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Wirtschaftsumfeld | Bosnien und Herzegowina | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Die Fördermaßnahmen in Bosnien und Herzegowina hängen stark vom gewählten Standort ab. Gespräche mit Städten und Gemeinden im Vorfeld können sich auszahlen.

Von Martin Gaber | Belgrad

Die Agentur FIPA (Foreign Investment Promotion Agency) ist die staatliche Investitionsfördergesellschaft Bosnien und Herzegowinas. Sie wirbt im Ausland um Investoren und unterstützt diese bei der Ansiedlung. Anders als in einigen Nachbarländern gibt es in Bosnien und Herzegowina keine Subventionen auf nationaler Ebene. Allerdings haben Investoren aus dem Ausland dieselben Rechte und Pflichten wie inländische.

Entitäten stellen eigene Anreize zusammen

Bosnien und Herzegowina ist in die beiden Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska sowie in den Distrikt Brčko unterteilt. Die drei Verwaltungsgebiete haben eigene Investitionsanreize zusammengestellt. Dabei handelt es sich vor allem um Steuervergünstigungen. In der Föderation beziehen sich diese sowohl auf Investitionen in Anlagen als auch auf neu eingestelltes Personal. In der Republika Srpska nur auf Anlageinvestitionen.

Der Distrikt Brčko im Nordosten des Landes zählt nur rund 80.000 Einwohner. Auch dort gibt es eigene Anreize für ausländische Investoren. So können Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Firmengründung, bei Anschlüssen an notwendige Infrastruktur und für die Beschäftigung von Mitarbeitern erhalten.

Eine Übersicht gibt es bei der FIPA.

Geberbanken gehen mit neuen Projekten an den Start

Die Weltbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) gehen mit zwei Projekten zur Förderung des Privatsektors an den Start. Bei den Projekten handelt es sich um die Vorhaben Employment Support Project und Go Digital. Die Projekte sind allerdings zeitlich befristet und richten sich nicht explizit an Investoren. Im Fokus stehen die Erhöhung der Beschäftigung und die Digitalisierung.

Freizonen sind beliebte Option für die Weiterverarbeitung

Neben direkten Förderungen können auch Frei- und Wirtschaftszonen interessante Anreize für Unternehmen darstellen. In Bosnien und Herzegowina gibt es insgesamt vier Freizonen: Zwei davon in der Nähe von Sarajewo (Vogošća und Visoko), eine im Nordosten des Landes (Lukavac) und eine im Südwesten (Mostar). Alle vier befinden sich in der Föderation. Eine erste Freizone für die Republika Srpska ist für Trebinje geplant. Insgesamt haben sich rund 100 Unternehmen in den Freizonen angesiedelt. Freizonen eignen sich vor allem für die Weiterverarbeitung.

Neben den Freizonen gibt es rund 50 Industrie- und Wirtschaftszonen im Land. Dort können Unternehmen auf die vorhandene Infrastruktur zurückgreifen und Synergieeffekte mit anderen Unternehmen nutzen.

Für Unternehmen aus dem IT- und Digitalbereich sind Co-Working-Spaces, Inkubatoren und Akzeleratoren eine Option für den Start in Bosnien und Herzegowina. Diese befinden sich zumeist in den größeren Städten wie Sarajewo oder Banja Luka. 

Städte und Gemeinden haben individuelle Angebote

Häufig bieten auch Städte und Gemeinden Investitionsanreize. Diese hängen aber oft von dem Willen der jeweiligen Verwaltung ab und sind nur selten strukturiert. Eine gute Anlaufstelle für Investoren sind Gemeinden, die als "business friendly", also unternehmensfreundlich, zertifiziert sind. Sie werden über einen Zeitraum von mehreren Jahren anhand vorgegebener Kriterien geprüft und mit einem Zertifikat, dem Business Friendly Certificate (BFC), gekennzeichnet. Das BFC Südosteuropa bietet eine Übersicht aller Gemeinden an.

Steuersätze in Bosnien und Herzegowina sind attraktiv

Die Steuersätze in Bosnien und Herzegowina gehören sowohl im regionalen als auch europäischen Vergleich zu den niedrigsten. Die Umsatzsteuer ist mit 17 Prozent sogar die günstigste der gesamten Region. Die Umsatzsteuersätze auf dem Westbalkan bewegen sich zwischen 17 und 21 Prozent. Die Körperschaftssteuer ist mit 10 Prozent ebenfalls niedrig.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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