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Wirtschaftsumfeld | EAWU | Freihandel

Bestehende und geplante Freihandelsabkommen der EAWU

Durch Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern plant die EAWU eine Erweiterung ihres Handelsraums.

Von Karin Appel | Bonn

Zum 1. Januar 2015 ist das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft getreten. Die EAWU ist ein Zusammenschluss der fünf Mitgliedstaaten Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland. Das Abkommen sieht neben der Weiterführung einer Zollunion die Schaffung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Im Vordergrund steht das Reaktivieren und Nutzen der durch frühere Sowjetzeiten geprägten Wertschöpfungsketten der Mitgliedstaaten. Innerhalb der Zollunion werden keine Zölle erhoben und eine Kontrolle findet an den Innengrenzen nicht statt.

Drittländer rücken in den Fokus

Um den Handel zu fördern, begann die EAWU bald mit den Verhandlungen über den zollfreien Handel mit Drittstaaten. Mit Vietnam wurde bereits ein Freihandelsabkommen geschlossen, welches 2016 in Kraft trat. Mit dem Iran hat die EAWU am 17. Mai 2018 ein Interimsabkommen geschlossen, welches zukünftig zu einem Freihandelsabkommen weiterentwickelt werden soll. Das Freihandelsabkommen mit Singapur wurde am 1. Oktober 2019 unterzeichnet. Ein Freihandelsabkommen mit Serbien trat am 10. Juli 2021 in Kraft.

Mit drei weiteren Ländern (Ägypten, Indien, Israel) sind Verhandlungen aufgenommen worden, wobei die Verhandlungen mit Israel im März 2019 bereits abgeschlossen wurden.

Fortschritte bei Verhandlungen mit Ägypten

Erste Verhandlungen mit Ägypten fanden Anfang 2019 und Ende 2020 in Kairo statt. Die Parteien erzielten dabei bereits erhebliche Fortschritte bei der Genehmigung des Vertragsentwurfs. Insbesondere wurden Vorkehrungen im Bereich des elektronischen Handels, der Zollzusammenarbeit und der Vereinfachung von Verfahren und technischen Hindernissen getroffen. Der Warenhandel sowie die gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen und veterinärmedizinischen Maßnahmen wurden bereits umfassend harmonisiert. 

Stärkere Zusammenarbeit mit China erwünscht

Zudem bestehen zurzeit acht Absichtsabkommen über eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft, Chile, Griechenland, Kambodscha, Marokko, der Mongolei und Peru und ein nicht-präferenzielles Wirtschafts- und Handelsabkommen mit China, welches den Austausch zu administrativen Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums, E-Commerce und Wettbewerbs zum Inhalt hat.

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