Branchen | Bulgarien | Automobilsektor
Rahmenbedingungen
Auf dem Markt gelten das Einfuhrregime, Standards und Normen der Europäischen Union.
12.04.2021
Von Dominik Vorhölter | Bonn
Zoll- und Importbestimmungen ändern sich nur für Waren aus Drittländern
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.