neue belgische Gesellschaftsgesetzbuch (Code des sociétés et des associations / Wetboek van vennootschappen en verenigingen). Das neue Recht gilt automatisch für alle Gesellschaften, die ab 1. Mai 2019 gegründet wurden. Seit dem 1. Januar 2020 gelten seine zwingenden Vorschriften auch für bereits bestehende Gesellschaften. Die Übergangsfristen sind inzwischen vollständig abgelaufen. Damit gelten die zwingenden Regelungen des neuen Gesellschaftsgesetzbuchs seit Januar 2020 nunmehr für alle belgischen Gesellschaften. Es hat also Vorrang vor eventuell abweichenden Regelungen in Gesellschaftssatzungen. Wir beschränken uns in unserer Darstellung daher auf die Regelungen des neuen Rechts.
Des Weiteren beschränkt sich dieser Bericht auf die beiden in der Praxis am häufigsten vorkommenden belgischen Gesellschaftsformen: die Aktiengesellschaft (Naamloze Vennootschap (NV) oder Société Anonyme (SA)) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten Vennootschap (BV) oder Société à Responsabilité Limitée (SRL).