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Zuständige Gerichte

Wer seine Forderungen vor Gericht durchsetzen möchte, muss sich zunächst klar darüber werden, wo er dies machen kann. Er muss also seine Gegenpartei vor dem zuständigen Gericht verklagen.

Bei Gerichtsprozessen zwischen Parteien aus Belgien und Deutschland muss hierzu geklärt werden, ob die belgischen oder deutschen Gerichte den Streit entscheiden dürfen. Das Gericht, vor dem man klagt (oder verklagt wird), muss also international zuständig (compétence internationle / internationale bevoegdheid) sein. Anschließend muss man sich bewusst machen, an welchem Ort in diesem Staat geklagt werden muss. Dafür muss man wissen, ob es (zum Beispiel wegen der Höhe der Forderung oder des besonderen Gegenstandes des Streits) speziellen Gerichten vorbehalten ist, in dem Fall zu entscheiden. Dies bezeichnet man als sachliche Zuständigkeit (compétence d‘attribution / volstrekte bevoegdheid). Zudem muss das jeweilige Gericht innerhalb seines Staates örtlich zuständig (compétence territoriale / territoriale bevoegdheid) sein.

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