Bisherige Regelung
Das Dienstvertragsrecht wurde im bisherigen belgischen Zivilgesetzbuch nicht als separate Vertragskategorie gesehen, sondern zusammen mit Dienstverträgen als Dienstmiete (louage d'ouvrage et d'industrie/ huur van werk en van diensten) im Sinne der Artikel 1779 ff. Code civil / Burgerlijk Wetboek qualifiziert. Dies umfasst sowohl Verträge, in denen nur ein Tätigwerden geschuldet wird, als auch Verträge, bei denen der Werkunternehmer das Material selbst beschafft (Artikel 1787 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Der Werkunternehmer ist demnach für die von ihm beschäftigten Personen verantwortlich (Artikel 1797 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Der Besteller kann jederzeit das Vertragsverhältnis kündigen. Dann muss er dem Werkunternehmer jedoch alle Auslagen und Ausgaben sowie den entgangenen Gewinn erstatten (Artikel 1794 Code civil / Burgerlijk Wetboek).
Grundsätzlich trägt der Werkunternehmer das Risiko, dass das Werk untergeht, bis zur Abnahme durch den Besteller. Dies gilt nicht, wenn der Besteller das Werk längst hätte abnehmen müssen (Artikel 1788, 1790 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Für den Fall, dass dem Werkunternehmer die Materialien gestellt werden, gilt dies ebenfalls nicht, wenn das Werk untergegangen ist, entweder weil der Besteller dies verschuldet hat, oder weil das zur Verfügung gestellte Material mangelhaft war (Artikel 1790 Code civil / Burgerlijk Wetboek).
Ebenfalls unter die Kategorie der Dienstmiete fällt der Frachtführervertrag (voiturier / ondernemers van vervoer) (Artikel 1782 - 1786 Code civil / Burgerlijk Wetboek).
Wichtig:
Das bisherige Recht gilt fort, bis das neue Recht in Kraft getreten ist. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2027 der Fall sein. Das neue Recht wird nur für Verträge gelten, die nach seinem Inkrafttreten geschlossen werden. Für alle anderen Verträge bleibt das bisherige Recht anwendbar.
Das neue belgische Dienstvertragsrecht
Das neue Buch 7 des neuen belgischen Code Civil wird Werkvertrag, Auftrag und Verwahrung unter dem gemeinsamen Begriff des Dienstvertrages zusammenführen. Ein Dienstvertrag liegt demnach vor, sobald sich eine Vertragspartei dazu verpflichtet, eine materielle oder intellektuelle Leistung zu erbringen. Kaufrecht gilt hingegen, wenn die entgeltliche Übertragung einer noch herzustellenden beweglichen Sache vereinbart wird. Die Vorschriften zum Dienstvertrag werden überwiegend dispositiv sein, das heißt, von ihnen kann durch Vertrag abgewichen werden.
Germany Trade & Invest (Stand: September 2026)