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Dänemark dreht Energiepreise auf 2021er Niveau zurück

Angesichts der gestiegenen Energiepreise können Privatkunden und Unternehmen die Begleichung eines Teils ihrer Strom-, Gas- und Fernwärmerechnung um bis zu sechs Jahre aufschieben.

Von Michał Woźniak | Stockholm

Das dänische Parlament hat die von der Regierung vorgelegten Ausgleichsmaßnahmen für die gestiegenen Energiepreise bewilligt. Gleichzeitig wurde - wie bereits angekündigt - der Begünstigtenkreis um Unternehmen erweitert.

Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden können bei ihrem Energieversorger einen Zahlungsaufschub beantragen. Diese Möglichkeit gilt ab Oktober 2022 für vorerst zwölf Monate und betrifft den Teil der Rechnung, der durch erhöhte Preise verursacht wurde. Als Normalniveau gilt dabei für Strom und Gas der von Region und Versorger abhängige Durchschnittspreis aus dem 4. Quartal 2021, bei Fernwärme der Durchschnittspreis der zehn teuersten Versorger im Januar 2022.

Vorzugszinsen sind bei Unternehmen mit Obergrenzen verbunden

Nach Ablauf des zwölfmonatigen Aufschubzeitraums steht den Kunden eine ebenfalls zwölfmonatige tilgungsfreie Zeit zu. Danach haben sie vier Jahre, um den ausstehenden Rechnungsbetrag zu begleichen. Der Jahreszins beträgt dabei für Privathaushalte 2 Prozent, für Unternehmen 4,4 Prozent.

Zusätzlich müssen Unternehmen selbst darauf achten, die Hilfsobergrenzen nicht zu überschreiten: Bei Strom und Gas können Zahlungen in Höhe von maximal 15 Millionen dänischer Kronen (dkr; etwa 2 Millionen Euro; 1 Euro = 7,4366 dkr; Stand: 26.09.2022), bei Fernwärme bis zu 3,75 Millionen dkr (etwa 0,5 Millionen Euro) aufgeschoben werden.

Niedrigere Steuern und Liquiditätsspritze

Um Liquiditätsprobleme bei den Energieversorgern zu vermeiden, können sich diese den Betrag, der durch den Zahlungsaufschub entsteht, vom Staat leihen. Der Staat bürgt zudem für die aufgeschobenen Rechnungen im Falle eines Zahlungsausfalls durch die Kunden.

Um die Energiepreise weiter zu stabilisieren, kündigte die dänische Regierung ferner an, die Stromsteuer im 1. Halbjahr 2023 auf den von der EU festgelegten Mindestsatz zu senken: von den angedachten 697 dkr (etwa 93,7 Euro) auf 8 dkr (etwa 1,1 Euro) je Megawattstunde. Zusätzlich wurde der staatliche Stromnetzbetreiber Energinet aufgefordert, seine Netztarife für 2023 ausnahmsweise zu senken.

Alternative Lösung für energieintensive Firmen

Auf Grundlage des Krisenrahmens der Europäischen Kommission wurde daneben eine Sonderregelung für besonders energieintensive Unternehmen geschaffen. Als energieintensiv gelten jene, deren Energiekosten 3 Prozent der Umsatzhöhe überschreiten.

Wenn der Gas- oder Strompreis das Doppelte des durchschnittlichen Spotpreises im Jahr 2021 übersteigt - entsprechend über 8,37 dkr pro Kubikmeter (etwa 1,1 Euro) beziehungsweise über 1,42 dkr je Kilowattstunde (etwa 0,2 Euro) liegt - kann die Hälfte der dadurch entstandenen Mehrkosten durch ein Darlehen gedeckt werden. Binnen zwölf Monaten darf der so geliehene Betrag aber nicht 190 Millionen Euro überschreiten.

Diese Maßnahme kann nicht in Verbindung mit der oben beschriebenen Aufschub-Lösung genutzt werden. Ansprechpartner ist in diesem Fall auch nicht der jeweilige Energieversorger, sondern die dänische Gewerbebehörde Erhvervsstyrelsen.

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