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Zentrale Datenbank der Unternehmen

Anstelle eines Handelsregisters, eines Gewerberegisters und einer Handwerksrolle gibt es in Belgien die Zentrale Datenbank der Unternehmen (Banque-Carrefour des Entreprises / Kruispuntbank Ondernemingen). Die rechtliche Grundlage findet sich im belgischen Wirtschaftsgesetzbuch (Code de droit économique / Wetboek van economisch recht), genauer gesagt in dessen 2. Kapitel des 3. Buches. 

In die Zentrale Datenbank der Unternehmen müssen sich nicht nur alle juristischen Personen belgischen Rechts (wie die belgische Aktiengesellschaft / Société anonyme / Naamloze vennootschap oder die belgische GmbH / Société privée à responsabilité limitée / Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid - Näheres hierzu im Abschnitt Gesellschaftsrecht), sondern auch juristische Personen ausländischen Rechts, die in Belgien eine Niederlassung betreiben, registrieren lassen. Dies gilt auch für natürliche Personen, die gewöhnlich in Belgien haupt- oder nebenberuflich eine wirtschaftliche und berufliche Tätigkeit ausüben oder sich in Ausführung einer Verpflichtung noch anderweitig registrieren lassen müssen. Ein Unternehmen übt in der Regel dann gewöhnlich eine wirtschaftliche Tätigkeit in Belgien aus, wenn es entweder als Arbeitgeber der Sozialversicherung unterworfen oder mehrwertsteuerpflichtig ist (Artikel III.16 Wirtschaftsgesetzbuch). So werden zum Beispiel Handels- und Handwerksbetriebe unabhängig von ihrer Rechtsform in der Zentralen Datenbank der Unternehmen erfasst. Ebenso besteht für Freiberufler und Erbringer rein geistiger Dienstleistungen wie Rechtsanwälte, Notare und Unternehmensprüfer die Pflicht zur Registrierung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen.

Die zentrale Datenbank der Unternehmen enthält unter anderen folgende Daten der eingetragenen Unternehmen (Artikel III.18 Wirtschaftsgesetzbuch):

  • Name / Bezeichnung / Firma sowie Rechtsform des Unternehmens;
  • Adressen des Unternehmens und eventuell seiner Niederlassungen in Belgien;
  • Rechtslage des Unternehmens;
  • Gründungsdatum bzw.--beziehungsweise Auflösungsdatum;
  • Angaben zur Identifizierung von Gründern, Beauftragten und Bevollmächtigten;
  • wirtschaftliche Tätigkeiten, die das Unternehmen ausübt;
  • Informationen über Zulassungen oder Lizenzen des Unternehmens bzw. über Eigenschaften, die Behörden in Bezug auf dieses Unternehmen haben.

Jedes Unternehmen erhält spätestens bei Registrierung in der Zentralen Datenbank für Unternehmen eine Identifikationsnummer (numéro d'entreprise / ondernemingsnummer) von seinem Unternehmensschalter (Guichets d'entreprises / Ondernemingsloketten) (Artikel III.22 Wirtschaftsgesetzbuch). 

Die Unternehmensschalter (Guichets d'entreprises / Ondernemingsloketten) sind vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, zugelassene Stellen (Artikel III.58, III.61 ff. Wirtschaftsgesetzbuch). Sie sind für die Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zuständig, die für die Aufnahme vieler Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Erklärungen, Anmeldungen, die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden beziehungsweise -kammern oder Berufsorganisationen (Artikel III.59 Wirtschaftsgesetzbuch). Denn die Unternehmensschalter fungieren gleichzeitig als Einheitliche Ansprechpartner im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG). Darüber hinaus sind etwaige Änderungs- und Löschungsanträge bei ihnen zu stellen.

Deutsche Dienstleistungsempfänger können kostenfrei auf der Homepage der Zentralen Datenbank der Unternehmen eine Basisdatenabfrage der Daten belgischer Dienstleister mittels Stichwortsuche (Recherche par mot / Opzoeking volgens zoekwoord) oder Unternehmens-Identifikationsnummer (Recherche par numéro d'entreprise / Opzoeking volgens ondernemingsnummer) durchführen.

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