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Dänemark | Recht für Architekten

Dienstleistungserbringung ist an zahlreiche Formalitäten gebunden

Die Dienstleistungserbringung in Dänemark ist mit einigen Formalitäten verbunden - vor allem im Baubereich. Die Planungsvorgaben können lokal teils stark variieren.

Von Michał Woźniak, Nadine Bauer | Stockholm, Bonn

Dänemark hat die EU-Dienstleistungsrichtlinie primär durch das Gesetz zu Dienstleistungen im Binnenmarkt (Lov om tjenesteydelser i det indre marked) umgesetzt. Seither wurden weitere Rechtsvorschriften an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Eine Übersicht der dänischen Umsetzungsakte bietet das europäische Gesetzgebungsportal EUR-Lex.

Der in der Richtlinie geforderte einheitliche Ansprechpartner ist die Danish Business Authority. Sie bietet Unternehmen, die in Dänemark vorübergehend eine Wirtschaftstätigkeit ausüben oder sich im Land niederlassen wollen, Informationen zu geltenden Vorschriften und Registrierungspflichten sowie Einzelheiten zu staatlichen Behörden und Arbeitsmarktorganisationen.

Registrierung ist Pflicht

Nicht in Dänemark niedergelassene Dienstleister, die nur zeitweise Dienstleistungen im Land ausführen, müssen sich vorab in das Register für ausländische Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere - RUT) eintragen lassen. Informationen zum RUT-Register stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Einen Leitfaden zur RUT-Registrierung stellt die Deutsch-Dänische Handelskammer (AHK) zur Verfügung.

Neben der einmaligen Unternehmensregistrierung muss grundsätzlich jede in Dänemark zu erbringende Dienstleistung gemeldet werden (RUT-Meldung). Die im Rahmen der Meldung getätigten Angaben sind teilweise öffentlich einsehbar: Hierzu zählen insbesondere der Name des Unternehmens, die Geschäftsadresse sowie das Datum des Beginns und der Beendigung der Dienstleistungserbringung. Zudem sind Änderungen spätestens am nachfolgenden Arbeitstag mitzuteilen; andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob in Dänemark Umsatzsteuer zu entrichten ist oder nicht. Darüber hinaus müssen ausländische Dienstleister eine Kontaktperson für dänische Behörden aus dem Kreis derjenigen Mitarbeitenden bestimmen, die die Dienstleistung in Dänemark erbringen, § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz (Lov om udstationering af lønmodtagere m.v.).

Entsendung

Die Tätigkeit als Architekt fällt in Dänemark nicht unter die reglementierten Berufe. Deutsche Dienstleister benötigen keine gesonderte Anerkennung der Berufsqualifikation. Nichtdestotrotz müssen die geltenden Regeln für die Arbeitnehmerentsendung beachtet werden. Im Baubereich ergeben sich zusätzliche Auflagen, beispielsweise bei Versicherungen, Arbeitssicherheit oder der Einhaltung geltender Tarifverträge. Auch hierzu bietet die AHK Dänemark einen Leitfaden.

Sollte kein lokaler Partner für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung stehen, stellt sich zumindest die Frage nach lokalen Arbeitskräften - Bauprojekte werden grundsätzlich auf Dänisch abgewickelt und Netzwerke können eine große Rolle spielen. Das dänische Arbeitsrecht macht durch seine Flexibilität sowohl die Einstellung als auch die Beendigung eines Arbeitsvertrages vergleichsweise einfach.

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende nach Dänemark entsenden, werden durch die dortigen Gewerkschaften bezüglich des Abschlusses eines Tarifvertrags kontaktiert. Dies kann entweder über individuelle Absprachen mit der Gewerkschaft selbst oder durch die Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband, deren Tarifvertrag übernommen wird, erreicht werden. Das Entscheidende dabei ist jedoch, dass der Basislohn für entsandte und lokale Angestellte gleich sein muss.

Verträge nach Muster

Im Baubereich geschlossene Verträge orientieren sich in Dänemark häufig an den Allgemeinen Arbeits- und Lieferbedingungen im Bau und Baugewerbe (AB 18), den Allgemeinen Bedingungen für die Beratung und Unterstützung im Bau- und Tiefbaugewerbe (ABR 18) beziehungsweise den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im Bau- und Tiefbaugewerbe (AB 92). Diese regeln unter anderem:

Sie können ferner gesetzlich nicht vorgeschriebene Pflichten einführen, wie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (AB 92, § 8). Die Standardbedingungen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Abbedingung einzelner Klauseln ist möglich.

Bau- und Planungsrecht

Ist der Auftrag sicher, müssen bei der Planung zahlreiche Vorgaben berücksichtigt werden. Wie Praktiker bescheinigen, gestaltet sich die Suche nach den notwendigen Vorgaben dabei schwieriger als in Deutschland - sie sind oft nicht zusammenhängend erfasst und müssen an mehreren Stellen ausfindig gemacht werden.

Für die technischen Aspekte ist in erster Linie die Durchführungsverordnung zu den Bauvorschriften (BR 18) zu beachten. Diese stellt die Agentur für Arbeitsumfeld auch in einer - allerdings inoffiziellen - englischsprachigen Version zur Verfügung. Ferner sollten die Kommunalpläne, die vor allem die Prioritäten der Gemeinden bei der Flächennutzung festhalten, sowie die als ihre Erweiterung ausgelegten lokalen Bauleitpläne beachtet werden. Ein lokaler Plan kann beispielsweise bestimmen, wofür ein Gebiet und die darauf befindlichen Gebäude genutzt werden sollen, wo und wie neugebaut werden darf, welche Gebäude erhalten bleiben müssen oder wie unbebaute Flächen angeordnet werden sollen.

Ein in den letzten Jahren zunehmender Trend ist die Entwicklung von sogenannten Architekturstrategien auf Kommunalebene - von der Hauptstadt bis zur 60.000 Einwohner-großen Stadt Kolding. Deren Umfang kann unterschiedlich sein, dreht sich aber meist um Qualität, Nachhaltigkeit, Räume für neue Wohnkonzepte und Verdichtung. Begleitet teilweise durch luftige Ansprüche, wie es beispielsweise bei der Kommune Odense heißt: "Architektur bildet den Rahmen unseres Lebens und beeinflusst uns alle – bewusst und unbewusst. Bei [unserer] Architekturstrategie geht es daher um viel mehr als nur um die Architektur selbst. Es geht um alles, was Architektur in unserem Leben und Alltag für uns tun kann".

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