Portal 21 Dänemark
Eilverfahren
31.07.2026
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes stehen dänischen Richtern je nachdem, was geschützt / erreicht werden soll, folgende vorläufige Maßnahmen zur Verfügung:
- Arrest für die Sicherung der Erfüllung von Geldforderung
- einstweilige Verfügung für den Erlass eines vorläufigen Gebots / Verbots im Hinblick auf die Vornahme, das Unterlassen oder Dulden einer bestimmten Handlung
- Beweissicherung bei der Verletzung von immateriellen Rechtsgütern.
Rechtliche Grundlage sind die Kapitel 40, 56, 57 und 57a des dänischen Rechtspflegegesetzes (Retsplejeloven), derzeit in der Gesetzesbekanntmachung Nr. 1298 vom 7.11.2025. Eventuelle nachfolgende Änderungsgesetze zählt das dänische Gesetzesportal unter Senere ændringer til forskriften in der Spalte links neben dem Gesetzestext auf.